Woran erkenne ich, ob noch eine Grundschuld besteht?

3 Antworten

Nun stellt sich mir eben die Frage, wie ich einerseits herausfinde, ob eventuell noch ein Kredit besteht, den ich tilgen müsste.

Wenn sich dazu keine Unterlagen finden lassen, musst du bei der Bank nachfragen.

Außerdem würde es mich auch sehr interessieren, wie ich in diesem Fall vorgehen müsste, wenn ich diese Grundschuld löschen möchte, da ich von einer Bank, die es nicht mehr gibt, ja wohl eher keine Bewilligung bekommen werde, was aber wiederum, soweit ich weis, eine Notwendigkeit für die Löschung der Grundschuld ist.

Die Bank gibt es nicht mehr, aber einen Rechtsnachfolger und zwar die Landesbank Baden-Württemberg. Diese wird bzw. muss dir eine Löschungsbewilligung erteilen, wenn sie keine offenen Forderungen mehr feststellen kann, was sehr wahrscheinlich ist. Allerdings gegen eine Gebühr, wenn es sich um eine Zweitschrift handelt. Normalerweise wird eine Löschungsbewilligung nach Tilgung ausgehändigt und findet sich in Nachlasssachen oft in den Unterlagen des Verstorbenen.

Mit der Löschungsbewilligung gehst du dann zu einem Notar deiner Wahl und lässt deine Unterschrift für die Löschungszustimmung öffentlich beglaubigen. Anschließend kannst du alles beim Grundbuchamt einreichen. Dem Grundbuchamt muss im Grundsatz die Rechtsnachfolge des Gläubigers nachgewiesen werden, bei der Landesgirokasse dürfte das aber amtsbekannt sein.

Die Landesgirokasse Stuttgart (LG) war ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, das zunächst 1975 durch Fusion aus der Württembergischen Landessparkasse (LASPA) und der Städtischen Spar- und Girokasse Stuttgart als Landessparkasse – Girokasse öffentliche Bank entstanden ist. Ab 1977 nannte sie sich schließlich Landesgirokasse – öffentliche Bank und Landessparkasse.[1][2] Träger der Landesgirokasse waren die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg.

Zum 1. Januar 1999 wurde die Landesgirokasse mit der Südwest LB und dem Marktteil der L-Bank zur Landesbank Baden-Württemberg zusammengeschlossen

Schreibe die Abteilung Baufinanzierung an, lege eine Auszug des Grundbuches bei und erbitte eine Lösungsbewilligung

Es bleibt Ihnen nur der manchmal mühsame Weg, die Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Gläubigerin ausfindig zu machen und eine Löschungsbewilligung für das Buchrecht zu verlangen.

Die betreffende Bank wird dann die Löschungsbewillgung, ggfs. unter Aufgabe einer noch bestehenden ablösbaren Forderung und einer Gebühr erteilen.

Ohne diese Mühe bleibt das Recht bestehen, vollkommen gleichgültig ob es noch valutiert oder die Schuld längst bezahlt wurde..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung