Wie komme ich aus dem Schutzvertrag raus?

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Die meisten Klauseln eines Schutzvertrages haben vor Gericht keinen Bestand, lasst im Zweifel einen Anwalt drüber schauen, aber wirkliche Sorgen würde ich mir nicht machen. Da gibt es auch schon Fälle drüber, google mal ein wenig, dann dürftest du was zum Thema Schutzvertrag und rechtliche Gültigkeit finden.

Ich würde das der Dame genau so sagen, das ihr die Hündin jetzt übernommen habt und ihr keinen weiteren Kontakt wünscht und verbietet ihr, euch weiterhin anzurufen, zu schreiben, etc.

Ich hoffe das es der Hündin bald besser geht! Toll, das ihr euch so kümmert.

Handelt es sich bei der Klausel um eine Nachkontrolle, oder ein Besuchsrecht? Eine Nachkontrolle wäre völlig normal, Besuchsrecht aber definitiv nicht! Aus einem Vertrag kann man einseitig natürlich nicht aussteigen!
Die Frau könnte Sie auf Herausgabe der Hündin verklagen, wenn Sie ihr die Nachkontrolle verweigern!

Kommt die Hündin aus dem Tierschutz, oder ist die vorherige 'Besitzerin' eine Privatperson/Züchterin?
Lag die Schutzgebühr unter, oder über 300,-€?
Falls darunter, handelt es sich wahrscheinlich um ein Tier aus dem Tierschutz.

Die Vermittlung inkl. Rücknahme könnte bei einer Privatperson eine Masche sein, bei Tieren aus dem Tierschutz kann es vorkommen, dass die Tiere bereits von den VorVorbesitzern misshandelt wurden. Auf jeden Fall hätte die 'Vermittlerin' Sie vorher auf psychische Störungen der Hündin hinweisen müssen.

Solange Sie die Hündin ordentlich versorgen und sich gut um sie kümmern (das kann ja notfalls auch der Tierarzt bestätigen. wenn es soweit käme) kann sie Ihnen die Hündin nicht weg nehmen, nur weil Sie ihr kein Besuchsrecht gewähren. Ich würde ihr aber 1 Mal kurz erlauben, die Kleine zu sehen, denn Nachkontrollen müssen laut Tierschutzvertrag sehr wohl gewährt werden. Wie der Hund dann letztendlich auf diese Frau reagiert, hat aber keine grosse Bedeutung, denn selbst gequälte Hunde hängen oft noch an ihren Peinigern. Sie müssen die Kleine ja weder mit dieser Frau alleine, noch sie von ihr anfassen lassen. Sagen Sie ihr dann auch klipp + klar, dass Sie keine weiteren Besuche wünschen , weil sie Ihnen eine völlig verstörte Hündin ohne entsprechende Vorwarnung vermittelt hat und es Sie viel Zeit, Geld und Nerven gekostet hat, der Kleinen wieder etwas Vertrauen zurück zu geben.

Vor allem, streiten Sie sich nicht mit der Vermittlerin, bleiben Sie trotz Ihres Ärgers ruhig, denn gegenseitiges Anschreien würde Ihrer Hündin definitiv sehr schlecht bekommen und könnte einen Rückfall in ihre Angstpsychose bewirken! Der Anblick der Frau alleine aber sicher nicht.

Dies finde ich aber sehr bedenklich: Psychopharmaka für einen Hund? Jetzt werden nicht nur Kinder sondern auch Tiere mit so etwas vollgestopft; arme kranke Welt! LG manteltiger

solange du keine post bekommst, worin ein richter dich dazu verdonnert die frau in deine wohnung zu lassen, kann die tür ruhig zu bleiben!

du musst in deutschland garnichts, solange kein richterlicher vollstreckungsbescheid vorliegt!

an deiner stelle würde ich auf nummer sicher gehen und einen anwalt einschalten. dann bist du auf der sicheren seite.

lg