Hunde Kampf folgen?

9 Antworten

Ich halte es für unwarscheinlich, dass du deinen Hund abgenommen bekommst. es ist ja mehr oder weniger normal, dass Hunde sich beißen.Mach dir höchstens sorgen wegen einer evtlen Tierarztrechnung.

Es kommt halt auch drauf an, wessen schuld es war, dass die Hunde dazu kamen sich zu beißen.

wenn jetzt ein Mensch gebissen worden wäre, wäre es warscheinlich komplizierter.

Ach jetzt mach Dir mal nicht so einen Kopf. Shit happens. Das passiert nun mal daß sich zwei Hunde "kloppen".

Such den Kontakt zu dem anderen Hundebesitzer. Frag wie es seinem Hund geht und sag daß es Dir leid tut.

Unter vernünftigen Menschen bezahlt man die Tierarztkosten (oder gibt es der Versicherung) und verspricht künftig besser aufzupassen. Fertig.

Daß Dir der Hund "weggenommen" wird brauchst Du nicht zu befürchten. Solange der Hund keinen Menschen verletzt hat, interessiert das keine Behörde.

Dein Hund wird dir nicht weggenommen, noch wird es irgendwelche Auflagen geben. Wenn sich 2 Hunde mal beißen interessiert das die Öffentlichkeit nicht und somit auch keine Behörde, solange die Hunde nicht aufeinander gehetzt werden.

Jeder muß die TA-Kosten des anderen zahlen, Fall erledigt, dafür hat man eine Halterhaftpflichtversicherung - für kleine Rechnungen sollte man die allerdings besser nicht beanspruchen, ein Schadensfall ist immer auch ein Kündigungsgrund. Schadensfälle durch Beißerei: Probleme, eine neue Versicherung zu bekommen..

Da passiert aller Wahrscheinlichkeit nach garnichts.

Wenn der andere was hat.. Tierarztkosten.

Das interessiert das Ordnungsamt nicht solange kein Mensch gebissen wird.

Zunächst ist einmal die Frage, ob beide Hunde angeleint waren; wahrscheinlich nicht ?!

Er könnte Anzeige gegen dich erstatten. Wenn das der erste behördlich bekannte Vorfall mit deinem Hund war, wirst du wahrscheinlich ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen und vielleicht noch Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.

Anders sieht es aus, wenn dein Hund ein sog. Listenhund ist.

Bitterkraut  10.11.2018, 15:10

Dann könnten sie gegenseitig Anzeige erstatten. Ergibt keinen Sinn.

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chatley  10.11.2018, 15:34
@Bitterkraut

Es würde schon einen Sinn ergeben, nämlich

  • wenn nur der Hund des FS unangeleint war
  • wenn beide Hunde unangeleint waren und der Hund des FS den Angriff gestartet hat.

Daher wäre es auch gut gewesen, wenn der FS den Vorfall mal konkreter geschildert hätte.

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Bitterkraut  10.11.2018, 15:39
@chatley

Völig unwichtig. der andere hat seinen Hund auch losgelassen. Im übrigen gilt die Gedährdungshaftung und nict die Verschuldenshaftung. D.h. jeder zahlt die TA-Kosten des anderen. Stafrechtlich (Anzeige) geht da gar nix.

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chatley  10.11.2018, 15:50
@Bitterkraut

"Stafrechtlich (Anzeige) geht da gar nix. "

Doch, das geht sehr wohl.

Genau diesen Fall hatten wir hier noch vor ca. 2 Wochen. Die Besitzerin des zuerst freilaufenden Hundes wurde angezeigt. Die andere Hundehalterin hatte aufgrund des Angriffs ihren Hund auch losgelassen, damit er sich zur Wehr setzen konnte.

Der Besitzerin des angreifenden Hundes wurde sogar zur Auflage gemacht, einen Wesenstest mit ihrem Hund zu machen.

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chatley  10.11.2018, 18:34
@Bitterkraut

Was genau in der Anzeige aufgenommen wurde, weiß ich nicht; wahrscheinlich Verletzung der Anleinpflicht eines gefährlichen Hundes oder so.....

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