Wie komme ich aus dem Schutzvertrag raus?
Hallo meine Lieben ! Ich hab ein Problem.Wir haben uns vor ca 3 Monaten einen Hund gekauft.Einen Chihaua-Schizu-Mix.Sie ist mittlerweile 17 Monate alt und als wir sie bekamen hatten wir richtige Probleme mit ihr.Beim Gassi gehen etc. sie war nicht Stubenrein und hat vor allem und jedem Angst.Mittlerweile sind wir mit dem Hund in der Verhaltenstherapie beim Tierarzt und sie muss sogar Psychopharmaka nehmen, damit sie von ihren Angstzuständen wegkommt und wir bald mit ihr auf den Hundeplatz können..So nun nervt uns die Vorbesitzerin des Hundes wegen Besuchsrecht usw..was wir mit dem Schutzvertrag damals unterschrieben haben..wo wir aber noch nicht wussten, dass die Familie dem Hund so übel zugesetzt hat, dass er nun so fertig ist..bei uns geht es der kleinen wirklich super sie hat alles was sie braucht und wir nehmen uns auch Zeit dafür, dass sie es schafft vertrauen zu gewinnen und ihre Angst loszuwerden. Ich habe die Vermutung, dass die vorherige Halterin den Hund immer wieder verkauft und auf Grund der Schwierigkeit des Tieres immer wieder zurückgenommen hat (natürlich ohne Erstattung sämtlicher Kosten und des Kaufpreises) und dass sie es jetzt nicht glauben kann dass es dem Hund gut geht und dass jemand mit der Situation klar kommt..Nun möchten wir irgendwie aus diesem Schutzvertrag raus, da wir nicht möchten dass diese Dame den Behandlungserfolg unseres Hundes vill. irgendwie beeinflusst..wir möchten die kleine auf keinen Fall mehr zurückgeben an so eine Familie..Bitte um dringende Hilfe !
9 Antworten
Die meisten Klauseln eines Schutzvertrages haben vor Gericht keinen Bestand, lasst im Zweifel einen Anwalt drüber schauen, aber wirkliche Sorgen würde ich mir nicht machen. Da gibt es auch schon Fälle drüber, google mal ein wenig, dann dürftest du was zum Thema Schutzvertrag und rechtliche Gültigkeit finden.
Ich würde das der Dame genau so sagen, das ihr die Hündin jetzt übernommen habt und ihr keinen weiteren Kontakt wünscht und verbietet ihr, euch weiterhin anzurufen, zu schreiben, etc.
Ich hoffe das es der Hündin bald besser geht! Toll, das ihr euch so kümmert.
Handelt es sich bei der Klausel um eine Nachkontrolle, oder ein Besuchsrecht?
Eine Nachkontrolle wäre völlig normal, Besuchsrecht aber definitiv nicht!
Aus einem Vertrag kann man einseitig natürlich nicht aussteigen!
Die Frau könnte Sie auf Herausgabe der Hündin verklagen, wenn Sie ihr die Nachkontrolle verweigern!
Kommt die Hündin aus dem Tierschutz, oder ist die vorherige 'Besitzerin' eine Privatperson/Züchterin?
Lag die Schutzgebühr unter, oder über 300,-€?
Falls darunter, handelt es sich wahrscheinlich um ein Tier aus dem Tierschutz.
Die Vermittlung inkl. Rücknahme könnte bei einer Privatperson eine Masche sein, bei Tieren aus dem Tierschutz kann es vorkommen, dass die Tiere bereits von den VorVorbesitzern misshandelt wurden. Auf jeden Fall hätte die 'Vermittlerin' Sie vorher auf psychische Störungen der Hündin hinweisen müssen.
Solange Sie die Hündin ordentlich versorgen und sich gut um sie kümmern (das kann ja notfalls auch der Tierarzt bestätigen. wenn es soweit käme) kann sie Ihnen die Hündin nicht weg nehmen, nur weil Sie ihr kein Besuchsrecht gewähren. Ich würde ihr aber 1 Mal kurz erlauben, die Kleine zu sehen, denn Nachkontrollen müssen laut Tierschutzvertrag sehr wohl gewährt werden. Wie der Hund dann letztendlich auf diese Frau reagiert, hat aber keine grosse Bedeutung, denn selbst gequälte Hunde hängen oft noch an ihren Peinigern. Sie müssen die Kleine ja weder mit dieser Frau alleine, noch sie von ihr anfassen lassen. Sagen Sie ihr dann auch klipp + klar, dass Sie keine weiteren Besuche wünschen , weil sie Ihnen eine völlig verstörte Hündin ohne entsprechende Vorwarnung vermittelt hat und es Sie viel Zeit, Geld und Nerven gekostet hat, der Kleinen wieder etwas Vertrauen zurück zu geben.
Vor allem, streiten Sie sich nicht mit der Vermittlerin, bleiben Sie trotz Ihres Ärgers ruhig, denn gegenseitiges Anschreien würde Ihrer Hündin definitiv sehr schlecht bekommen und könnte einen Rückfall in ihre Angstpsychose bewirken! Der Anblick der Frau alleine aber sicher nicht.
Dies finde ich aber sehr bedenklich: Psychopharmaka für einen Hund? Jetzt werden nicht nur Kinder sondern auch Tiere mit so etwas vollgestopft; arme kranke Welt! LG manteltiger
solange du keine post bekommst, worin ein richter dich dazu verdonnert die frau in deine wohnung zu lassen, kann die tür ruhig zu bleiben!
du musst in deutschland garnichts, solange kein richterlicher vollstreckungsbescheid vorliegt!
an deiner stelle würde ich auf nummer sicher gehen und einen anwalt einschalten. dann bist du auf der sicheren seite.
lg