Wohnrecht für 5 Jahre oder lebenslanges Wohnrecht?
Hei mein Freund und ich sind jetzt 11 Jahre zusammen und wohnen seit 7 Jahren in seinem Haus.
Wir haben kürzlich geheiratet und haben einen Termin beim Anwalt, damit seine Kinder sein Erbe bekommen und meine Kinder mein Erbe bekommen.
Mein jetziger Mann möchte mir ein Wohnrecht einräumen (das Haus bekommen einmal seine Kinder), der Anwalt plädiert auf 5 Jahre, denn man wüsste ja nicht was kommt und ob wir die Immobilie nicht doch noch einmal verkaufen.
Ich hätte halt gerne lebenslanges Wohnrecht. (Dazu raten auch alle meine Freunde).
Ich bin sehr unsicher was ich jetzt tun soll. Ich möchte mit 80 Jahren ja nicht nochmal umziehen!
2 Antworten
stell Dir mal folgendes Szenario vor:
Du bist 40, Dein Mann stirbt, Du hast ein lebenslanges Wohnrecht und wirst 90 Jahre; möchtest Du dann wirklich den Kindern Deines Mannes die Nutzung oder Verwertung ihres Erbes über einen Zeitraum von 50 Jahren verhindern?
da wäre dann sicher eine angemessene Befristung oder ein Erlöschen des Wohnrechts schon vorher im Falle einer Wiederverheiratung besser;
andererseits, ihr beide werdet gemeinsam alt, wäre ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit anbetracht einer zu erwartenden Lebenserwartung vorteilhaft;
überleg es Dir, ob eine angemessene Befristung auch gegenüber den Kindern Deines Mannes aus vorausgehender Ehe nicht angebrachter wäre;
der Anwalt plädiert auf 5 Jahre,
das halte ich auch für verdammt kurz!
denn man wüsste ja nicht was kommt und ob wir die Immobilie nicht doch noch einmal verkaufen.
ja, und? Dann kannst du sie verkaufen und in dem Vertrag immer noch auf das Wohnrecht verzichten. Wo ist das Problem?
Ich bin sehr unsicher was ich jetzt tun soll.
Ich würde auf das unbegrenzte Wohnrecht bestehen. Das ist doch auch im Sinne Deines Mannes, oder?
Mir gehört die Immobilie ja nicht, aber mein Freund könnte sie ja verkaufen wenn uns das mal zu viel wird, ist ein großes Haus mit großem Grundstück.
Danke für deine Antwort, ja ich werde darauf bestehen, es geht ja auch um mein Zuhause!
Ja, klar könnt Ihr irgendwann verkaufen. In dem unbefristeten Wohnrecht geht es aber doch um den (hoffentlich nicht eintretenden) Erbfall, oder nicht?
um die heute sehr üblich gewordene scheidung geht es sicherlich , als absicherung einer unterkunft ! dann muß auch das detail der räume festgehalten werden .
In der Frage geht es ums Erben (Seine Kinde sollen das Haus bekommen).
Scheidung ist ja eine ganz andere Nummer. Da gibt es hinterher auch kein Wohnrecht.
hallo, wenn der Erhaltungsaufwand Deinem Mann zu groß wird und er das Haus einmal verkaufen will, dann gehe ich doch davon aus, dass Du mit ihm in eine neue Wohnung ziehst oder soll er alleine ausziehen und Du in der Wohnung verbleiben? Das kann ich mir nicht vorstellen;
überleg es Dir, ob eine angemessene Befristung auch gegenüber den Kindern Deines Mannes aus vorausgehender Ehe nicht angebrachter wäre;
Das kann man so sehen - muss man aber nicht. Meiner Meinung nach reicht es, wenn sein leiblichen Kinder irgendwann erben. Sie ist immerhin seine Ehefrau, da finde ich ein lebenslanges Wohnrecht (auf welches sie ja jederzeit verzichten kann) angemessen. Die Sache mit der Wiederverheiratung steht erstmal auf einem anderen Blatt.