Jährliche Gewährleistung?

6 Antworten

Gewährleistung meint Haftung für Sachmängel. Ein Mangel ist vereinfacht zusammengefasst ein vertragswidriger Zustand bei Übergabe der Sache. Demgegenüber beschränkt sich eine Beschaffenheitsgarantie nicht auf diesen Zeitpunkt.

Bei Kauf von einem Händler hast du immer zwei Jahre Gewährleistung. Die Gewährleistung kann bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden. Zusätzlich kommt dir zugute, dass zugunsten des Verbrauchers eine Vermutung gilt, dass ein sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe zeigender Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war. Dabei musst du den Grundmangel nicht nachweisen, sondern nur ein Mangelsymptom. Im Gegenzug müsste der Verkäufer dir nachweisen, dass dieses Symptom beispielshaft wegen fehlerhafter Verwendung aufgetreten ist.

Wenn Du dich an den Händler wendest, ist es von Bedeutung, hinreichend genau das Symptom zu beschreiben und ihm das Auto an seinem Sitz zur Nacherfüllung anzubieten. Ein Selbstvornahmerecht hast du nicht.

Der Verkäufer wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Anlasser die letzten Monate funktioniert hat und somit zum Zeitpunkt des Verkaufs zweifellos keinen Mangel aufwies, womit er aus dem Schneider ist.

jbinfo  23.10.2019, 18:10

So sehe ich das auch.

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Schwierige Situation. Eine Gewährleistung braucht man nicht abzuschließen - die hat man einfach.
Nach fünf Monaten muss der Händler dir beweisen, dass der Anlasser NICHT bei Kauf bereits einen Schaden aufwies. Kann er das nicht, ist er verpflichtet, sich darum zu kümmern. Kann er dir beweisen, dass der Schaden nicht bestand, ist er auch nicht zuständig.
Nach Ablauf von sechs Monaten wirkt die Beweislastumkehr - dann müsstest du ihm beweisen, dass der Schaden bereits vorher bestand, was für dich ziemlich unmöglich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Wenn der Kauf 5 Monate her ist, dann hast Du noch Gewährleistungsansprüche gegenüber den Händler.

Das der Mangel nicht bereits bei Kauf vorlag, muss in den ersten 6 Monaten der Händler darlegen, wenn er dies kann muss er nicht nachbessern.

Der Händler wird argumentieren, dass es sich um üblichen Verschleiß handelt, welcher keinen Sachmangel darstellt und somit von der Gewährleistung nicht gedeckt ist.