Scheidung/Immobilie?

5 Antworten

Ehrlich gesagt habe ich so etwas noch nie gehört und halte das für eine Schnapsidee. Ich würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden und die genaue Rechtslage ausloten. Im Allgemeinen hast du im Falle einer Scheidung Anspruch auf das Haus und auf die Wertsteigerung. Entweder er zahlt dich raus oder es wird eine Teilungsversteigerung stattfinden.

Das ist von beiden Brüdern zu wenig überlegt. Die bedenken nämlich nicht, dass du als Ehefrau (ohne vorliegenden Ehevertrag) auch Ansprüche geltend machen kannst.

esmanur254 
Fragesteller
 31.08.2020, 09:38

Und wie würde es aussehen, wenn nur sein Bruder im Grundbuch stehen würde? Hätte ich dennoch Anspruch auf den Zugewinn?

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Ostsee1982  31.08.2020, 10:04
@esmanur254

Steht ausschließlich sein Bruder im Grundbuch und tritt als Käufer in Erscheinung und dein Mann wäre lediglich Bürge dann habt ihr beide mit dem Haus nichts zu tun und keine Ansprüche. Nur, im Falle dessen, dass zwischen den beiden ein Zerwürfnis zustande kommt dann darf dein Mann weiterhin für den Kredit gerade stehen sollte sein Bruder zahlungsunfähig werden bzw. muss er weiterhin für die Kreditraten aufkommen ohne Anspruch auf das Haus.

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hilflos99  07.09.2020, 10:34

sie hat keinen Anspruch auf das Haus. Der Zugewinn ist nur ein Geld Anspruch, und den wird es in den nächsten Jahren nicht geben

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selbst wenn du nicht mit im Grundbuch stehst, gehört dir von allem was dein Mann sich anschafft und BEZAHLT die Hälfte... stichwort zugewinngemeinschaft

anders wäre es wenn einer von euch eine bezahlte (!) Immobilie in dübele mit einbringt, das bliebe such dessen

sber was von eurem GEMEINSAMEN Geld bezahlt wird -und das ist drin Lohn ja nunmal- das gehört euch beiden (zumindest der Anteil der Tilgung)

wenn dein Mann also in den nächsten Jahren z.b. 10.000 € tilgt, ihr euch dann trennt, die Immobilie aber 20% marktwert zugelegt hat, dann stehen dir erstmal die Hälfte der getilgten 10k PLUS die Hälfte des anteiligen Wertzuwachses zu

esmanur254 
Fragesteller
 31.08.2020, 09:41

Jetzt hab ich mir noch überlegt, was wäre wenn nur sein Bruder im Grundbuch steht? Besteht dennoch Zugewinngemeinschaft? Und darf mein Mann eigentlich ohne mein Wissen überhaupt ein Haus kaufen bzw. ein Hauskredit aufnehmen?

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Vampire321  31.08.2020, 10:07
@esmanur254

Wenn nur der Bruder im Grundbuch steht, ist das SEIN Haus ... aber dann hat sich dein Mann keinerlei rechtliche Ansprüche ihm gegenüber

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Das Haus würde ihm u seinem Bruder gehören, du hast damit dann nichts zu tun.

https://focus.de/12020677

Vampire321  31.08.2020, 09:31

Stichwort zugewinngemeinschaft.., schonmal gehört?

es wurde von derer gemeinsamen Geld bezahlt, damit gehört ihr die Hälfte allen dessen, was in der Ehe bezahlt (nicht gekauft!) wurde

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Vampire321  31.08.2020, 09:35
@Maleficent666

Das spielt keine Rolle!

brungt der Mann das BEZAHLTE Haus in die Ehe ein, bleibt es seins

kauft er es in der Ehe, fälltest unter die zugewunngemeinschaft ... von jedem Euro den er in der Ehe tilgt, gehören IHR 50cent.

es sei denn die haben einen Ehevertrag der etwas anderes besagt

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esmanur254 
Fragesteller
 31.08.2020, 09:48
@Vampire321

Hab ich jetzt soweit verstanden, und wenn nur der Bruder ins Grundbuch kommt, geh ich sozusagen dann leer aus, oder? Weil es ja dann nicht sein Besitz ist?

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Vampire321  31.08.2020, 10:05
@esmanur254

Eigentum! Der Besitz ist egal... Eigentümer ist der der im Grundbuch steht... und wenn dein Mann nicht im Grundbuch steht, ist er kein Eigentümer... hat dann aber selber auch keinerlei Ansprüche gegenüber seinem Bruder

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Wenn dein Mann einen Kredit aufnehmen will, dann wirst du sicher seitens der Bank herangezogen und musst für den Kredit mit unterschreiben. Dann wärest du gesamtschuldnerisch mit dabei, hättest aber keine Rechte am Haus, da du nicht im Grundbuch stehst. Ob die Bank das so finanziert?

hilflos99  07.09.2020, 10:32

die Bank zwing niemand ohne Einkommen den Kreditvertrag mit zu unterschreiben.

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Entstehen für mich irgendwelche Risiken durch den Hauskauf, nach der Scheidung?

Wenn mit dem Haus alles gut geht, hast du Anspruch auf den entsprechenden Zugewinn aus dem Haus.

Wenn es schief geht, sitzt du mit deinen Kindern auf der Straße.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler
Vampire321  31.08.2020, 09:32

So sieht es aus!

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esmanur254 
Fragesteller
 31.08.2020, 09:45

Auch wenn ich ausziehen müsste, das könnte ich verkraften. Mir geht es eher nur drum, das mir keine Restschuld zur Last gelegt wird oder sonstiges.

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lesterb42  31.08.2020, 09:53
@esmanur254

Naja, wenn dein Mann sich richtig verhoben hat, bist du als Angehörige unterhaltspflichtig, was bei zwei Kindern aber wohl eher nicht zum Tragen kommt.

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