Garantie - Autokauf?

6 Antworten

Das hängt davon ab, was in den Garantiebedingungen steht. Die darf schließlich jeder frei verhandeln. Die gelten dann.

Meist ist das aber ohnehin egal, was dort verhandelt wird. Meist wird mit der Garantie etwas abgesichert, was ohnehin mit der Gewährleistung abgedeckt ist.

Ob man in einem solchen Fall dann die Garantie, oder Gewährleistung nutzt, ist Jacke wie Hose.

Es müsste sowieso ein Kaufvertrag mit Euren Namen und Fahrzeug gemacht werden, mit dem Vermerk, dass er 24 Monate Garantie gewährt.

Kommt darauf an, was er unter Garantie versteht, was sie beinhaltet... Müsste auch im Vertrag stehen.

Auf jeden Fall würde ich nicht über Kleinanzeigen von ebay ein neues Fahrzeug kaufen. Gehe liebe in eine gute, zuverlässige Garage, wo Du das Fahrzeug siehst.

Gibt es da eine Regelung?

Selbstverständlich:

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. 2§ 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Musst Du halt nur durchsetzen.

Rsfrager 
Fragesteller
 29.07.2021, 15:24

Da ich eine Frau bin und dazu blond, habe ich Angst, dass er sich im Falle des Falles quer stellt, sollte etwas kaputt gehen..

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Was sind denn seine Garantiebedingungen? Denn auf diese kommt es an.

Die Antwort findest du in den Garantiebedingungen. Kannst natürlich auch vorher den Verkäufer fragen.