Benötige ich zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch einen Notar oder kann ich das selbst auf dem Grundbuchamt erledigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für den Antrag benötigst du keinen Notar. Aber zur Löschung ist die öffentlich beglaubigte Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Und öffentlich beglaubigen können grundsätzlich nur Notare. Daher benötigt man hier zumindest indirekt einen Notar.

Der Löschantrag ans Grundbuchamt muss notariell beglaubigt sein. Du brauchst also einen Notar dafür.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nur über einen Notar und natürlich mit Zustimmung des Begünstigten,


Milli053 
Fragesteller
 29.01.2021, 10:37

was meinst Du mit "Begünstigten"? Die Wohnung gehört doch mir allein.

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DerHans  29.01.2021, 11:35
@Milli053

Begünstigt ist in dem Fall deine Bausparkasse. Wenn du die Bewilligung hast, ist das nur noch eine Formsache.

Du brauchst aber auch gar nicht löschen lassen, und könntest später für ein neues Darlehen, darauf zurück greifen.

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Wenn Du von der Bausparkasse die Löschbewilligung erhalten hast, kannst Du diese direkt ans Grundbuchamt senden.

Vorsichtshalber würde ich aber das Grundbuchamt einfach mal anrufen. Dann hast Du Sicherheit.


lesterb42  29.01.2021, 10:17

Das ist falsch.

§ 15 GBO

.......

(3) 1Die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen sind vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. 2Dies gilt nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird.

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bwhoch2  29.01.2021, 10:24
@lesterb42

Was sagen schon Paragraphen. Wir hatten das schon mehrfach. Löschbewilligung der Bank kam und wurde von uns direkt ans Amtsgericht gesandt. War kein Problem.

Gut möglich, dass

a) wenn es von einer Bank oder Bausparkasse kommt, nicht nochmal geprüft werden muss. Vielleicht werden Banken/Bausparkassen wie öffentliche Behörden behandelt.

b) das in den Bundesländern oder den Gerichten unterschiedlich gehandhabt wird.

Deshalb nachfragen.

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lesterb42  29.01.2021, 10:26
@bwhoch2
Löschbewilligung der Bank kam und wurde von uns direkt ans Amtsgericht gesandt. War kein Problem.

Auch Grundbuchämter machen nicht immer alles richtig. Und "Paragraphen" sind das, was der Souverän bestimmt hat. Damit sollte man nicht so abfällig umgehen.

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bwhoch2  29.01.2021, 10:31
@lesterb42

Was heißt den abfällig? Grundbuchamt fragen und so handeln, wie die empfehlen. Muss man als "Kunde" des Grundbuchamts alle Paragraphen kennen?

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lesterb42  29.01.2021, 10:41
@bwhoch2
Was heißt den abfällig?

Das heißt abfällig:

Was sagen schon Paragraphen.
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bwhoch2  29.01.2021, 12:07
@lesterb42

Paragraphen zählen dann wenig, wenn alles korrekt läuft, ohne dass man genau Gesetz oder Verordnung beachten musste, weil die betreffende Stelle, wie hier das Grundbuchamt, einem sagt, was zu tun ist. Das ist also nicht abfällig gemeint, sondern man handelt so, wie Behörde das verlangt, wenn damit das erreicht wird, was man will, ohne dass das am Ende irgend jemandem schadet.

Natürlich könnte man argumentieren, dass durch die "Umgehung" eines Notars, diesem Berufsstand Gebühren auskommen. Aber dafür musste dann auch kein Notar irgend etwas tun.

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