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Fragen zur rechtlichen Lage der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Hallo,

Ich überlege eine Patientenverfügung für mich zu erstellen und habe ein paar Fragen zum Thema bekommen, speziell zur damit verbundenen Vorsorgevollmacht.

Wenn man eine Patientenverfügung für sich erstellt dann erteilt man ja oft auch einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten, damit man sicher gehen kann das wenn man selber bewusstlos ist und medizinische Hilfe benötig, jemand sicherstellt das die Ärzte von der Patientenverfügung erfahren. So kann man sich sicher sein, dass nur die medizinischen Maßnahmen bei einem angewendet werden die man auch selber befürwortet in der jeweiligen Situation.

Nun mache ich mir aber Sorgen was passiert wenn man z.B. nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt und die Person der man die Vorsorgevollmacht erteilt hat entscheidet entgegen dem zu handeln was in der Patientenverfügung festgelegt wurde und was der Patient möchte.

Würden die Ärzte dann der Patientenverfügung folgen, also dem mutmaßlichem Willen des bewusstlosen Patienten - oder würden die Ärzte dem folgen was die Person mit der Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten des Patienten möchte? Was hätte Vorrecht?

Außerdem bin ich besorgt was passiert wenn derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt bekommen hat den Ärzten mitteilt das der bewusstlose Patient - also man selbst - eine Patientenverfügung für sich erstellt hat, sodass die Ärzte womöglich unwissend bei dem Patienten medizinische Maßnahmen anwenden die er selbst nicht wollte in der Situation.

Gibt es die Möglichkeit statt eine Vorsorgevollmacht zu erstellen es öffentlich bekannt zu geben das eine Patientenverfügung für einen existiert, sodass Ärzte automatisch informiert werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird? Oder ist es möglich die Patientenverfügung bei Krankenhäusern vorher einzureichen oder bei einem speziell dafür geeignetem öffentlichen Amt für so etwas?

Ein großes Danke schon mal für eure Antworten! Lg Annie

Recht, Gesundheit und Medizin, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Vater im Altenheim kann nicht mehr selber unterschreiben. Soll ich die Betreuung übernehmen?

Wer kann mir helfen? Mein Vater ist seit seinem Sturz im Altenheim und dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in der Lage seine seine geschäftlichen Dinge Post, Versicherung usw. selber zu regeln. Das Pflegeheim rief an informierte mich ich, sofort dort hin. Er hat Krebs und wird in naher Zukunft einschlafen. Nun meine Frage. Das Heim (Leitung) meinte meine Schwester kommt nicht vorbei möchte mit ihm keinen Kontakt macht da nichts für ihn und würde denen bescheinigen das sie von der Altersvorsorgevollmacht zurücktritt. Es sollte ein Betreuer bestellt werden.Die Heimleitung empfahl mir das auch. Jetzt mein Frage: Warum soll ich auch zurücktreten? Die wollten auch das ich seinen Wagen verkaufe, aber dass kann und darf ich doch nicht. Der geht doch in die Erbmasse.Also kann mich jemand aufklären was es auf sich hat wenn ich die Betreung übernehme hat das Nachteile für mich? Mein Schwester hat selber eine Betreuerin (was da ist weis ich nicht) sie wird gut informiert sein da geh ich von aus.ich denke unseren Vater (wenn ich auch nicht die Lieblingstochter war) sollte man zum Schluss nicht alleine lassen. ich habe nur Bedenken weil die eine Seite lehnt ab will mit dem ganzen (Betreuung)nichts zu tun haben,bis auf wenn er gestorben ist (Testament gibt es auch) die andere Seite Heim will auch einen Betreuer. Was ist das? Wer weis Rat?

Familie, Vorsorge, Betreuung, Vorsorgevollmacht

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