Haus Schenkung wiederrufen?

6 Antworten

Deine Darstellung ist zu wirr, als dass darauf eine Antwort möglich wäre. Wieso gehört nach 10 Jahren das ganze Haus "damit" deinen Eltern ? Und wenn das Haus jetzt außer der "Wohnung oben" den Großeltern gehört, wie soll dann dein Vater die Möglichkeit oder das Recht haben, das Haus an den Kollegen zu verkaufen ?

Gib einmal genau an, wer als Eigentümer des Hauses im Grundbuch steht, welche Vereinbarungen über das Haus oder Teile davon ob und wann und mit welchem Inhalt getroffen wurden und beabsichtigt sind Deine Eltern dürfen das Haus nur verkaufen, wenn sie selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Deine Eltern dürften ein Haus der Großeltern allenfalls dann verkaufen, wenn die Großeltern ihnen dazu eine notariell beurkundete Vollmacht erteilt hätten. Wenn das der Fall wäre, sollten sie diese Vollmacht unverzüglich widerrufen. Aber ich fürchte, dass die Sachlage von dir zumindest unvollständig, wenn nicht sogar falsch geschildert worden ist.

Wenn deine Mutter das Haus geschenkt bekommen hat (inkl Eintragung ins Grundbuch) dann kann die mit dem Haus machen, was sie will. Es sei denn es wäre etwas anderes vereinbart und eingetragen

Rückforderung geht nur unter bestimmten Voraussetzungen

Nach 10 Jahren gehört das komplette Haus damit meinen Eltern.

Nein, das gehört ihnen auch jetzt schon. Mit der Zehnjahresfrist meinst du wahrscheinlich die Abschmelzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen o.ä.

Können meine Großeltern die Schenkung rückgängig machen?

Nur wenn Rückforderungsrechte vertraglich vereinbart wurden, was häufig in solchen Verträgen gemacht wird, und der entsprechende Rückforderungsgrund eingetreten ist. Es gibt zwar auch theoretisch die Möglichkeit des Widerrufs der Schenkung aus gesetzlichen Gründen, aber da sind die Hürden hoch.

Und dürfen meine Eltern einfach so das Haus verkaufen?

Ja, aber es kann sein, dass dies eine Rückübertragungspflicht auslösen kann, s.o. Außerdem wird das Grundstück niemand kaufen, sollten sich die Großeltern Rechte vorbehalten haben, die im Grundbuch eingetragen sind.

Hallo Linala,

es kommt auf die Schenkungsurkunde an.

Es kommt nicht nur auf die Nießbrauchs-Vereinbarung vorallem
welche Rückforderung-Vereinbarung getroffen wurde.

Also Möglichkeiten würden evtl. Vorhanden sein.
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Großeltern haben das Haus Deiner Mutter überschrieben, nicht Deinen Eltern. Dein Vater kann nichts verkaufen, was Deiner Mutter gehört, ohne ihre Vollmacht.

Was hindert Deine Großeltern, mit ihrer Tochter über ihre Ängste zu sprechen?

Giwalato

Linala27 
Fragesteller
 07.11.2021, 18:02

Sie hat bestimmt ihre Vollmacht gegeben bzw. mein Vater meinte die soll es mit dem Kollegen erledigen.

Meine Oma war bei ihnen, mein Vater meinte er hat mit dem Kollegen nur einen Kredit vereinbart, dass der Kollege ihm halt den Kredit abzahlt. Aber das kann hier keiner so richtig glauben, da mein Vater selbstständig ist und viele Aufträge nicht so klappen und er oft zuhause ist und somit kein Geld verdient.

Meine Oma wollte das Schreiben vom Notar sehen, was die mit dem Kollegen genau vereinbart haben und mein Vater hat es bis heute nicht vorgezeigt.

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Giwalato  07.11.2021, 18:53
@Linala27

Wenn Deine Mutter so naiv ist...

Vielleicht sprichst Du mal mit Deiner Mutter.

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