Kann ich das Erbrecht meiner Schwester anfechten?

xxHistoryxx  03.01.2024, 17:29

Das hier habe ich nicht verstanden: Im Schenkungsvertrag steht drin, dass es nicht zum Erbe gezählt werden darf.

Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 17:54

Leider ja. Ich weiß nicht, warum meine Mutter das extra eingetragen hatte. Aber das hatte sie mitreingeschrieben und mir von der Hausüberschreibung auch nichts erzählt.

xxHistoryxx  03.01.2024, 17:58

Ist dieser Schenkungsvertrag notariell beurkundet?

Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 18:01

Leider ja. Es ist alles vor der Scheidung geschehen. Ich denke, dass war auch die Intention dahinter, damit das Haus aus dem Scheidungsverfahren raus ist.

6 Antworten

Hat sie das Recht dazu? 

Deine Mutter hat kein Testament gemacht. Dementsprechend hat deine Schwester ein entsprechendes Erbrecht, das du auch nicht anfechten kannst. Das ist gesetzlich verankert. Da bringt auch die mündliche Äußerung, dass die Mutter dies und das wollte dich nicht weiter, denn die hätte sie in einem Testament fixieren müssen.

Was du eventuell angehen könntest ist die Schenkung des Hauses an sie und ob dir da ein eventueller Ausgleichsanspruch zusteht, weil die ja noch relativ kurzfristig zuvor war.

Da gehst du aber besser mit zum Anwalt. Wenn sich dann rauskristallisiert, dass dir ein solcher Anspruch zusteht könnt ihr immer noch schauen wie ihr das mit ihrem Erbteil am anderen Haus macht. Erbin ist sie aber geworden.

Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 18:00

Vielen Dank für die Antwort. Ich denke, dass wäre eine Idee.

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Erstmal einen Erbschein beantragen. Dann muss sowieso alles offen gelegt und auch beeidet werden. Da kannst du natürlich im Laufe des Verfahrens Einspruch erheben, allerdings zieht sich das ganze natürlich. Du kannst natürlich auch gleich bei einem Fachanwalt Rat suchen. Ob diese Schenkungsurkunde so gültig ist, das darf durchaus bezweifelt werden.

Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 17:57

Danke für die Antwort ersteinmal. Den Erbschein haben wir bereits, ich bekomme leider nur nicht alles mit, weil meine Schwester mir nicht viel vom aktuellem Stand der Konten und ect. erzählt. Ich denke, ich muss da selber nochmal alles anfragen

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Bei uns in der Schweiz fällt /kann die Schenkung auch ins Erbrecht fallen, wenn die Schenkung kurz vor dem Tod gemacht wurde. Wie viele Jahre weiss ich gerade nicht auswendig.

Du solltest das mit einem Anwalt besprechen. Solche Dinge klärt man mit Spezialisten.

Leider sehe ich keine Chance. Du kannst froh sein, wenn Du noch die Hälfte des Hauses bekommst – weil Deine Schwester Eigentümerin des besagten Grundstücks ist. Da es sich bei dem Grundstück nicht mehr um das Vermögen der Mutter im Erbfall handelt, sehe ich auch keine Chance, etwas mittels Pflichtteilsanspruch herauszuholen – der ohnehin nur Sinn hat, wenn man umgangssprachlich "enterbt" wurde. Aber hierfür fehlt das Testament. Momentan gehört Deiner Schwester das Grundstück zu 100 % aufgrund des notariell beurkundeten Schenkungsvertrags, der noch zu Lebzeiten der Mutter geschlossen wurde.

HarryXXX  03.01.2024, 18:57

Ehrlich gesagt erscheint mir so eine Betrachtungsweise viel zu einfach. Die Realität zeigt, dass es meistens ganz anders ist.

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xxHistoryxx  03.01.2024, 19:07
@HarryXXX

Das hängt natürlich davon ab, ob man nicht doch noch irgendwelche Schwachstellen findet. Zum Beispiel ist der Schenkungsvertrag unwirksam, weil es doch einen Formfehler gab. Diese Informationen fehlen mir hier. Ich gehe auch davon aus, dass eine Auflassung und Eintragung ins Grundbuch erfolgt sind. Damit würde ein etwaiger Formfehler nach § 311b I S. 2 BGB wieder geheilt.

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HarryXXX  03.01.2024, 19:11
@xxHistoryxx

Da muss es nicht mal Formfehler geben. Generell gibt es Einschränkungen bei Schenkungen kurz vor dem Tod des Erblassers, eben damit Pflichtteile nicht geschmälert werden. Aber sowas ist alles recht komplex und kann von einem Laien kaum beantwortet werden. Aber ich halte es für durchaus möglich, dass dem FS trotz Schenkung einfach 50% dieses Hauses zustehen.

Und auch eine Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht berechtigen zwar zur Verfügung über das Geld, aber nicht aber zum verschwinden lassen von Erbmasse. Und sollte es vielleicht noch einen Papierfetzen geben, der als Testament betrachtet werden kann, dann sieht es immer noch mal ganz anders aus.

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Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 21:39
@HarryXXX

Danke für eure Gedanken, ich werde mal sehen, was ich tun kann. Ich denke, eine rechtliche Beratung ist sicherlich das beste und vielleicht auch ein Mediationsgespräch.

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xxHistoryxx  03.01.2024, 21:48
@HarryXXX

Ich bin kein Laie, ich habe Rechtswissenschaft studiert. Natürlich kann es sein, dass Dinge noch ans Tageslicht kommen. Aber hier sieht die Lage eher anders aus, wenn zutrifft, was der Fragesteller schreibt. Ich persönlich würde mal überprüfen, ob die Schwester auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist dies der Fall, dann sehe ich eher schwarz.

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HarryXXX  03.01.2024, 22:53
@xxHistoryxx

Du hast sicher recht. Aber ich hab halt auch schon erlebt, dass hier und da eine Formulierung nicht eindeutig gewählt wurde und schon sah die Sache anders aus, als der Erblasser sich das dachte.

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xxHistoryxx  03.01.2024, 22:58
@HarryXXX

Ja, den Aspekt sehe ich ein. Allerdings möchte ich auch davor warnen, sich allzu schnell siegessicher zu fühlen. Dinge können schnell eskalieren, sobald man mal den Druck beim Anwalt ausgelassen hat. Aber dass der Fragesteller auch an einem Mediationsgespräch interessiert ist, stimmt mich positiv.

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Artemis444 
Fragesteller
 07.01.2024, 02:56
@xxHistoryxx

Vielen Dank für die Kommentare. Ich weiß das wirklich wertzuschätzen. Ich update einmal die Lage. Wir hatten nun einen Familienfreund als Mediator zur Hilfe genommen. Das lief soweit ganz gut. Wir konnten uns grob auf eine Auszahlung einigen, nur hat meine Schwester nun plötzlich einen Streit begonnen, der mich um erhlich zu sein, sehr erschüttert hat. Sie wirft mir nun Rufmord vor und dass ich eine krankhafte Lügnerin sei. Sie will deswegen jetzt auch keinen privaten Kontakt mehr mit mir haben. Dabei war alles gut. Der Grund ist, weil ich mit dem Familienfreund über den Konflikt gesprochen habe (was ja der Sinn eines Mediators ist) und sie denkt sich aus, dass ich mit außenstehenden aus unserem Umfeld schlecht über sie reden würde. Das stimmt aber nicht. Ich will ihr nicht schaden. Das versteht sie aber nicht. Ich habe keine Ahnung, was ich getan habe und der Familienfreund ist davon auch ziemlich überrascht worden. Sie erinnert vieles falsch, was er oder ich gesagt haben. Nun will sie mir ein letztes Angebot machen, wo sie den gesamten Hausrat behält und mich quasi nur auszahlt. Und das auch 5000€ weniger als der eigentliche Wert, den wir ursprünglich besprochen haben. Selbst unser Familienfreund weiß nun nicht mehr weiter, weil er damit auch nicht gerechnet hatte. Ich habe nun nochmal einen professionellen Mediator, ein Gutachten und eine Rechtsberatung vorgeschlagen, damit es doch auch ein sachliches und faires Angebot geben kann. Das möchte sie alles nicht und will mich nun mit dem Angebot erpressen, einen Tag bevor unser Familienfreund für ein gemeinsames Gespräch zu Besuch kommen kann, dem zuzustimmen. Das findet er auch nicht gut, weil sie die Ablauffrist dafür mit Absicht auf einen Tag davor gesetzt hat. Wenn ich mich nicht vorher dafür entscheiden kann, dann verfällt ihr Angebot und sie will mir nur 33500 für die Hälfte des Hauses auszahlen... Ich halte die Einschätzung für sehr unrealistisch und denke durch ihr Verhalten, dass sie wirklich gar nicht an einer Einigung interessiert ist und nun wirklich nur so wenig wie nötig geben möchte. Mir geht es damit sehr schlecht. Ich will keinen Gerichtsstreit, aber ich denke, dass sie wirklich zu weit geht mit ihren Forderungen und ihren Vorwürfen. Ich finde das so traurig und hoffe, dass sie sich nochmal auf einen Mediator einlässt. Aber ich kann sie dazu ja auch nicht zwingen. Sie sagt, dass sie auch auf nichts hören braucht, was ein Mediator sagt. Prinzipiell stimmt das ja auch, aber ihr Angebot ist einfach nicht mehr gut und sie wirkt, als wenn sie eigentlich gar nicht hergeben möchte. Dafür verstößt sie mich sogar.

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Artemis444 
Fragesteller
 07.01.2024, 03:17
@xxHistoryxx

In dem Haus, dass ihr geschenkt wurde steht sie sehr wahrscheinlich drin und in dem anderen Haus ja nun auch. Da wird vermutlich nichts zu machen sein

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xxHistoryxx  07.01.2024, 19:03
@Artemis444

Es wäre sinnvoll, noch einmal herauszufinden, ob die Schwester wirklich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist. Aber möglichst unauffällig. Wenn es geht. Am besten mal beim zuständigen Gericht nachfragen. Wenn sich das nicht herausfinden lässt, dann würde ich mal vom Worst-Case ausgehen – d.h., dass der Schwester das Haus gehört. Eigentlich besteht ein Anspruch auf 0,00 €. So unfair das auch klingt.

Aber ich hatte schon von vornherein geraten, schlicht die Hälfte des Hauses zu nehmen. Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung (u.a. Praktikum in einer regional sehr bekannten Erbrechtskanzlei), dass es ziemlich häufig zu Erbstreitigkeiten kommen kann. Und in diesem Fall hält die Schwester leider den längeren Halm.

Einen Laien, und darüber hinaus auch noch einen Familienfreund, als Mediator heranzuziehen, war vielleicht nicht ganz die beste Idee. Ein Mediator gewinnt gerade dadurch an Glaubwürdigkeit, dass er als neutrale Partei zwischen beiden Parteien vermittelt. Und bei so viel Geld sollte man auch nicht sparen. Bei Familienfreunden geht es auch um private Dinge und daher war die Reaktion der Schwester entweder verständlich oder zumindest ein cleverer Schachzug. Denn ich denke, dass sie irgendwo auch moralische Vorstellungen hat, Dir aber in Wirklichkeit nicht gerne etwas auszahlen will – insbes. wenn man keine Dankbarkeit entgegenbringt. Das ist zwar ziemlich frustrierend, weil die Mutter das Haus Dir zugesprochen hat. Wenn es aber nicht so wäre, wären die Verträge nicht so abgeschlossen worden. Und irgendeinen Grund wird die Klausel, dass die Gegenstände nicht Bestandteil des Erbes werden sollen, schon gehabt haben.

Mein Rat ist und bleibt: Nimm die Hälfte, aber lass Deine Schwester hinterher spüren, dass Du damit nicht einverstanden bist. Am besten nimmst Du Dir noch ein-zwei Sprechstunden bei einem guten Erbrechtsanwalt und hörst Dir seine Meinung dazu auch noch mal an und fragst nach, ob Du die Hälfte einfach nehmen solltest.

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Auf wen ist das Haus denn eingetragen? Wenn es deiner Schwester geschenkt wurde und sie im Grundbuch eingetragen ist, dann gehört es ihr.

Wenn es noch auf Eure Mutter läuft, gilt das Erbe halb-halb.

Ich würde Dir empfehlen, einen Fachanwalt für Erb- bzw. Familienrecht zu Rate zu ziehen.

HarryXXX  03.01.2024, 17:31

Auf jeden Fall zu einem Juristen gehen, denn ob dieser Schenkungsvertrag gültig ist, das ist mal eine ganz andere Sache.

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Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 18:04
@HarryXXX

Ich habe ihn bisher auch nur flüchtig gesehen, aber es gab dazu auch eine notarielle Beglaubigung. Hätte es trotzdem Chancen, das in Frage zu stellen? Ich will meiner Schwester ja nicht schaden, nur eben eine gerechtere Aufteilung

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hilflos99  06.01.2024, 13:58
@HarryXXX

da eine Haus Schenkung über einen Notar laufen muss, ist davon auzugehen, dass es gültig ist.

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Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 18:02

Im Grundbuch stehen wir nun beide. Also beim Haus meiner Mutter. Das andere gehört rechtlich meiner Schwester, dass ihr geschenkt wurde

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HarryXXX  03.01.2024, 18:56
@Artemis444

Es freut sich natürlich, ob diese Schenkung nicht einfach viel zu kurz vor dem Tod der Mutter stattfand.

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Artemis444 
Fragesteller
 03.01.2024, 21:40

Mach ich, danke euch

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