hundehaltung verboten?!

10 Antworten

also 1. ist ein Yorkshire Terrier durchaus ein Hund...

und 2.: was ist an "nach Vereinbarung" so schwer zu verstehen?

Du solltest immer und selbstverständlich vor der Anschaffung eines Hundes den Vermieter um eine schriftliche Hundehalteerlaubnis bitten.

Und ganz egal ob in eurem Haus ein anderer Mieter schon einen Hund hält - der Vermieter kann unter Angabe triftiger Gründe dir die Haltung eines Hundes untersagen...

du kannst vllt tatsächlich mit der Argumentation kommen, dass Hunde die kleiner/gleich wie eine Katze sind, davon nicht betroffen sind. Wenn der Hund dazu auch noch sehr ruhig und zurückhaltend ist. Wenn es natürlich ein kleiner Kleffer ist, kann der Vermieter auch wieder Einwand finden.

Nach neuester Rechtwssprechung gehört die Hundehaltung zum normalen Gebrauch der Wohnung und kann nicht grundlos verboten werden. Das bedeutet, dein Vermieter muss triftige Gründe für ein Verbot angeben oder die Haltung genehmigen.

Lach... Ein Yorkie ist und bleibt ein Hund UND ein Kleintier !

Zudem darf dein Vermieter sehr wohl unterschiedliche "Genehmigungen" erteilen, auch wenn es unfair und ungerecht klingen mag.

Kommt drauf an, in deinem Mietvertrag steht ja nach Vereinbarung, also schließt es nicht gleich eine Hundehaltung aus. Wenn dein Vermieter es nicht möchte, dann kannst du dagegen nichts machen. Anders ist es, wenn eine Verwaltung, z. B. in einem Wohnblock es dir verbieten würde und schon ein Hund im Haus zugelassen ist, dann kannst du dagegen angehen...LG Pummelweib :-)

Pummelweib  02.03.2015, 10:20

...um deine andere Frage auch noch zu beantworten auch ein Yorkshire ist ein Hund, wenn auch ein kleiner schmunzel...LG Pummelweib :-)

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