Hund tötet Katze. ZIVILRECHT? Muss Hund EINGESCHLÄFERT werden?

16 Antworten

Also grundsätzlich gibt es keine Todesstrafe für Tiere. Tiere sind vor dem Gesetz (außer in spez. Fällen) zuerst mal Sachen / Dinge / Gegenstände. Wenn überhaupts könnte man den Halter des Hundes "verklagen" wenn er sich fahrlässig verhalten hat und sich der Hund dadurch losreißen konnte. Das ist aber sehr sehr schwer nachzuweisen. Wenn man es dem Hundehalter nachweisen könnte, so könnte man überlegen, ob man diesen auf Schadensersatz verklagt. Ob allerdings 200€ Schadensersatz (schätze ich jetzt mal) mehr oder weniger und ein monate dauernder Rechtsstreit was bringen muss jeder selbst entscheiden. Eingschläfert wird der Hund mit 100%iger Sicherheit auf jeden Fall nicht.

Ich nehme mal an es war deine Katze? Das ist natürlich ein herber Schock für dich und die "Bestrafung" erscheint dir sicher angemessen. Aber weißt du - der Hund hat das ja auch nicht mit Absicht gemacht. Das so ist einfach die Natur des Hundes - das ist ein instinktives Verhalten, weil er die Katze für einen Feind hält. Da kann der Hund nix dafür. Ich weiß, das hilft dir wenig .... aber du solltest es dennoch nicht außer Acht lassen. Tut mir leid für deine Katze aber

kruszi  27.04.2012, 23:18

glaub mir - der Schmerz geht vorbei =)

0
guacamoritz 
Fragesteller
 27.04.2012, 23:20

alle Ruder zurück : ist nicht meine Katze (gewesen) ;-)

0

Das mit der Fahrlässigen Sachbeschädigung kommt wohl hin. Der Besitzer der Katze hat Anspruch auf Schadenersatz, viel wird dabei aber wohl nicht herauskommen.

Einschläferung? Das kommt wohl auf die Umstände an. Ich nehme an, dass der Hund zu einem Wesenstest zitiert würde und es auf dessen Ergbnis ankäme.

Eventuell würde es auch auf eine Maulkorbpflicht hinauslaufen.

Entscheidungsträger ist in erster Instanz die örtliche Ordnungsbehörde.

Take777  28.04.2012, 00:22

das stimmt doch nicht

0
derbas  28.04.2012, 00:30
@Take777

WAS stimmt nicht?

Sei ein wenig konkreter.

0
Mogli84  01.05.2012, 02:23
@derbas

eingeschläfert auf gar gar keinen fall! wesenstest evtl. und dann hätte sich das mit der maulkorbpflicht ja schon erledigt...obwohl ich als hundebesitzer ewig ein schlechtes gewissen hätte,wenn mein hund eine katze gerissen hätte und ich damit jemand anderem (als verantwortungsvoller hundebeitzer und katzenfreund) ein familienmitglied weggenommen hätte!

0
derbas  01.05.2012, 16:38
@Mogli84

Auf gar keinen Fall würde ich so nicht sagen. Ich schätze mal ganz selten...Im Landeshundegesetz NRW ist vermerkt dass je nach Lage des Falles die örtliche Ordnungsbehörde Zwangsmaßnahmen bis hin zur Einschläferung durchführen lassen KANN. Ob sie es tut steht auf einem anderen Blatt...

0

Der Hund ist ein guter Hund, denn er folgt seinem angeborenen Trieb und ist dabei "erfolgreich". Es fragt sich ob jeder Hundeführer ein guter Hundeführer ist, wenn er ihn zwar anleint, jedoch eine brüchige oder zu schwache Leine/Halsband verwendet. Die Hunde (" Er tut nichts!") töten Kinder und beißen nicht nur Briefträger. Schuld sind immer die Hundehalter. Die müssen dafür haften. Strafbar wäre das, wenn sie den abgerichteten Hund auf Personen hetzen. Dann wird der Hund rechtlich zur Waffe, die man einsetzt wie ein Messer oder eine Pistole. Fahrlässig handelt, wer ein solches gefährliches Tier "loslässt" und es entstehen (nicht gewollt, doch in Kauf genommen) schwere Verletzungen.

Eingeschläfert wird der Hund erstmal nicht. allerdings musst du die Katze Bezahlen, dir könnte durchaus eine Wegnahme des Hundes drohen, weil du nicht in der Lage bist deinen Hund zu halten, bzw. am Jagen zu hindern. Beim ersten Vorfall passiert in der Regel gar nichts.

Mir erschließt sich nicht der Grund für deinen Post; ist es Interesse oder ist es dir passiert? Es laufen so viele Katzen umher und der Eigentümer ist oft gar nicht zu ermitteln. Ein Hund wird bestimmt nicht wegen einer "Katzentötung" eingeschläfert werden. Außerdem würde ich sagen: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter"! Ein Richter kann eine Einschläferung anordnen aber wegen solch einem Delikt kann ich mir das nicht vorstellen! Wann dies angeordnet wird? Ich vermute einmal, bei Beißvorfällen mit Menschen! Kommt so etwas vor, kommt der Hund ins Tierheim und wird von Spezialisten begutachtet. Wird er als agressiv gegenüber Menschen eingestuft, ergeht ein Erlaß zur Einschläferung. LG manteltiger