Fragen zur rechtlichen Lage der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Hallo,

Ich überlege eine Patientenverfügung für mich zu erstellen und habe ein paar Fragen zum Thema bekommen, speziell zur damit verbundenen Vorsorgevollmacht.

Wenn man eine Patientenverfügung für sich erstellt dann erteilt man ja oft auch einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten, damit man sicher gehen kann das wenn man selber bewusstlos ist und medizinische Hilfe benötig, jemand sicherstellt das die Ärzte von der Patientenverfügung erfahren. So kann man sich sicher sein, dass nur die medizinischen Maßnahmen bei einem angewendet werden die man auch selber befürwortet in der jeweiligen Situation.

Nun mache ich mir aber Sorgen was passiert wenn man z.B. nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt und die Person der man die Vorsorgevollmacht erteilt hat entscheidet entgegen dem zu handeln was in der Patientenverfügung festgelegt wurde und was der Patient möchte.

Würden die Ärzte dann der Patientenverfügung folgen, also dem mutmaßlichem Willen des bewusstlosen Patienten - oder würden die Ärzte dem folgen was die Person mit der Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten des Patienten möchte? Was hätte Vorrecht?

Außerdem bin ich besorgt was passiert wenn derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt bekommen hat den Ärzten mitteilt das der bewusstlose Patient - also man selbst - eine Patientenverfügung für sich erstellt hat, sodass die Ärzte womöglich unwissend bei dem Patienten medizinische Maßnahmen anwenden die er selbst nicht wollte in der Situation.

Gibt es die Möglichkeit statt eine Vorsorgevollmacht zu erstellen es öffentlich bekannt zu geben das eine Patientenverfügung für einen existiert, sodass Ärzte automatisch informiert werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird? Oder ist es möglich die Patientenverfügung bei Krankenhäusern vorher einzureichen oder bei einem speziell dafür geeignetem öffentlichen Amt für so etwas?

Ein großes Danke schon mal für eure Antworten! Lg Annie

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Man sollte immer einen Hinweis darüber ,dass eine Pat.Verfügung existiert, bei sich haben.( am besten beim Führerschein und/oder Personalausweis ) Behandelnde Ärzte sind heute oft froh wenn eine Verfügung existiert und richten sich auch danach. Aber auch der Vorsorgeberechtigte m u s s sich an die Pat.Verfügung halten!!

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Hallo, bei den Antworten läuft aber doch einiges durcheinander. Ich habe bei meiner Ausbildung zur Hospizhelferin folgendes gelernt:

  1. wer die Pat.Verfügung "besitzt" ist nicht automatisch auch der Bevollmächtigte und schon gleich garnicht der Betreuer/ die Betreuerin. Um Betreuer zu sein braucht man i m m e r !! einen Familienrichter/Richterin. Nur der/die kann einen Betreuer/ Betreuerin ( früher Vormund genannt ) benennen. Bzw. er/sie benennt denjenigen, der in einer Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber gewünscht wurde.
  2. Person A kann selbstverständlich beim Familiengericht vorstellig werden um die Zweifel an Person B zu äußern. Sind diese schlüssig , entscheidet der Richter/ die Richterin wer eine notwendige Betreuung übernehmen kann.
  3. Wenn "nur" eine Pat.Verfügung vorhanden ist, ( ohne Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ) ist die Person die sich im Besitz dieser Verfügung befindet dafür da, diese Verfügung umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich hoffe, dass ich einiges klarstellen konnte. Schöne Grüße von Beate

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Hallo, schau mal auf der homepage der Kanzlei "Putz, Steldinger und Sessel" in München vorbei. Dort findest du alles nötige: Vordrucke , Anleitung zum ausfüllen etc. und das alles gratis. Vor 2 Jahren starb meine Mutter mit 92 Jahren ( leider im Krankenhaus ) aber Dank ihrer Patientenverfügung von dieser Kanzlei gab es keinerlei Probleme. Diese Verfügung wurde akzeptiert und auch umgesetzt. LG von Beate

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