Schenkung eines Gartengrundstücks ..Was kommt auf mich zu?

7 Antworten

Die Kosten ergeben sich aus dem Wert des Grundstücks. 0,- € kommen sicher nicht hin..., aber 500 m² haben oder nicht haben, das musst Du Dir einfach überlegen. Lass Dich nicht verschrecken von den Kosten, sondern erkundige Dich ersteinmal. ich habe vor ein paar Jahren ein kleines Grundstück gekauft, leider erinnere ich mich nicht an die Summen, aber die Eintragungs- und Notarkosten waren nicht sooo schlimm. Was teuer war, war halt die Immobilie selbst und die Maklergebühr... Jetzt habe ich natürlich laufende Kosten für Strom, Wasser, Müll, Grundsteuern, Zweitwohnsitzsteuern, wobei die Steuern, die auch auf Dich zukommen als künftiger Grundstücksbesitzer, ganz gering sind bei so einem kleinen Objekt.

Schau einfach:Gefällt Dir die Gegend, gibt es interessante Ausflugsmöglichkeiten in der Nähe, etc. Gibt es ein Wegerecht, das ist wichtig, damit Du auch immer ungehindert auf das Grundstück kommen kannst. Und erkundige Dich was passiert, wenn das Land doch erschlossen wird. Wirst Du als Besitzer an den Erschließungskosten beteiligt und inwiefern?

Wenn es Dir also gefällt und dies erlaubt ist, könntest Du z.B. mit einem Camper dort Urlaub machen (Angel-, Wander-, Naturerlebnisurlaub) und auch anderen Menschen diesen Ort für ein paar Tage vermieten, damit ein paar Aufwendungen wieder hereinkommen.

Wie schon palzbu schreibt, kann man nicht in die Zukunft schauen. Vielleicht wird es auch erst für Deine Kinder finanziell interessant.

Wenn für Dich mehr Minus als Pluspunkte auf der Überlegungsliste stehen, dann lass es sein. Vor der Entscheidung aber erkundige Dich genau. Viel Glück!

Es wird ein notarieller Schenkungsvertrag inklusive Auflassung benötigt. Willst du Alleineigentümer werden, müssen seine Eltern ebenfalls mitwirken. Neben diversen Kleinigkeiten war es das. Der Notar beantragt daraufhin die Grundbucheinträge. Erforderlich ist der Verkehrswert zur Berechnung der Notar- und Grundbuchkosten. Diese werden auch den größten Anteil der Kosten ausmachen.

Hier sind die Dienste eines Notars Pflicht. Er arbeitet zunächst einmal einen Schenkungs-vertrag aus, den Ihr unterzeichnen müsst. Anschließend wird der Wechsel der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. In der Regel richten sich die Kosten hier nach dem Verkehrswert. Dass hier der Notar einen Verkehrswert von 0 ansetzt (bezüglich seiner Kostenberechnung), glaube ich eher kaum. Rechne auf jeden Fall mal Kosten im oberen dreistelligen Bereich, wenn nicht sogar im vierstelligen Bereich ein (komplett alle Kosten).

juniorbiker73 
Fragesteller
 11.02.2014, 19:08

Vielen Dank für diese Antwort. Demnach wird diese Schenkung ein Minusgeschäft für mich werden, zumal das Grundstück weder Bau- noch Bauerwartungsland ist.

0

Schenkungen können noch innerhalb von 10 Jahren Rückgängig gemacht werden. Allerdings weiss ich nicht ob nur von Seiten des Schenkers und dessen Erben oder auch von Seiten des Beschenkten. Was die Kosten angeht fragen sie einfach mal unverbindlich bei einem Notar in ihrer nähe. Der kann auch sagen ob unbedingt eine Notarielle Schenkung gemacht werden muss.

Summen in 4 Stelliger Höhe, wie hier erwähnt kann ich mir nicht vorstellen.

  1. du rufst bei der Gemeindeverwaltung an und erfragst den Grundstückspreis.
  2. du rufst beim Notariat an und fragst, wie hoch der Gebührensatz ist bei der Beurkundung des Grundstücks, dessen Wert du ermittelt hast. Der Geschäftstellenbeamte guckt in die Tabelle und nennt dir den Preis.