Kann man die Schutzgebühr eines Hundes nach 2 Tagen zurückverlangen wenn der Hund zurück gegeben wurde??
Hallo. Und zwar geht es darum das sich mein Schwager vor 2 Tagen einen Hund aus einer Pflegestelle geholt hat. Ihm war es vorher nur möglich den Hund vor Ort zu sehen. Die Vermittlerin hat ihn nicht über Straßen Hunde, Tötungsstation etc aufgeklärt. Desweiteren hat sich die Vermittlerin auch nicht das "zukünftige zuhause" angeguckt so wie es normal sein sollte. Er musste den Vertrag unterschreiben und dann die Schutzgebühr 360€ bezahlen danach durfte er den Hund erst mitnehmen. Am nächsten Tag hat sie den Hund meiner Schwester angegriffen ohne Begründung also wirklich zugebissen und auch nicht mehr losgelassen. Also haben die beiden den Hund zurück gebracht. Aber es hieß gleich das Geld werdet ihr nicht wiedersehen. Weil mein schwager und meine Schwester ja angeblich keine ahnung hätten von Hunden. Was aber nicht der Fall ist da ihre Hündin schon seit dem sie welpe ist bei ihr ist mittlerweile ist die Hündin 10jahre alt.
8 Antworten
Sie sollen es als Lehrgeld verbuchen. Entweder man informiert sich vernünftig über die Organisation, ob diese auch seriös ist, oder man unterstützt diese nicht mit einem Hundekauf. Auch informiert man sich vorher schon mal selbst, was es heißt einen Hund aus dem Ausland aufzunehmen. Es tut mir leid dass so sagen zu müssen, aber hier ist mal wieder der Hund der Leidtragende, weil Mensch zu faul war, sich vorab vernünftig zu informieren.
Geld gibt es nicht zurück. Selber schuld, wenn man sich Hunde aus dubiosen Händen anschafft.
Mit guter Information und richtiger Hundeerfahrung passiert das einem nicht.
Immer wieder das Gleiche. Das Wort Tötungsstation funktioniert wunderbar als Verkaufsargument... Pflegestation ist auch so ein Unding.
Hunde kauft man bei seriösen FCI anerkannten Züchtern und spendet für Kastrationsprojekte, wenn man etwas gegen das Hundeelend tun will.
Also bitte ... Angeblich seit 10 Jahren einen Hund haben und dann sich einen Hund aus einer Pflegestelle holen und nicht einmal wissen, was Hunde aus Tötungsstationen sind? Es lag sicher nicht -nur- am Hund, dass sie auf den anderen Hund losgegangen ist.
PS: Man kann auch 10 Jahre Hunde haben - mehrere Hunde gleichzeitig haben - und keine Ahnung von Hunden haben, sehe ich hier im Dorf leider täglich...
Nicht jede Vermittlerin muss loszuckeln und sich die Wohnung angucken..Nein das Geld gibt es nicht zurück, die werden schon entsprechende "Geschäftsbedingungen" aufgesetzt haben die das verhindern.
Wenn du etwas im Laden kaufst, hast du auch kein Rücktrittsrecht. Das bieten nur viele Läden aus Kulanz an.
Wie kommst du nur auf die Idee, dass man bei einem Kauf ein Rücktrittsrecht hat?? Das gibt es im Kaufvertragsrecht nicht. Zumindest dann nicht, wenn man die "Ware" (und hier gilt auch ein Hund als Sache/Ware) anschauen und anfassen kann. Wenn ein Laden eine Ware zurücknimmt, dann ist es reine Kulanz, weil man die Kunden behalten will. Natürlich kann man eine mangelhafte Sache zurückgeben - aber im Kaufvertrag zum Hund stand sicher nicht, dass er keine anderen Hunde beißen würde. Also ist das Verhalten des Tieres auch kein "Mangel" (sondern einfach ein Fehler deines Schwagers/Schwester).
dieses Rücktrittsrecht gilt es NUR für Käufe im Internet, weil man da die Ware eben nicht vorher anfassen kann.
ein Schutzvertrag ist kein Kaufvertrag, hiermit soll gewährleistet werden, dass man tatsächlich dem Hund ein gutes weiteres Leben beschert. Die meisten Organisationen, sowie auch viele Tierheime wissen nie genau, was für Überraschungen in so einem Tier stecken können. Also in eurem Fall solltet ihr einen Trainer beauftragen, der euch vor Ort betreut. Jeder Hund kann resozialisiert werden.
Dass ein Schutzvertrag kein Kaufvertrag ist - das deklarieren TierschutzOrgas gerne. Dem ist aber leider nicht so - darüber gibt es mittlerweile unzählige Urteile. "Ware gegen Geld" - das ist die klassische Interpretation des Kaufvertragsrechts im BGB.
Lediglich, wenn nur ein Pflegevertrag mit dem "Adoptanten" abgeschlossen wird, bei dem ausdrücklich das Eigentum am Tier bei der Orga verbleibt und diese sich auch im Gegenzug verpflichtet, sich z.B. an anfallenden Operationen zu beteiligen, oder der Hund weiterhin über die Orga versichert bleibt - dann macht das rechtlich einen Unterschied.
Dort ist es aber Gang und gebe das sie sich die Räumlichkeiten angucken. Aber aus welchem Grund gibt es denn das Geld nicht zurück man hat doch ein Rücktrittsrecht. Egal ob nun Schutzvertrag oder Kaufvertrag