Massiver Ölverlust nach Autokauf von Privat - Arglistige täuschung?
Hallo liebe Gemeinde ✌️
Ich habe vor kurzer Zeit ein Auto von Privat gekauft. Probefahrt wurde vollzogen & nach dieser kam es auch recht schnell zu kauf des Fahrzeugs. Nach kurzer Zeit hat mich ein Nachbar aufmerksam gemacht, dass auf dem Parkplatz, wo ich geparkt hatte, ein ziemlicher Ölfleck war. Dachte zuerst, dass es nicht von meinem Auto kam. Habe dann doch kurzfristig einen Termin in einer Werkstatt gemacht & drüber gucken lassen. Die Werkstatt hat nach kurzer Zeit angerufen & die Arbeiten an dem KFZ sofort stillgelegt. Am Telefon wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug massiven Ölverlust hat. Ölwechsel sowie alle anderen arbeiten wurden nicht mehr gemacht. Allerdings wurden ca 750ml Öl nachgefüllt. Der Turbolader ist ausgeschlagen oder eingelaufen, sodass das ganze System voll mit Öl läuft.. allerdings so Massiv, dass man wirklich öl nachfüllen muss & auf dem Boden nicht nur 1-2 Tröpfen - sondern wirklich nach knapp 5 Minuten stehen ein mindestens Fausgroßer Fleck ist. Das alles wird mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht gehen, da der Verkäufer alles abstreitet & „von nichts wusste“. Beim kauf haben wir sehr detailliert über verschiedene Autos & verschiedene Motoren gesprochen. Als er dann mit dem Mängel, der nicht im Kaufvertrag steht konfrontiert wurde, hatte er plötzlich keine Ahnung mehr von Autos.
Ja, ich hätte mir viel Ärger erspart, wenn ich den Wagen vorher hätte überprüfen lassen.. hab ich aber nicht & ich werde daraus lernen & es ab jetzt bei jedem Autokauf machen!
Jetzt zu der Frage: was meinte ihr, wie das ganze ausgeht? Kann man ihm arglistige Täuschung nachweisen? Der wagen war über ein Jahr in seinem Besitz, der Ölverlust ist so Massiv, dass nach kurzer Zeit ein großer Ölfleck auf dem Boden zu sehen ist & man muss dauerhaft etwas Öl nachfüllen. Wie zum Teufel will man sowas leugnen?
10 Antworten
Genau aus dem Grund würde ich lieber ein bisschen mehr Geld ausgeben und beim Autohaus kaufen, als von privat.
Wenn der Schaden vor dem Kauf bestand, dann wusste er auch definitiv davon, sowas bleibt nicht unbemerkt. Vor Gericht könnte es allerdings interessant werden, wenn folgende Frage auftaucht:
- wieso ist dir der massive Ölverlust nicht vor oder nach der Probefahrt aufgefallen, wenn es so fix ging?
Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen hat, dann könntest du tatsächlich auf den Kosten sitzenbleiben. Weil das offensichtlich ein für den Laien erkennbarer Mangel ist, wenn sich da nach kurzer Zeit ein großer Ölfleck bildet.
Denke, hier kommt es auf den Richter an.
Naja, es ist gut möglich, dass der eigentliche Schaden also der Ölverlust erst nach dem Kauf aufgetreten sind. Sowas passiert nur nicht einfach so, das Grundproblem wird schon vorher da gewesen sein, und da ist dann die Frage, geht man davon aus, dass er das bemerkt haben sollte? Und hat er dich konkret belogen, was z.B. Inspektion, Ölwechsel... Angeht wo das evtl aufgefallen wäre. Sind ja Sachen die gemacht werden SOLLTEN, aber eben nicht müssen... Von daher könntest du Pech haben, wenn du nicht danach gefragt und er dich darüber nicht angelogen hat
Anwalt einschalten und Rückabwickeln. Is vielleicht vor Gericht schon bekannt. Arglistige Täuschung.
Da hat dich jemand gelinkt
Wenn der Schaden erst einige Zeit nach dem Kauf aufgetreten ist - was bei dem massiven Ölverlust durchaus möglich wäre -, ist der Verkäufer sehr wahrscheinlich nicht mehr haftbar zu machen. Denn augenscheinlich trat dieser Mangel dann erst nach dem Kauf auf, sonst wäre das ja bereits unmittelbar nach Erwerb aufgefallen. Es ist daher zweifelhaft, ob sich hier gerichtlich eine Rückabwicklung wird durchsetzen lassen.
Das KFZ wurde kaum bewegt, da es erst einen Tag vor dem Werkstattbesuch umgemeldet wurde - hier braucht man wegen Corona noch einen Termin um das Auto um zu melden.. war auch so besprochen, dass ich des Fahrzeug bis dahin kaum bewege (es war ca eine Woche, bisschen Arg wenig Zeit für so einen gravierenden Schaden). Laut Werkstatt wird so ein Schaden stetig schlimmer - bis hin zu dem Massiven Ölverlust wie es jetzt ist.. sowas "passiert nicht von heute auf morgen“ ~ so die Worte der Werkstatt
Die entscheidende Frage wird hier wohl lauten, wieviel Zeit zwischen Erwerb und Mängelfeststellung vergangen sind. Denn selbstverständlich trägt der Erwerber das Risiko der Verschlechterung ab Eigentumsübergang der Sache.
Ja.. werde in Zukunft aufpassen.. das war mir eine Lehre #Amen