Wohnrecht?

Kris, UserMod Light  19.03.2022, 15:53

Was genau ist deine Frage?

audikays4 
Fragesteller
 19.03.2022, 15:58

Ob ich auch kostenfreies Wohnrecht habe ?

Kris, UserMod Light  19.03.2022, 16:00

Dazu wäre es hilfreich, einige diesbezügliche Rahmeninfos von dir zu kennen.

EDIT: Danke dir.

audikays4 
Fragesteller
 19.03.2022, 16:09

In dem Notarvertrag steht eben das Wohnrecht für meine Freundin und unserer Tochter besteht, Heizöl Nebenkosten usw wird durch die Parteien geteilt.

2 Antworten

Dazu muss man in den Vertrag schauen. Es ist aber ganz üblich bei solchen Rechten, dass auch nahestehende Personen kostenfrei in die Wohnung aufgenommen werden dürfen.

Zur sicheren Antwort benötigt man den dazugehörigen Vertrag.

Es ist eine ungewöhnliche Regelung- einer Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.

Das Wohnrecht selbst ist in §1093 BGB näher geregelt- als Lebensgefährte würdest du für mich zur Familie gehören.

Die Frage was geschieht mit dem Hausfrieden wenn du die Forderung des Schwager aussitzt? Ist Schwager überhaupt Eigentümer des Hauses oder nur die Schwester der Freundin?

Vor allem- du warst bei der Übertragung bereits "vorhanden" - warum wurde dies nicht bereits im Vertrag berücksichtigt?


audikays4 
Fragesteller
 19.03.2022, 16:43

Ich hätte ja das Haus schätzen lassen und dann hätte sie meine Freundin ausgezahlt und wir uns selber was gesucht.. Meine Freundin war in dem Fall zu Naiv, hatte letztens ein Gespräch mit ihrer Schwester und darüber soll noch mal gesprochen werden, da auf dem Grundstück eine Scheune ist, die möglicherweise ausgebaut werden kann und da eine finanzielle Regelung getroffen wird. Warum ich nicht mit im Notarvertrag stehe, keine Ahnung, allerdings ist meine Freundin von ausgegangen, das auch ich ihr Lebenspartner mit inbegriffen bin. Ihr Schwager ist nicht Eigentümer, sondern ihre Schwester . Das wir eine Hauskasse einrichten OK, aber bei knapp 45qm-50qm finde ich, das ich 300 Euro zahlen soll recht happig und Wunschdenken von ihm.

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kabbes69  19.03.2022, 17:28
@audikays4

Also haben die Eltern das Haus abgegeben- Tochter 1 hat es übernommen, Tochter 2 bekam im Gegenzug ein unentgeltliches Wohnrecht.

Kannst dich ja schon mal informieren- was das Wohnrecht wert ist, die ortsübliche Miete für 50qm abhängig von dem Alter der Berechtigten.

Dass dein Name nicht erwähnt wird - ist nicht ungewöhnlich. Hätte ein Zusatz genügt, dass die Unentgeltlichkeit auch für die Bezugspersonen und Pflegepersonen der Berechtigten gilt.

Den Wunsch des Schwager würde ich dann im Familienrat besprechen- die Schwestern mit den Eltern.

Und die Scheune - erstmal mit dem Bauamt reden. Ein Ausbau mit eurem Geld geht nur, wenn Wohnungseigentum gebildet wird. Alternativ ist das Grundstück groß genug, dass man es teilen kann. Bei den Ideen solltest du aber den Schwager vorher nicht verstimmen.

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