Müssen wir den Hund wieder zurückgeben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, denn die vorbesitzer haben ihre Bedenkzeit gehabt und ihn in der zeit nicht wieder geholt.

Das Tier ist doch nicht einfach irgendein "Ding" dass die Vorbesitzer abgeben wenn sie keine Lust mehr drauf haben und dann auf einmal wieder haben wollen.

Behaltet das Tier denn es ist meiner Meinung nach, nachdem was du hier geschrieben hast, bei euch definitiv besser aufgehoben!

leona545beys 
Fragesteller
 10.01.2016, 15:43

Danke meiner mutter läuft hier schon amok😂

0
Blackrose89  10.01.2016, 15:45

Immer gerne :). Geschenkt ist geschenkt, wiederholen gestohlen :) so das bekannte Sprichwort 😂

1

Weil was nicht geht? einen Hund zu verschenken? Das geht schon und das haben sie getan. Sollen sie klagen, wenn sie ihn wiederhaben wollen, da werden sie schlechte Karten haben, auch, weil sie ihn schon abgemeldet haben,was ein deutliches Zeichen ist, daß es sich nicht um eine Pflege oder dergleichen handelte, sondern um eine Übereignung.

Also sagt den Leuten klipp und klar, daß der Hund bei euch bleibt.

Hallo Leona

Da kann ich euch beruhigen.
Die Vorbesitzer hatten ihre Chance und nun gehört euch der Hund. Egal mit was sie euch drohen, der Hund gehört euch.

Sollten sie ihn einfach wegnehmen, wäre das sogar Diebstahl.

Also entspannt zurücklehnen, der Hund kann bei euch bleiben.

Liebe Grüsse

Du sagst sie hatten schon 3 Wochen Bedenkzeit. Da sie sich da sicher waren ihn abgeben zu wollen, haben sie jetzt Pech gehabt. Ihr habt die Papiere und es ist euer Hund. Das hätten sie sich vorher überlegen müssen und können. Genug Zeit hatten sie ja.

Hallo,

einen Eigentumsanspruch kann man NUR durch einen schriftlichen Kauf- oder Schenkungsvertrag nachweisen.

Natürlich gilt - rechtlich gesehen - auch ein mündlicher Vertrag - aber es ist immer sehr schwierig, den zu beweisen.

Es nutzt weder die Ahnentafel etwas (es sei denn, der Eigentümerwechsel wäre eingetragen), noch der EU-Pass, noch die Anmeldung zur Hundesteuer etc.

Wartet doch einfach ab, was die vorherigen Besitzer unternehmen werden oder auch nicht. Auch sie müssen ja ihren Eigentumsanspruch nachweisen können - und im Fall der Fälle hat derjenige die besseren Karten, der den Hund erst einmal besitzt.

Da müsste die Gegenseite schon einen (teuren) Anwalt einschalten und klagen - darauf würde ich es auf jeden Fall ankommen lassen.

Gutes Gelingen

Daniela