1 Haus, 2 Eigentümer im Grundbuch, was passiert bei Zwangsversteigerung?

6 Antworten

Zu meinen Vorrednern möchte ich ergänzen, dass es in manchen Fällen Sinn machen kann, die Teilungsversteigerung zu provozieren, um das Haus selbst zu ersteigern, vor allem, wenn es schwer verkäuflich ist. Hier kann der Abschlag auf den Verkehrswert u.U. die zusätzlichen Kosten für Notar und Grunerwerbssteuer bei weitem überbieten. Man muss sich nüchtern die Zahlen anschauen und danach entscheiden. Ein Darlehen über den halben Verkehrswert oder weniger sollte man problemlos bekommen.

Die Geschwister haben die Hausaufteilung vermutlich nur intern so geregelt. Wäre es tatsächlich getrennt, müsste es sich um Wohnungseigentum handeln.

Also streiten die beiden über den Wert des Hauses und eine betreibt die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Für den Ersteigerer ist der Zuschlagsbeschluss vergleichbar mit einem Räumungstitel. Anschließend zanken die Schwestern dann weiter über die Verteilung des Geldes.

In der Konstellation, wenn beide drin wohnen und auch dort bleiben wollen, eine bescheidene Idee.

Du schreibst, dass jede der Schwestern ein gutes Einkommen hat und das Haus ist vermutlich sogar noch schuldenfrei?

Also, wenn ich die Schwester wäre, die das Haus behalten möchte, dann würde ich zur Bank gehen und ein entsprechendes Darlehn aufnehmen. Der anderen Schwester das Geld für ihren Anteil in die Hand drücken - natürlich mit Notar und sie muss auch das Haus bis zum Tag X verlassen. Und dann würde ich den anderen Teil des Hauses abkaufen und vermieten. Mit den Mieteinnahmen ist das Darlehn locker bezahlt und alle sind glücklich.

Bei einer Versteigerung macht man immer minus.

Man muss erst einmal unterscheiden, ob es sich um ein Grundstück handelt auf dem das Gebäude mit den zwei Wohnungen errichtet ist oder ob das Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, es also zwei rechtlich selbstständige Wohnungen gibt.

Handelt es sich um ein Grundstück, kann die Teilungsversteigerung betrieben werden, da es sich im Miteigentum der Schwestern befindet. Damit wird das gesamte Grundstück versteigert.

Und wie ist das wenn nirgendwo auf Papier festgelegt ist welche Seite des Hauses welcher Schwester gehört?

Auf Papier würde das auch nicht reichen, weil das nichts an den Eigentumsverhältnissen ändern würde.

SetsukoAi 
Fragesteller
 29.10.2019, 19:58

Es ist ein Haus auf einem Grundstück. Das Haus ist so Unterteilt das im Untergeschoss Schwester 1 und im Obergeschoss Schwester 2 wohnt. Schwester 1, im Untergeschoss, will im Haus verbleiben und keinesfalls das es verkauft wird.
Das Grundstück ist nicht unterteilt und gehört beiden Schwestern zu gleichen Teilen.

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