Autokauf Arglistige Täuschung?
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einen A180 bei einem Händler gekauft, welcher einen ehemaligen Angestellten aus der Werkstatt gehörte. Bedingung für den Kauf, war eine Einparkhilfe- welche auch nachgerüstet worden ist.
Jetzt, 1,5 Jahre später, steht mein Auto bei einer anderen Werkstatt. Das Auto läuft Literweise mit Wasser voll (25 Liter) Grund dafür ist, das die Kabel der Einparkhilfe einfach durch die Entlüftungsklappen gelegt worden sind. Diese waren somit die letzten Jahre nicht verschlossen und das Wasser konnte ohne Probleme reinlaufen. (spritzwasser, Regen)
Daraus resultiert ein Schaden im vier stelligen Bereich.
Bei Telefonaten mit der damaligen Werkstatt wurde nur gesagt, die Garantie sei abgelaufen und man könne sich nicht erinnern.
kaufvertrag, Rechnung, Bilder und Videos vom Schaden liegen vor.
Handelt es sich um eine Gewährleistung und einen arglistigen Versteckten Mangel? Lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten?
muss der Verursacher die Kosten tragen oder ich?
2 Antworten
Hat der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt? Dann sieht es schlecht für dich aus.
Wenn nicht, dann bist du in der Gewährleistung und die geht durch.
Arglistige Täuschung liegt nicht vor.
Der Fehler erfolgte erst nach dem Bertragsschluß. Wie soll dann zu diesem Zeitpunkt getäuscht worden sein?
Entscheidend ist, dass sich der Verkäufer bewusst war, dass die Nachrüstung nicht fachgerecht ausgeführt wurde.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe.
Leider hast du soeben gegen das trennungs- und Abstraktionsprinzip verstoßen und bist durch die Jura-Klausur gefallen.
er will ja wohl nicht die Übereignung anfechten, sondern den Kaufvertrag.
Weder noch.
Er will Schadensersatz für wissentlich nicht fachgerechte und damit mangelhafte Arbeiten am Fahrzeug verlangen.
Ob diese Arbeiten vor oder nach Vertragsschluss durchgeführt wurden, ist dabei unerheblich.
Entscheidend ist, dass der Verkäufer bei Übergabe von dem Mangel wusste und ihn arglistig verschwiegen hat.
Und woraus sollen sich jetzt Rechte ergeben, die über Das Gewährleistungsrecht hinausgehen?
Ich gehe davon aus, dass die Einparkhilfe vom Verkäufer nachgerüstet wurde.
Hier ist tatsächlich von einem arglistig verschwiegenen Mangel auszugehen, was eine Verjährungsfrist von 10 Jahren zur Folge hat.
Das sehe ich anders. Einer Fachfirma war bei der Ausführung der Arbeit klar, dass das nicht fachgerecht ist.
Das ist zu offensichtlich, als dass es sich um einen normalen Fehler handeln könnte.