Kontovermögen?

5 Antworten

das stimmt nicht das Pflegegeld steht demjenigen zu der sich gekümmert hat und hat nichts mit einer Polin zu tun . Es muss sich gekümmert werden das Polen ab und anfahren , Polen haben Pause die abgedeckt werden müssen, Arzt besuche organisieren Medikamente organisieren und und und. Deine Schwester kann auch eine Ausgleichszahlung beim Erbe beantragen wenn Sie sich besonders gekümmert hat. Also Vorsicht ich bin zufällig eine Schwester. Wenn sie alle Stunden zusammenrechnet die schlüssig sind wird das beim Erbe eventuell angerechnet!

Auch die angeblich 24 Stunden Kräfte gibt es so nicht, sie haben Pause haben Anspruch auf einen freien Tag und Die stehen auch nicht kontinuierlich jede Nacht auf . Also das war schon auch bestimmt Arbeit für Deine Schwester.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eindeutg zählt das Vermögen am Todestag. Das müssen die Banken auch dem Ffinanzamt berichten .. und das kann auch der Anwalt feststellen lassen bei Erbstreitigkeiten. Vom Erbe darf der mit der Kontovollmacht nur Verbindöichkeiten des Verstorbenen begleichen, wie Miete, anfallende Rechnungen und auch die Kosten der Beerdigung.

Es zählt meines Wissens der Kontostand, der am Todestag vorhanden war. Ich hatte auch Kontovollmacht für meine Mutter und durfte nach dem Tod nichts mehr abheben.

Das wird teuer für Deine Schwester. Das Pflegegeld wird sie auch zurückzahlen müssen.

Es ist immer unschön, wenn solche Streitigkeiten entstehen.

Salue

Bei der Ermittlung des vorhandenen Erbes stützt sich die Behörde auf den Todestag ab. Die Banken müssen dann auch einen Kontoauszug per Todestag ausstellen.

Wurden von Deiner Schwester Bezüge gemacht, wird dies bei der Erbverteilung angerechnet.

In der Regel haben aber Erben, die bereits vorzeitig Gegenstände mitgenommen oder Geldbezüge gemacht haben, das Erbe bereits angenommen.

Sie können, falls es sich am Schluss zeigt dann mehr Schulden als Besitz vorhanden waren, deshalb keine Möglichkeit mehr das Erbe auszuschlagen.

Tellensohn   

Trotz Kontovollmacht wurde uns damals von der Sparkasse das Konto gesperrt. Komisch das deine Schwester noch einkaufen kann. Auch das Pflegegeld muss an die KK zurückgezahlt werden und zwar bis zum Todestag.

Robert1954 
Fragesteller
 07.10.2018, 17:43

Kontovollmacht über den Tod hinaus lt Bank berechtigt zu Abhebungen. Pflegegeld wird nicht an die KK zurückgezahlt. Meine Schwester hat das Pflegegeld auf Ihr Konto bekommen und vom Konto meiner Mutter ging dann das Geld an die Pflegerin

0