Autokauf die Anzahlung zurückfordern, geht das?

4 Antworten

Gemäß BGB § 337 muss eine Anzahlung zurückgezahlt werden, da kein vertrag geschlossen wurde, sondern nur reserviert.

T3Fahrer  04.03.2020, 23:51

Wer zahlt denn bei einer reinen Reservierung 10 % an. Das habe ich ja noch nie gehört. Das ist doch ein eindeutiger Hinweis auf das Vorliegen eines mündlichen Vertrags - nämlich in Abhängigkeit vom Darlehen, ob dieses gewährt wird - wurde es, also ist die Sache doch entschieden…

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EphraimUlk  05.03.2020, 09:42

Lies dir mal § 336 BGB durch. Da steht doch schon, dass die Anzahlung als Zeichen gilt, dass der Vertrag abgeschlossen wurde. Im übrigen wird die Anzahlung laut deinem zitierten § 337 BGB entweder auf die volle Zahlung angerechnet oder wenn der Vertrag wieder AUFGEHOBEN wird, zurückgegeben. In jedem Fall muss aber bei der Anzahlung schon ein Vertrag bestehen. Du argumentierst also eigentlich für den Vertragsabschluss.

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Anna2133 
Fragesteller
 06.03.2020, 06:32

Ich hab meine Anzahlung zurück bekommen, hatte wohl noch echt Glück

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Solltest du...

Wenn du es überwiesen hast, frag auch mal an der Bank, bei Barzahlung hast du hoffentlich einen Beleg.

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Da du ja eine nicht unerhebliche Anzahlung (10 %) geleistet hast, dürfte das als mündlicher Vertrag, der natürlich ebenso gilt wie ein schriftlicher, ausgelegt werden. Theoretisch könnte dir ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers blühen, wenn du jetzt zurücktrittst… Ob und wie er den durchsetzt, ist sicherlich vom Verkäufer abhängig.

T3Fahrer

ja da ihr keinen kaufverteag gehabt habt, sondern nur reserviert. Vorsicht, auch ein mündlicher kaufvertrag gillt schon.

T3Fahrer  04.03.2020, 23:49

Bei einer reinen Reservierung zahlst du aber nichts an. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % sollte schon eindeutig als Hinweis auf einen mündlichen Kaufvertrag ausgelegt werden können.

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