Wenn die Eheleute im Testament nichts Abweichendes bestimmt haben, besteht in der Regel Bindungswirkung. Und das für immer. §§ 2270 II, 2271 II BGB.

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Kann ein Teil seinen Anteil vorab an die Gemeinde verkaufen?

Nein, denn die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Man könnte lediglich den gesamten eigenen Erbteil verkaufen, das wäre aber sehr unüblich und auch nicht von Interesse für die Gemeinde.

Kann ich irgendwie das Grundstück kaufen?

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann das Grundstück von einem Miterben übernommen werden. Das ist aber kein Kauf. Daher hat die Gemeinde auch kein Vorkaufsrecht.

sollte die Gemeinde die Anteile kaufen, kann es ihr ja passieren, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als an mich zu verkaufen oder ?

Die Gemeinde kauft keine Anteile. Und auch würde sie erworbene Anteile nicht weiterverkaufen. Ein Vorkaufsrecht wird nicht zur Spekulation ausgeübt, sondern weil das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird.

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Seine Hausaufgaben sollte man eigentlich selbst machen, aber hier kann er den Vetrag nicht wirksam abschließen. § 110 BGB findet keine Anwendung, da die Tante nicht der gesetzliche Vertreter ist.

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Müsste eine sogenannte versteckte EU-Bürger-Diskriminierung sein, wenn mich meine paar Vorlesungen Europarecht nicht im Stich lassen. Dass ich das als Halblaie sofort erkenne und das zuständige Ministerium offenbar nicht, spricht schon Bände.

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gilt diese Vereinbarung auch über den Verkauf der Immobilie an den neuen Käufer?

Nein, dann bräuchte man kein Grundbuch. Nur dort eingetragene Rechte wirken dinglich. Dieses Wohnrecht ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen diesen beiden Parteien und binden einen Käufer nicht. Aber natürlich kann sich der Verkäufer schadenersatzpflichtig gegenüber dem Wohnrechtsberechtigten machen.

Davon abzugrenzen ist ein etwaiger Mietvertrag. Dieser geht aufgrund gesetzlicher Regelung auf den Käufer über.

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Irgendwann muss auch ein Attest vorgelegt werden. Und bei Dauerkranken kann die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.

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Muss ich damit rechnen, dass noch jemand bei mir auftaucht und das Geld will oder kann ich es für mich behalten?

Es ist sehr unwahrscheinlich dass sich da noch jemand meldet. Ich persönlich würde die Sache als erledigt betrachten. Rein juristisch besteht der Anspruch aber noch. Die Löschung im Handelsregister ändert daran nichts.

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Nein

Das Geld erhält nicht Rheinmetall, sondern eine andere Person, die ihre Aktien verkauft. Eigentlich sogar im Gegenteil, denn Rheinmetall zahlt dir Geld (Dividende).

Aber auch sonst ist an einem Rüstungsunternehmen nichts unmoralisches. Es ist schon ziemlich naiv anzunehmen, dass es Weltfrieden gäbe, würde es von heute auf morgen keine Rüstungsunternehmen mehr geben. Wir sollten eher froh sein, dass es noch solche deutschen Traditionsunternehmen gibt, die uns auch eine Selbstverteidigung ermöglichen.

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Nein, wenn du Glück hast, dann findet der Brief sogar seinen Empfänger. Je nachdem wie die Poststelle drauf ist.

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Naja, wenn ihr nichts gemacht habt, ist das natürlich nicht möglich. Eklig wird es nur, wenn er euch den Weg versperrt. Dann bleibt nur die Klage.

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Das wird alles regulär vererbt. Ohne Testament also an den Ehemann und die Kinder.

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Die Küche ist meist schon mit Zuschlag dein Eigentum geworden. Zubehör ist bei der Zwangsversteigerung in der Regel ebenfalls mitveräußert.

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