Was muss man als ausgewählter Bevollmächtigter in der Vorsorgevollmacht bedenken/beachten?

2 Antworten

Du solltest dich mit deiner Oma gut auseinander setzen und jetzt in Erfahrung bringen, was ihre Wünsche bezüglich GEsundheit, Sterben, lebensverlängernden Maßnahmen usw. sind.

Daher empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht in erster Linie auch in Verbindung mit einer Patientenverfügung. Da kann sie nochmals verschriftlichen, was ihre Wünsche sind und du hast Anhaltspunkte, wenn du solche Entscheidungen treffen musst.

Ein anwalt ist nicht nötig, kann aber hinzugezogen werden, wenn man sich sonst in den Formulierungen zu unsicher ist bzw. man einen Ort braucht, wo es nochmals hinterlegt wird.

Was ich aber unbedingt empfehle: Patientenverfügungen nur in Absprache mit dem Hausarzt erstellen. Zum einen kann dieser beraten und sein Wissen weitergeben. Zum anderen ist er letztenendes auch derjenige, der die Entscheidung deiner Oma mittragen und durchführen muss/sollte.

Mit der vorsorgevollmacht kann dir an sich nichts passieren. Außer natürlich dass es ggf. zu Streitereien innerhalb der Familie kommt, falls jeder meint es besser zu wissen. Umso besser also, wenn auch der Arzt eingeweiht ist.

Kosten fallen nur an, wenn man es anwaltlich erstellen lässt. Ein Hausarzt kann ggf. auch eine Beratungsgebühr fordern.

Vorsorgevollmachten aus dem Internet sind ok. Patientenverfügungen aus dem Internet erlebe ich dagegen häufiger eher als unzureichend. Diese haben erhebliche Qualitätsunterschiede. Da ist definitiv eine Beratung (wenigstens vom Arzt) besser.

Eisbaer42515 
Fragesteller
 06.04.2022, 19:13

Wow sehr ausführlich! Danke für die umfassende Hilfe!

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Jonas296855  27.11.2022, 01:37

Vorsorgevollmachten sollten von Notar beglaubigt werden

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Eine Vorsorgevollmacht ist formlos, aber schriftlich zu erteilen. Sie sollte klar formuliert sein und, sofern sie nicht vollumfänglich sein soll (es wäre sehr hilfreich, das gleichfalls auszudrücken), sollte die Gebiete exakt beschreiben, für welche die Vollmacht gelten soll. Von einschränkenden Bedingungen wie etwa der Formulierung, dass die Vollmachtgeberin nicht in der Lage sein sollte, bestimmte Dinge noch selbst zu tun, rate ich aber dringend ab, damit wird das Teil faktisch wertlos, weil Du immer erst den Nachweis führen müsstest, dass die Voraussetzungen vorliegen.

Kosten fallen dafür grundsätzlich keine an, es sei denn, Du lässt das einen Anwalt machen. Das Risiko trägt in erster Linie Deine Oma, denn von der Vorsorgevollmacht jederzeit Gebrauch machen - und hier kommen wir auch zu Deinem Risiko, dass Dir andere Verwandte eine missbräuchliche Nutzung vorwerfen könnten (gewissermaßen ein vorgezogener Erbstreit ausbrechen kann).

Eisbaer42515 
Fragesteller
 06.04.2022, 19:01

Danke für den Tipp!

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Eisbaer42515 
Fragesteller
 06.04.2022, 19:02

Also die Entscheidung mit Anwaltserstellung und Beglaubigung ist denke ich notwendig um keinen vorgezogenen Streit vom Zaun zu brechen

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HugoHustensaft  06.04.2022, 19:05
@Eisbaer42515

Den Streit kannst Du auch so bekommen und der Anwalt kann nichts beglaubigen, dafür musst Du zum Notar - und der beglaubigt übrigens auch nur den Umstand, dass Deine Oma unterschrieben hat, sicher kann der vorher auch beraten, aber das alles wird richtig teuer.

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