1. Besitzer möchte Hund zurück?

10 Antworten

Wenn der Hund durch das Vet amt sichergestellt wurdezb wegen verwahrlosung oder nicht artgerechter haltung ( zb unversorgt in der wohnung alleine) und wurde durch das vet amt dem tierheim übergeben und der besitzer hat nicht binnen ca 10 tagen bei gericht der wegnahme durch das vet amt wiedersprochen, kann das tierheim den hund weitervermitteln und der ehemalige besitzer hat keinen anspruch mehr egal ob er im nachhinein die unrechtmäßigkeit des vet amtes nachweisen kann. wurde der hund aber durch die polizei sichergestellt wird er im tierheim wie ein fundtier behandelt und dann greift die klausel,die im vertrag vereinbart wurde. also lkläre das am besten mit dem TH und dem vetamt

Hallo,

wie kommst du auf 1 Jahr?

Gesetzlich sieht es so aus, dass das Eigentumsrecht auf den Finder nach sechs Monaten übergeht, wenn der bisherige Eigentümer nicht gefunden wird.

Nun gibt es hier aber einen bekannten Eigentümer. Nun kommt es darauf an, ob die Dame den Hund ans Tierheim übereignet hat, ob er ihr, weil sie ihn scheinbar ohne sich zu kümmern, alleine gelassen hat, weggenommen wurde etc. pp.

Ein Tierheim wird grundsätzlich niemandem den Hund zurückgeben, der das Tier in hilfloser Lage einfach zurückgelassen hat! Vielleicht war er nur zur "Pflege" im Tierheim - dann kommen auf die (ehemalige?) Eigentümerin ziemlich hohe Kosten zu - ob sie die nach einem Gefängnisaufenthalt zahlen kann?

So klar ist die Rechtslage also gar nicht - es muss unbedingt geklärt werden - und das weiß das TH, wer rechtmäßiger Eigentümer des Hundes ist.

Alles Gute

Daniela

die Klausel sagt doch einiges aus. Die Besitzerin kann ihr Eigentum zurück verlangen, jedoch im Tierheim hätte sie für die Unterbringungskosten aufkommen müssen. Was genau hast du mit dem Tierheim vereinbart? Übernahme, Pflege oder was für einen Vertrag auch immer. Denn das Tierheim hat auch keine Handhabe den Hund zu veräußern, denn es wurde auch kein Eigentümer. Es ist knifflig, dass Beste ist in deinem Fall, um auf der ganz sicheren Seite zu sein einen Anwalt zu fragen.

Du sitzt am kürzeren Hebel - aber vielleicht lässt sich das ja einvernehmlich über einen finanziellen Ausgleich regeln. Mache ihr ein angemessenes Angebot - ich nehme an, sie könnte das Geld gut gebrauchen und möchte nur nicht mit leeren Händen dastehen.

Es handelt sich ja nicht um ein Fundtier im ursprünglichen Sinne, also lass dich nicht einschüchtern.

Stelle eine Rechnung auf, in der du alles (Steuern + Versicherung nicht vergessen) auflistest, was der Hund in den sechs Monaten bei dir gekostet hat. Plus die Unterbringungskosten. Nimm dazu eine gute Tierpension in deiner Gegend als Maß.

Diese Rechnung präsentierst du der anderen Person. Sie soll die gesamte Summe bis Datum, in höchstens 14 Tagen nennen - auf dein Konto bei XY überweisen. Dann würde sie den Hund bekommen.

Nicht anders würde ein Tierheim verfahren!

Du wirst sehen, sie wird ganz schnell das Interesse an dem Tier verlieren.