wir sind 4 Kinder. Meine Mutter ist jetzt ins Altenheim gekommen? Eine Schwester hat eine Kontovollmacht und hebt kräftig Geld ab??

9 Antworten

Komplizierte Geschichte, wenn du als einzige die Vorsorgevollmacht hast, bist du auch derjenige der über die Finanzen entscheidet. Aber nicht alle Banken sind bereit eine Vorsorgevollmacht anzuerkennen.

Die Kontovollmacht bleibt ebenfalls gültig. Und in solchen Situationen sind die menschlichen Beziehungsaspekte eigentlich das größte Problem.

Du solltest mit einem Anwalt, oder zunächst mal mit dem Gericht sprechen.

Hallo  antje4pauli,

wer steht denn in der Vorsorgevollmacht deiner Mutter als Vollmachtnehmer? Bist du die einzige Vorsorge-Bevollmächtigte oder stehen noch andere Personen mit drin?

Im Vorsorgevollmacht-Formular des BMJV steht unter Punkt 8: Betreuungsverfügung: "Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen."

Damit ist die Frage nach dem Betreuer schon geklärt. 

antje4pauli 
Fragesteller
 27.08.2017, 19:53

Ja, das habe ich gelesen. Jetzt sehe ich aber das ich nur eine Betreuungsvollmacht habe. Ist das, das gleiche? Meine Schwester steht noch drin. Wir haben sie damals, wo Mama noch nicht Dement war zusammen verfasst und hinterlegt.

 

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Namaste1  28.08.2017, 10:22
@antje4pauli

Es wird immer verworrener. Was hast Du denn nun? Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsvollmacht? 

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Die Story ist ein wenig verworren....wieso hast du die Vorsorgevollmacht und deine Schwester eine kontovollmacht? Sinnvollerweise sollten beide Vollmachten in einer Hand sei .

Zweitens: im deutschen Recht gibt es keine Entmündigung mehr. Man kann für den Betroffenen lediglich eine Betreuung einrichten. Da hier anscheinend jedoch wohl eine Vorsorgevollmacht besteht, wäre es grundsätzlich nicht notwendig gleichzeitig eine Betreuung zu haben

antje4pauli 
Fragesteller
 30.08.2017, 16:19

Ich nehme an , meine Schwester hat auch eine Vorsorgevollmacht. Meine Schwester hat schon seid 10 Jahren eine Kontovollmacht.

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du entziehst der schwester sofort die kontovollmacht, bzw. wendest dich an den staatlichen betreuer eurer mutter, dass dieser eure schwester ausbremst.

annokrat

antje4pauli 
Fragesteller
 27.08.2017, 13:24

Wie soll ich das machen? Wir nehmen an, das Sie der Betreuer ist.

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annokrat  27.08.2017, 13:28
@antje4pauli

es gibt immer noch zusätzlich zum ernannten betreuer einen im sozialamt, der oberste befehlsgewalt behält und dem gegenüber der ernannte betreuer rechenschaft ablegen muss, so zumindest habe ich das system kennengelernt. allerdings könnte es sein, dass diese öffentlichen betreuer so überlastet sein könnten, dass sie erst auf hinweise reagieren, ansonsten froh sind, dass die sache irgendwie läuft.

annokrat

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Namaste1  28.08.2017, 10:36
@antje4pauli

Wie soll ich das machen? Wir nehmen an, das Sie der Betreuer ist.

Ihr nehmt an?

Zunächst einmal ist es wichtig, sich Klarheit zu verschaffen, wer welche Funktion innehat und wer was unterschrieben hat. 

Bist du Vollmachtnehmerin / bevollmächtigte Person? Hast du eine Vorsorgevollmacht unterschrieben? Wenn ja, müßtest Du das Original in den Händen haben. 

Oder bist du Betreuerin? Dann lies dir die Betreuungsverfügung genau durch. Hinweise dazu gibt es - wie bereits gesagt - auch in der Vorsorgevollmacht. 

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antje4pauli 
Fragesteller
 30.08.2017, 16:25
@Namaste1

Ja, ich habe Vorsorge, Betreuungs und Patientenverfügung. Ich nehme aber an, das meine Schwester sie auch hat. Sie hätte sonst keine Pflegestufe für Mama beantragen können.

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SaVer79  27.08.2017, 13:34

Dann hast du aber eine komisches System kennengelernt, denn ein Betreuer muss nur einmal im Jahr dem Betreuungsgericht gegenüber Rechenschaft ablegen. Es gibt keinen "Ober-Betreuer" beim Sozialamt.

Allerdings sind grundsätzlich Kinder als Betreuer ihrer Eltern von dieser Pflicht zur Rechnungslegung befreit

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Wenn deine Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist, wird i. d. R. ein Betreuer bestellt. Das muss nicht unbedingt ein Angehöriger sein.

Es bleibt die Frage, wozu „kräftig Geld abgehoben wird“. Wenn Rechnungen und das Pflegeheim davon bezahlt werden, ist's ja in Ordnung. Auch Menschen, die im Pflegeheim leben haben finanzielle Verpflichtungen.

Lasst Euch Quittungen zeigen und verrechnet im schlimmsten Fall unnötige/eigennützige Ausgaben der Schwester mit dem Erbteil.

Geraldianer  27.08.2017, 13:56

Der Betreuer entfällt, wenn eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

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