Autokauf - Schäden wurden nicht mitgeteilt?

5 Antworten

Nein, nur bei arglistiger Täuschung.

Viel Spaß das zu beweisen und selbst wenn du’s beweisen kannst, dauert das ewig.

„Und kann die Werkstatt, wo die Schäden repariert wurden, die Herausgabe weiterer Informationen verweigern, aufgrund von Datenschutz?“

Selbstverständlich und das ist auch gut so.

Steht mir dann zu, den Kaufvertrag rückwirkend aufzulösen?

Nein.

Du bist in der Nachweispflicht und kannst klagen.

Der Kauf war von Privat.

Irrelevant.

Und kann die Werkstatt, wo die Schäden repariert wurden, die Herausgabe weiterer Informationen verweigern, aufgrund von Datenschutz?

Natürlich, weil Du nicht ihr Vertragspartner bist, da brauchst Du einen richterlichen Beschluss.

Neuling2024  25.03.2024, 13:30

Alles gut… bin da voll bei Dir.

manche lassen ja auch vor Verkauf noch Dellen und Kratzer entfernen…und mal ehrlich, wie schnell hat man sich ne Macke reingefahren in alltäglichen Situationen…🤷‍♂️

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TheMonkfood  25.03.2024, 16:49
da brauchst Du einen richterlichen Beschluss.

Oder den Vorbesitzer, der zum Vertragshändler geht und die Historie anfordert

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Was gibt es da für Möglichkeiten

Beim Händler gibt es Gewährleistung. Im ersten Jahr müsste der Händer beweisen, dass der mangel schon bei Kauf vorhanden war sonst muss er nachbessern. Im zweiten jahr muss der Käufer es nachweisen.

Im Gewährleistungsfall muss der Verkäufer nachbessern oder man einigt sich auch einen Preisnachlass und in letzter Instanz hat man auch die Möglichkeit vom kaufvertrag zurück zu treten (wenn vorheriges alles nicht geklappt hat).

Bei privat gibt es für gewöhnlich kein Gewährleistung, weil der private Verkäufer diese auschließen kann. Manch ein Verkäufer vergisst das, was dann im nachinein für ihn zum Problem werden könnte. Das könntest du prüfen.

Ansonsten muss dich der private Verkäufer nur über Mängel vor dem Verkauf informieren, die ihm bekannt sind oder die er z. B. aufgrund seines Berufes hätte kennen müssen.

Tut er das nicht, ist im besten Fall die Beschreibung des Verkäufers mangelhaft. Dafür muss er natürlich haften. Nachbesserung, Preisnachlass und in letzter Instanz auch Rücktritt vom Kaufvertrag, sowie ggf. Schadensersatzansprüche sind prinzipell möglich.

Im schlechtesten Fall wäre es Betrug. Neben zivilrechtlichen Konsequenzen (sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, ggf. Schadensersatzansprüche) drohen dem Verkäufer auch strafrechtliche Konsequenzen.

Problem: Für dich als Käufer ist es meistens sehr schwer nachzuweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste.

Ich stand mal auf der anderen Seite. Auto verkauft, 2 Wochen später beschwert sich der Käufer über eine gebrochene Feder. Vor dem Verkauf war der Käufer auch da, hat sich den Wagen ausgiebig angeguckt und sogar auf ne Hebebühne gebracht. Ich habe darauf bestanden davon nichts gewusst zu haben (was auch so war) und damit war das Thema erledigt.

Und kann die Werkstatt, wo die Schäden repariert wurden, die Herausgabe weiterer Informationen verweigern, aufgrund von Datenschutz?

Bin ich mir unsicher. Zunächst wäre ohnehin die Frage, wie man überhaupt herausfinden kann, welche Werkstatt etwas repariert hat. Der Verkäufer wird einem kaum Auskunft darüber geben, wenn er fürchten muss einen Nachteil davon zu haben.

Nur zur Info: der damalige Neuwagen meines Vaters hatte beim Transport zum Händler einen Lackschaden erlitten… deshalb wurde er vor Auslieferung partiell neu lackiert… also immer die Kirche im Dorf lassen.

Mmits  25.03.2024, 13:26

Ja sowas gibt es und ein paar Jahre oder Halter später weiß keiner mehr ob das ein Unfall, Transportschaden oder Lackierung wegen Kratzer war.

Bei dicker Lackdichte durch Spachtel deutet das z.B. schon auf einen Unfall hin.

Deshalb bin ich auch der Meinung, dass „unfallfreiheit“ absoluter Schwachsinn ist, zumindest ab einem gewissen Alter.

MB z.B. verkauft junge Sterne nichtmehr, wenn die Lackierungen von über 500/600€ hatten, ab da zählen die für die schon als Unfall.

Sorry für den Roman musste das mal loswerden 😂

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Neuling2024  25.03.2024, 13:31
@Mmits

Alles gut… bin da voll bei Dir.

manche lassen ja auch vor Verkauf noch Dellen und Kratzer entfernen…und mal ehrlich, wie schnell hat man sich ne Macke reingefahren in alltäglichen Situationen…🤷‍♂️

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Mmits  25.03.2024, 13:34
@Neuling2024

Manche erwarten auch bei einem 15 Jahre alten Auto absolute unfallfreie, nachlackierunrsfreiheit und dazu muss er noch top dastehen und darf nichts kosten.

Absolute trottel die ein Honigkuchenpferd wollen.

Neuwagen zum Preis eines gebrauchten erwarten 😂

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Sichtbare Schäden kannst du gleich schonmal vergessen, denn du hast das Auto vorm Kauf angeschaut, probegefahren und hattest die Möglichkeit gehabt, es in einer Werkstatt begutachten zu lassen.

Weiterhin musst du nachweisen, dass der Vorbesitzer dir die "Schäden" absichtlich verschwiegen hat. Kannst du höchstwahrscheinlich nicht.

Und kann die Werkstatt, wo die Schäden repariert wurden, die Herausgabe weiterer Informationen verweigern, aufgrund von Datenschutz?

Ja kann sie, wird sie auch.

Die Daten kann nur der Besitzer erfragen, der sie hinterlassen hat. Persönlich!