Fragen zur rechtlichen Lage der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

3 Antworten

Man sollte immer einen Hinweis darüber ,dass eine Pat.Verfügung existiert, bei sich haben.( am besten beim Führerschein und/oder Personalausweis ) Behandelnde Ärzte sind heute oft froh wenn eine Verfügung existiert und richten sich auch danach. Aber auch der Vorsorgeberechtigte m u s s sich an die Pat.Verfügung halten!!

Es bietet sich an, die Vollmacht samt Verfügung notariell eintragen zu lassen. Dann gibt es eine Karte, die du mit den anderen persönlichen Dokumenten mitführen kannst. Im Fall des Falles wird dein Geldbeutel, oder deine Dokumentenaufbewahrung von den Notfallsänitätern, oder den Schwestern / Ärzten im Krankenhaus durchsucht.

Die möchten nämlich nicht nur wissen, wer du bist und ob du versichert bist, sondern natürlich auch, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Theorethisch kann die abgerufen werden, wird aber selten gemacht. Man wartet lieber, dass Angehörige / Bevollmächtigte diese vorlegen.

Ärzte müssen sich zwingend an die Verfügung halten, der Bevollmächtigte kann nicht nach Gutdünken anders entscheiden.

RaitoYagami96 
Fragesteller
 01.09.2021, 18:19

Danke! Das hat mir sehr geholfen!

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beatemecugni  01.09.2021, 23:21

Dazu braucht man aber k e i n e n !! Anwalt oder Notar

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Die Patientenverfügung ist grundsätzlich ein öffentliches Dokument, das kann der Vollmachtinhaber nicht vertuschen.

Außerdem darf er trotz aller Vollmachten nicht entgegen der Patientenverfügung handeln. Die steht in ihrem Machtbereich über der Vollmacht der Person. Der Vollmachtinhaber kann also alles tun, was er will - theoretisch - solange es der Patientenverfügung nicht widerspricht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung