Mein Vater stiehlt meiner pflegebedürftigen Mutter Geld vom Konto. Was kann ich tun?

14 Antworten

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Wenn deine Mutter das möchte, kann sie ihm die Vollmacht für das Konto entziehen. Du kannst dich an die Bank wenden und um ein entsprechendes Formular bitten. Deine Mutter kann es ausfüllen oder du machst das und ihr bringt es gemeinsam zur Bank.

Dann mag dein Vater toben aber ran kommt er an das Geld nicht mehr. Deine Mutter wird aber dann auch ihre Kosten selber verwalten und zahlen müssen.

Oder sie bevollmächtigt dich damit.

Menuett  06.10.2017, 15:48

Und das wird aller Wahrscheinlichkeit nach schiefgehen.

Der Mann wird dann verständlicherweise auf stur schalten und nichts mehr für sie ausgeben wollen.

Ini67  06.10.2017, 15:50
@Menuett

Ja. Einfach ist anders. Die Tochter sitzt dann zwischen allen Stühlen. Wie das oft so ist. Aber das der Mutter ohne ihre Kenntnis Geld genommen wird und sie notwendige Anschaffungen nicht bekommt, geht auch nicht.

Vielleicht "droht" man eine derartige Konsequenz zunächst einmal an. In der Hoffnung, dass der Vater einlenkt. Die beiden müssen ja wohl noch eine Weile miteinander klar kommen.

AureaFortuna 
Fragesteller
 06.10.2017, 15:59
@Ini67

Danke Ini67! 

Ich möchte nur, daß meiner Mutter nicht einfach das Geld ohne ihr Wissen genommen wird. Im Gegenzug auch, daß sie bekommt, was ihr zusteht. Ich werde erst einmal nachhaken und dann schauen. Wenn ich nicht hinterfrage, ist sie ihm ja völlig ausgeliefert. Mich macht das traurig... 

Menuett  06.10.2017, 15:59
@Ini67

Sie bekommt doch alles.

Der Vater stellt bei der Krankenkasse halt erst Anträge für die Schuhe.

Warum sollte er auf dieses Geld verzichten?

Das macht doch freiwillig keiner und das ist ja auch vernünftig so.

Wenn die Mutter in der Hauptsache Hausfrau war, dann muss er eh für sie mitzahlen. Da wird ihre Rente gar nicht reichen.

Menuett  06.10.2017, 16:01
@AureaFortuna

So wie ich das sehe, war sie doch ganz zufrieden damit und ist nur durch Deine Stänkerei misstrauisch geworden.

Ini67  06.10.2017, 16:10
@Menuett

Naja, wenn die Mutter Pflegegeld bezieht bei Pflegegrad 0, ist sie höchstwahrscheinlich dement. Vielleicht kann sie gar nicht mehr für sich selbst eintreten?

Ich unterstelle der FS mal, dass sie kein Problem mit dem Geld hätte, wenn ihre Mutter gut versorgt wäre.

Das sehe ich dann eher als Fürsorge und nicht als stänkern.

Ich fürchte, solange Du das nicht beweisen kannst, kann Keiner etwas unternehmen. Wenn die Vermutungen/Anschuldigungen sich bewahrheiten sollten und Deine Mutter damit einverstanden ist, wäre die einfachste Lösung, daß der Onlinezugang zum Konto Deiner Mutter (von ihr natürlich nur) geändert wird, sodaß Dein Vater sich nicht mehr einloggen kann. Die Bankkarte müßte dann aber auch “verschwinden“, damit Dein Vater auch kein Geld abheben kann.
Darf ich fragen wie alt Du bist?

Die Rente Deiner Mutter dürfte mit Miete, Nebenkosten, Heizung, Nahrung und Kleidung voll aufgebraucht sein.

Wenn sie in der Hauptsache Mutter und Hausfrau war, dann hat sie so gut wie keine Rente und Dein Vater muss für sie mitaufkommen.

Da wird der natürlich sauer, wenn er von den Kindern kontrolliert werden soll und die Mutter auch noch gegen ihn aufgehetzt wird.

Für Pflegestufe gibt es ganze 125€. Die dürfte Dein Vater wohl erwirtschaften.

Es gibt nur eine Möglichkeit: Deine Mutter muß deinem Vater ganz offiziell die Bankvollmacht entziehen und ihr Paßwort für das Online-Banking ändern, ohne deinem Vater das neue Paßwort zu sagen. Dann kommt er nicht mehr an ihr Konto.

Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr.

Das nennt sich jetzt Pflegegrad und sie dürfte nun sicherlich Pflegegrad 1 haben.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Es stehen lediglich mtl. 125€ für die sogenannten Entlastungsleistungen nach § 45 a SGB XI, bereit.

Und dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt. Es kann nur durch zugelasse Pflegeeinrichtungen abgerufen werden, die qualitätsgesicherte Leistungen nach § 45 a SGB XI anbieten.

Es sei denn sie hätte eine Demenz, dann wäre sie jetzt in Pflegegrad 2.

In sofern kann an dieser Aussage etwas nicht stimmen.

Und das Pflegegeld, wenn sie welches bekäme, dazu müsste sie mind. Pflegegrad 2 haben, steht rechtlich ihr zu. Wenn sie dies auf das Konto ihres Mannes überweisen läst ist das auch OK.

Was die Abhebungen von den Konten anbelangt, könnte deine Mutter alle Vollmachten entziehen und sich das Pflegegeld, sofern es überhaupt welches gibt, auf ihr konnto überweisen lassen.