Wohnrecht für 5 Jahre oder lebenslanges Wohnrecht?

2 Antworten

stell Dir mal folgendes Szenario vor:

Du bist 40, Dein Mann stirbt, Du hast ein lebenslanges Wohnrecht und wirst 90 Jahre; möchtest Du dann wirklich den Kindern Deines Mannes die Nutzung oder Verwertung ihres Erbes über einen Zeitraum von 50 Jahren verhindern?

da wäre dann sicher eine angemessene Befristung oder ein Erlöschen des Wohnrechts schon vorher im Falle einer Wiederverheiratung besser;

andererseits, ihr beide werdet gemeinsam alt, wäre ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit anbetracht einer zu erwartenden Lebenserwartung vorteilhaft;

überleg es Dir, ob eine angemessene Befristung auch gegenüber den Kindern Deines Mannes aus vorausgehender Ehe nicht angebrachter wäre;


Jersinia  18.11.2019, 11:27

überleg es Dir, ob eine angemessene Befristung auch gegenüber den Kindern Deines Mannes aus vorausgehender Ehe nicht angebrachter wäre;

Das kann man so sehen - muss man aber nicht. Meiner Meinung nach reicht es, wenn sein leiblichen Kinder irgendwann erben. Sie ist immerhin seine Ehefrau, da finde ich ein lebenslanges Wohnrecht (auf welches sie ja jederzeit verzichten kann) angemessen. Die Sache mit der Wiederverheiratung steht erstmal auf einem anderen Blatt.

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Bergfex49  18.11.2019, 11:41
@Jersinia

Hallo, war ja auch nur so meine Darstellung zweier möglicher Szenarien; es könnte zB auch eine geldwerte Entschädigung mit ins Spiel gebracht werden bei Verzicht auf das Wohnungsrecht; wichtig finde ich nur, dass kein Streit aufkommt;

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der Anwalt plädiert auf 5 Jahre,

das halte ich auch für verdammt kurz!

denn man wüsste ja nicht was kommt und ob wir die Immobilie nicht doch noch einmal verkaufen.

ja, und? Dann kannst du sie verkaufen und in dem Vertrag immer noch auf das Wohnrecht verzichten. Wo ist das Problem?

Ich bin sehr unsicher was ich jetzt tun soll.

Ich würde auf das unbegrenzte Wohnrecht bestehen. Das ist doch auch im Sinne Deines Mannes, oder?


Lilliwaldfee 
Fragesteller
 18.11.2019, 10:06

Mir gehört die Immobilie ja nicht, aber mein Freund könnte sie ja verkaufen wenn uns das mal zu viel wird, ist ein großes Haus mit großem Grundstück.

Danke für deine Antwort, ja ich werde darauf bestehen, es geht ja auch um mein Zuhause!

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Jersinia  18.11.2019, 10:36
@Lilliwaldfee

Ja, klar könnt Ihr irgendwann verkaufen. In dem unbefristeten Wohnrecht geht es aber doch um den (hoffentlich nicht eintretenden) Erbfall, oder nicht?

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Kuestenflieger  18.11.2019, 10:40
@Jersinia

um die heute sehr üblich gewordene scheidung geht es sicherlich , als absicherung einer unterkunft ! dann muß auch das detail der räume festgehalten werden .

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Jersinia  18.11.2019, 10:44
@Kuestenflieger

In der Frage geht es ums Erben (Seine Kinde sollen das Haus bekommen).

Scheidung ist ja eine ganz andere Nummer. Da gibt es hinterher auch kein Wohnrecht.

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Bergfex49  18.11.2019, 11:12
@Lilliwaldfee

hallo, wenn der Erhaltungsaufwand Deinem Mann zu groß wird und er das Haus einmal verkaufen will, dann gehe ich doch davon aus, dass Du mit ihm in eine neue Wohnung ziehst oder soll er alleine ausziehen und Du in der Wohnung verbleiben? Das kann ich mir nicht vorstellen;

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