Kauf von Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht ohne GB Eintrag?

3 Antworten

Den Mieter wird man übernehmen müssen. Ist er denn tatsächlich Mieter mit Mietvertrag und Zahlung monatlich. Oder ist es ein unentgeltliches Wohnrecht. Letztendlich klingt es aber sehr verworren. Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können. Hinzu käme, dass das Haus an Wert verliert, wenn jemand Wohnrecht hätte. Wer kauft sowas?

leenii24 
Fragesteller
 24.04.2024, 21:51

der Mietvertrag wurde 1998 aufgesetzt und die Miete wurde 2021 erhöht.

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leenii24 
Fragesteller
 24.04.2024, 21:52
@leenii24

Letztendlich geht es nicht darum wer so etwas kauft, sondern ob man evtl eine Lösung für das „Problem“ finden kann…

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adelaide196970  24.04.2024, 21:53
@leenii24

Lösung wäre, wenn Mieter freiwillig ausziehen würde. Er würde wohl eine Entschädigung fordern.

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leenii24 
Fragesteller
 24.04.2024, 21:55
@adelaide196970

Das wird wohl nicht passieren

auch auf mehrmaligen ansprechen wurde es abgeblockt

zumal die Wohnung für mehrere Monate im Jahr nicht bewohnt wird

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adelaide196970  24.04.2024, 21:58
@leenii24

man muss sein"Wohnrecht" auch nutzen. Wenn du also nachweisen kannst, dass er die Wohnung im Grunde gar nicht braucht, hat vielleicht noch andere Wohnungen und beweisen kannst, wie selten er "zuHause" ist, dann sehe ich durch einen Anwalt gute Chancen.

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gilt diese Vereinbarung auch über den Verkauf der Immobilie an den neuen Käufer?

Nein, dann bräuchte man kein Grundbuch. Nur dort eingetragene Rechte wirken dinglich. Dieses Wohnrecht ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen diesen beiden Parteien und binden einen Käufer nicht. Aber natürlich kann sich der Verkäufer schadenersatzpflichtig gegenüber dem Wohnrechtsberechtigten machen.

Davon abzugrenzen ist ein etwaiger Mietvertrag. Dieser geht aufgrund gesetzlicher Regelung auf den Käufer über.

Natürlich gilt der Mietvertrag entsprechend weiter.

leenii24 
Fragesteller
 24.04.2024, 21:54

Wurde nicht im Mietvertrag festgehalten

sondern separat und von niemand offiziell beglaubigt

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Clon99  24.04.2024, 22:04
@leenii24

Kauf bricht nicht Miete. Ein Käufer muss Mieter grundsätzlich immer erstmal übernehmen.

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