Kann der Vorbesitzer meinen Hund zurück verlangen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du im Tierheim ein Kaufvertrag unterschrieben hast, dann ist das dein Hund und niemand kann den dir wieder wegnehmen.

wenn der hund hinter dem rücken des mannes ins tierheim gegeben wurde, dann ist es seiner. er wurde ihm gestohlen und an einer gestohlenen sache, kann man keinen eigentum erwerben. wurde der hund vom amtsvet (o.ä.) ins tierheim gegeben wurde, dann steht er dir zu, weil er dem mann nicht mehr gehört. srecht mit dem th und dem ordnungsamt. der ate besitzer scheint etwas seltsam.

Katrin270182  05.02.2010, 08:30

DH

0
danni821 
Fragesteller
 05.02.2010, 08:38
@Katrin270182

Der Hund kam durch den Amtstierarzt ins Heim. Ich hatte im Tierheim auch gefragt ob noch irgendjemand Ansprüche geltend machen könnte. Die Frage wurde verneint.

0

Klingt unglaubwürdig...würde mich erstmal mit der Person treffen...sein ehemaaliges Zuhause ansehen...wenn du den Eindruck hast dass der Hund es gut hatte und noch eine Bindung zwischen Hund und ehem. Halter besteht dann würde ich dem Hund zu Liebe nachgeben...ansonsten hat er kein Recht...du hast den Schutzvertrag unterschrieben...

danni821 
Fragesteller
 04.02.2010, 22:10

mein vater hat sich heute mit ihm getroffen, er hat eher ein finanzielles interesse an ihm... der hund war sehr erfolgreich auf ausstellungen wurde durch eine beinverletzung abgegeben... nach einiger zeit kam der hund zur zwangspflege ins tierheim,es ging ständig hin und her bis beschlossen wurde das der hund im tierheim bleibt und in den verkauf kommt... der hund hat eine extreme abneigung gegenüber männern und es besteht auch keine bindung mehr...er würde sozusagen wieder in ein neues zu hause kommen... Gibt es rechtliche Grundlagen,habe bisher noch nix gefunden?

0
possel  04.02.2010, 22:58
@danni821

Ist so nach den Schilderungen sehr undurchsichtig, wer nun der "wahre" Besitzer des Hundes ist - und was heisst, "es wurde beschlossen", wer hat was beschlossen? Knackpunkt ist natürlich, ob dem ursprünglichen Besitzer der Hund sozusagen entwendet wurde (dann ist er natürlich nach wie vor der rechtmässige Besitzer); oder ob er eben an irgendeinem Punkt in der Geschichte den Hund verkauft/verschenkt/ wasauchimmer hat! Evtl. musst Du es allerdings auf einen Rechtsstreit ankommen lassen...

0
CaroWater90  04.02.2010, 23:29
@possel

ich glaub dass der Schutzvertrag vom Tierheim schon nen Vorteil deinerseits sind...

0

Wenn er wirklich daran hängt und gesucht hat,gib ihn ihm wieder!Denk mal daran,dir wäre es so ergangen,du gewöhnst dich auch an einen anderen Hund,du hast ihn ja erst kurz,und der Vorbesitzer vielleicht schon Jahre!Wäre Hochanständig von Dir!

Das musst du im Teirheim klären, denn die haben den Hund freigegeben und müssen dann auch dafür gerade stehen. War er bei dir persönlich oder soll das über das Heim ablaufen? Wenn persönlich bei dir musst du in Zukunft aufpassen das er ihn dir nicht klaut.