Auto - Schenkung oder Vertrag?

5 Antworten

Eine Schenkung ist fein. Wenn das Auto nicht ihr einziges VErmögen ist und es nicht mehr wert ist als 20.000€, so gibt es damit auch keine Probleme.

maggie95 
Fragesteller
 12.07.2023, 19:13

Ich glaube das Auto ist ihr einziges Vermögen. Ansonsten hat sie Schulden.

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Schenkungen könnten rückgängig gemacht werden. Und Kaufverträge soweit ich weiß auch, wenn klar ist, dass der Artikel für viel weniger verkauft wurde, als tatsächlich erzielt werden könnte.

Am rechtssichersten wärt ihr also mit einem Kaufvertrag, der einen fairen, aber im Vergleich nicht allzu niedrigen Preis beinhaltet.

Aussage basiert auf dem was ich glaube zu wissen.

Am Besten mit Kaufvertrag, mit dem realen Wert als Kaufpreis. Dann ist es steuerlich nicht relevant und die Familie kann es nicht anfechten. Sie soll unterschreiben mit Zusatz "Kaufpreis in bar erhalten". Wieviel Du ihr wirklich gibst bleibt Euch überlassen.

Woher ich das weiß:Hobby

Einfach mit ihrer Vollmacht auf dich zulassen und versichern.

PatrickLassan  29.06.2023, 12:02

Dadurch erwirbt man allerdings kein Eigentum.

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Still  29.06.2023, 12:07
@PatrickLassan

Da der Kfz-Brief (heißt heute anders) auf ihn umgeschrieben wird schon.

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PatrickLassan  29.06.2023, 12:13
@Still

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, wie der Kfz-Brief seit Jahren heißt, ist zumindest in Deutschland kein Eigentumsbeweis, und das steht dort sogar:

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

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wattdennnu2  29.06.2023, 12:15
@Still

Der Brief sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus

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Kaufvertrag !

Mit einer REALISTISCHEN Summe!

Ob du deiner Tante das Geld dann wirklich geben musst oder nicht ist ja eure Sache ;-)

Schenkung ist 10 Jahre anfechtbar und auch 1€ Verträge klappen nicht zwingend