kontozahlung?

9 Antworten

Ich gehe leer aus , da nichts mehr da ist.

Das stimmt so nicht unbedingt. Sie haben u.U. Anspruch auf einen Pflichtteil. Bei der Berechnung des Pflichtteils werden die lebezeitigen Geschenke abgeschmolzen um 10% pro Jahr zwischen Vollzug der Schenkung und Erbfall den Nachlass hinzugerechnet. Reicht der Nachlass zur Befriedigung des Pflichtteilanspruchs nicht aus, haben sie einen Anspruch gegen den/die Beschenkten.

Laut Vertrag sollte meine Mutter 3000 Euro jährlich für den Niesbrauch des Hauses bekommen, was weder durch Kontoauszüge noch Quittung von meiner Schwester belegt werden kann.

Dann hat die Schwester ein Problem, denn sie ist in der Beweispflicht, das das Geld gezahlt wurde. Die Erbengemeinschaft kann hier schlicht die Erfüllung des Vertrages, also die Zahlung des Geldes verlangen. Klageberechtigt ist dabei jeder Miterbe. Zu beachten ist hierbei, das diese Ansprüche der Verjährung unterliegen. Die Verjährung beträgt dabei 3 Jahre ab Ende des Jahres in den der Anspruch fällig war.

Letztlich werden sie aber wohl nicht umhin kommen einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Da wird einiges vermischt:

Das eine ist "Du hast nicht geerbt.." Selbst wenn Du im Testament nicht aufgeführt bist, hast Du einen Pflichtteilanspruch.

Das Andere ist die Vollmacht über den Tod hinaus. Das ist eine ganz schwierige Kiste. Deine Schwester ist Herrin über die ganzen Unterlagen und Dokumente Deiner Mutter. Wenn sie Dir diese nicht vorlegt, weisst Du überhaupt nicht was wirklich Sache ist.

Dann die Schenkung. Da müsste man wissen, ob, wann und wie der Niesbrauch eingetragen wurde etc.

Ohne Fachanwalt kommst Du da nicht weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
123Tangente  08.07.2018, 09:45

Übrigens: Für die Einsicht in die Kontoauszüge musst Du nichts bezahlen. Deine Schwester hat die Pflicht, da Ihr eine Erbengemeinschaft seid, die Kontoinformationen sofort an Euch weiterzugeben

Robert1954 
Fragesteller
 08.07.2018, 10:32
@123Tangente

Die verweigert sich aber allem und mein Bruder hält zu Ihr

sassenach4u  08.07.2018, 12:07
@Robert1954

Dann lass das deine Anwalt regeln.

Wir sind 3 Geschwister. Meine Schwester hat ein 2 Familienhaus geschenkt bekommen,mein Bruder wurde ausbezahlt.Ich gehe leer aus , da nichts mehr da ist. 

Du hast auf jeden Fall ein Anrecht auf einen Pflichtteil, den du notfalls auch einklagen kannst. Wie das dann von deinen Geschwistern geregelt werden kann, ist nicht deine Sache. Das wird dann anwaltlich oder sogar gerichtlich geregelt.

Ich denke mal, bei so viel Durcheinander mit Schenkung und kein Geld mehr da usw. kommst du ohne Anwalt nicht weiter.

Hole dir Rechtsbeistand.

Deine Fragen werden immer verwirrender: Wenn deine Mutter das Haus an die Schwester übertragen hat und sich ein Nießbrauchrecht vorbehalten hat, welches dann auch im Grundbuch eingetragen ist: Dann sehen deine Ansprüche ganz anders aus!

Vielleicht wurde auch das Nießbrauchrecht 2008 gelöscht? Dann sieht die Sache wieder anders aus.

Hast du dir denn inzwischen die Verträge von 1993 und 2008 organisiert?

Robert1954 
Fragesteller
 08.07.2018, 22:22

Alles (Vertraege,Testamente usw ) über das Nachlaßgericht und aus Unwissenheit des Bruders bekommen und mittlerweile Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht.

hört sich alles sehr seltsam an - lass dich anwaltlich beraten, ob da nicht noch mehr für dich drin ist - nämlich Anteil am Haus in Geld und selbstverständlich Anteil am resrtlichen Erbe

webya  08.07.2018, 11:43

1993, da ist es verjährt. Eltern haben ihn aus dem #testament genommen.