Ein Testament regelt, was nach Deinem Tod mit deinem Eigentum passiert.

Steht in einem Schriftstück lediglich eine Zusammenstellung von Gegenständen inklusive der Info, wem sie gehören, so handelt es sich nicht um ein Testament

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Also Ich habe damals häufiger aber meist kürzer gestillt.

Wie oft meldet sich denn dein Baby mit Hunger?

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Eine schwierige Rechtsfrage: ist Eigentumserwerb des Finders an der Fundsache ausgeschlossen weil der Eigentümer sein Eigentumsrecht nie verlieren kann (BGB)?

Hallo,

ich frage aus aktuellem Anlass, denn mein Fahrrad wurde gestohlen.

Ich habe den Diebstahl bei der Polizei angezeigt. Das Fahrrad ist nicht wertvoll, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass das ins Ausland verschafft wird, sondern sich noch in der Nähe befindet.

Ich befürchte folgendes Szenario:

Ich sehe unterwegs zufällig mein Fahrrad. Ich sage dem Besitzer dass ich der Eigentümer bin und fordere Herausgabe. Der Besitzer sagt, er hat das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern gekauft. ER könne dies beweisen, er habe einen Kaufvertrag mit der Polizei.

Ich sage dass ich der Eigentümer bin und kann dies beweisen mit Kaufvertrag vom Fahrradladen.

Der Besitzer lässt sich nicht festhalten. Er will nicht warten bis die Polizei eintrifft. Der Besitzer versucht sich mit meinem Rad ohne weiteres zu entfernen.

Deshalb mache ich als Eigentümer Notwehr geltend und hau dem die Nase blutig damit er mein Fahrrad loslässt und nicht mit meinem Fahrrad verschwindet (gegenwärtige Gefahr, mildestes Mittel, notwehrfähiges Rechtsgut Eigentum, angenommen alle Voraussetzungen von § 32 StGB liegen vor).

Der Besitzer macht seinerseits Notwehr geltend weil er sich für den Eigentümer und er mich für einen Räuber hält und haut mir eine rein.

Jetzt die schwierige Frage: Wer ist Eigentümer? Wer darf sich auf Notwehr berufen?

Das Problem liegt am sich widersprechenden Wortlaut von § 935 (kein Eigentumserwerb an abhanden gekommenen Sachen) zu § 973 (der Finder erwirbt 6 Monate nach Anzeige des Fundes Eigentum an der Fundsache).

Es kann nicht zwei Eigentümer geben.

Meine Meinung: Ich bin nach wie vor Eigentümer und habe mein Eigentumsrecht nicht verloren, auch dann nicht wenn der Besitzer das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern erworben hat. Denn § 935 BGB schützt das Eigentum.

Fragen:

  • wer ist Eigentümer des Fahrrades?
  • wer darf sich auf Notwehr zur Sicherung von Eigentum berufen?
  • Handelt die Polizei rechtswidrig indem sie Fundsachen versteigert mangels hinreichender Gewissheit dass die Sache vom Eigentümer derelingiert wurde ?

Schwierig.

Wer kennt sich im Sachenrecht BGB aus ?

ps.: Da ich mein Fahrrad vor 7 Jahren neu für 199.- Euro kaufte rentiert sich keine teure Beratung durch einen Fachanwalt für Sachenrecht, deshalb hoffe ich dass mir hier im Forum jemand zur Klärung weiterhelfen kann.

Danke schon mal ...

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Der §935 ist keinesfalls widersprüchlich. In Absatz 2 ist dein Fall sogar ausdrücklich geregelt,

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  1. Das ist mir noch überhaupt nicht aufgefallen, es sei denn, der Gehweg ist zugeparkt oder kann sonst nicht benutzt werden
  2. und wenn es so ist, dann darfst du aber auch nicht mit 50 km/h nah an ihnen vorbei fahren
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Das nennt sich in der Strafrechtslehre untauglicher Versuch und ist genauso strafbar wie der „normale“ Versuch.

Das Gericht kann allerdings die Strafe mildern

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Der BGH hat mal entschieden, dass dann, wenn das Grundstück relativ kurz nach dem Tod verkauft wurde, der tatsächlich erzielte Verkaufserlös maßgeblich für die Berechnung des Pflichtteils ist.

Man müsst dann schon nachweisen, dass die Erben das Grundstück absichtlich unter Wert verkauft haben obwohl sie tatsächlich hätten mehr erzielen können

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Wie das Geld zurück bekommen, Bank oder Polizei einschalten?

Hallo zusammen,

nachdem mein guter Kumpel und ich die letzten Monate nicht immer einer Meinung waren, ist die Freundschaft vor drei Wochen von meiner Seite aus beendet worden. Da ich mich auf diesen Stresspegel nicht mehr einlassen wollt. Naja soweit so gut schuldet er mir 100 € für ein Konzertticket, das er für ein gemeinsames Konzert besitzt. Ich habe ihm die letzten 2 Monate jeweils 50 € auf sein Konto überwiesen. Da ich das Konzert jetzt aber nicht wahr nehme aufgrund der zerbrochenen Freundschaft und er dies eh schon einem anderen Kumpel verkauft hat, möchte er mir das Geld nicht zurück überweisen, da ich 1 Jahr Mitglied in seinem Spotify Account war. Ich habe 3x angeboten, ihm dafür etwas zu überweisen oder er bekommt nen Kasten Bier dafür etc. Seine Aussagen waren immer, ach das passt schon, die freien Plätze in seinem Account hätte er ja sowieso und möchte nichts dafür. (Das alles habe ich auch im Whats App Chat).

Letzte Woche hat er mich noch nach meiner IBAN gefragt, um mir das Geld zurück zu überweisen. Nach mehrmaliger Nachfrage, bis wann ich mit den 100 € rechnen kann, kam keine Antwort mehr darauf.

Ich hab mir schon überlegt, das mit dem Geld einfach gut sein zu lassen aber aus Prinzip möchte ich nicht. Schließlich habe ich hart dafür gearbeitet und er möchte mir nur eins reindrücken, da ich den Kontakt nicht mehr möchte.

Kann ich denn bei meiner Bank das Geld wieder einfordern? Soll ich zur Polizei gehen, da ich alles schwarz auf weiß hab?

Auf Antworten würde ich mich riesig freuen.

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Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun und Deine Bank auch nicht.

Das ist ein rein zivilrechtliches Problem, das Du mit Deinem Kumpel klären musst. Wenn Das Prinzip Dir so wichtig ist, dann geht es im Zweifel vors Zivilgericht

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Ich finde zunächst mal, dass Deine Aussage falsch ist.

Es gibt ausreichend Möglichkeiten bei Bedarf Rechtsrat einzuholen. Du kannst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Sozialverbände oder zb die Caritas und andere Stellen bieten kostenlose Rechtsberatung an etc

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Wieviel du verdienst, wird der Betreuer eher nicht begrenzen. So lange Du den Job ausüben kannst, ist doch alles fein.

Ausgeben kannst Du halt nur das, was Du im Monat übrig hast - und damit Du dich auch genau daran hältst, hast Du einen Betreuer, der dir im Zweifel das Geld zuteilt

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Beim Strafmaß ist nicht nur entscheidend, wie hoch der Schaden ist sondern auch, ob es sich um mehrere Fälle handelt und die Taten besonders schlimm waren.

Beides wird hier wohl vorgelegen habe

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Du kannst mit der Wahlbenachrichtigung hingehen oder auch nur mit Deinem Ausweis.

Dort sind dann Leute, die dir erklären, wo Du in welcher Reihenfolge hingehen musst

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Manche Dinge gehören sich nicht, wenn man ein bisschen Anstand hat. Aber daran fehlt es manchen Leuten einfach.

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Natürlich kannst Du das anzeigen. Aber: es müsste natürlich nachweisbar sein, wer das war, damit dann eine Verurteilung erfolgen kann

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Der versicherte Rohrbruch setzt voraus, dass das Material ein Loch oder einen Riss hat. Es reicht nicht aus, dass die Rohre sicher verschieben und dadurch die Verbindung verloren geht - so hat es das OLG Düsseldorf entschieden

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Zunächst mal müsstest Du klären, wem denn jetzt die Fläche gehört. Danach richtet sich, ob und was Du unternehmen kannst

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