Habe ich Auskunftspflicht meinen Geschwistern gegenüber weil ich die Kontovollmacht des verstorbenen Vaters hatte ?

9 Antworten

Mach eine grobe Aufstellung, der monatlichen Aufwendungen (wie Miete, NK, Essen, spez. Aufwendungen für Deinen Vater, allfällige Kosten die durch Krankenkasse/Versicherung nicht gedeckt sind, Dein Pflegegeld etc) diese Beträge solltest Du doch in etwa aus dem Gedächtnis wissen und allfälliger grösserer Aufwendungen des letzten Jahres.

Ist die Aufstellung plausibel sind Dir Deine Geschwister sicherlich wohlgesonnener. Je mehr Du Dich weigerst desto misstrauischer werden sie (unabhängig ob gerechtfirtigt oder nicht) - ginge wohl den meisten so.

Ich weiss es ist ärgerlich, va da Du Dich eingesetzt hast - aber ich würde versuchen einen Weg zu finden und Ihnen Auskunft geben und nicht als Reaktion mit einem Anwalt kommen - ihr habt doch schon Euren Vater verloren, wäre schade resp. sicherlich nicht im Sinne Eures Vaters wenn darob die gesamte Familie auseinander fällt.

Niemand kann und will hier beurteilen, ob das Geld, was Du "beiseite geschafft" hast, als finanzieller Ausgleich für Deine Pflegeaufwendungen in der Summe gerechtfertigt war.

Der Ausdruck "beiseite geschafft" lässt allerdings nachdenklich werden, denn etwas beiseite schaffen durftest Du ganz sicher nicht. Vielleicht hast Du Dich aber nur ungeschickt ausgedrückt. Das ist letztlich auch Deine Sache, bzw. das müssen andere beurteilen.

Zur Antwort auf Deine Frage:

Da Deine Geschwister ebenfalls Erben sind, haben sie selbstverständlich das Recht, Auskunft sowohl von Dir zu bekommen, als auch Einsicht in die Kontoauszüge von der Bank zu verlangen. Dazu sind zwar gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, meist verlangen die Banken einen Erbschein, aber den zu beschaffen ist ja kein Problem.

Dass es kein Testament gibt, ändert daran nichts, das bedeutet lediglich, dass dann die gesetzliche Erbfolge eintritt. Und ob nichts mehr da ist, ist ebenfalls unerheblich (€ 280,00 ist "etwas"), das muss ja eben erst festgestellt werden.

Es ist durchaus legitim, dass Deine Geschwister Auskunft von Dir oder ggf. einem Testamentsvollstrecker verlangen. Wo kämen wir denn hin, wenn ein Erbe den anderen Erben einfach sagen könnte, "da ist nichts mehr, leider alles weg"? Das mag ja stimmen, aber einfach sagen reicht da nicht, das wäre denn doch zu einfach.

Um hier im Verhältnis der Miterben untereinander Klarheit zu schaffen, ist jeder Miterbe einem anderen Miterben gegenüber verpflichtet offen zu legen, welche Zuwendungen er erhalten hat. Anzugeben sind dabei nicht nur Zuwendungen, die unstreitig ausgleichspflichtig sind, sondern auch solche, die möglicherweise unter die Ausgleichspflicht fallen. Die rechtliche Bewertung muss dem Anspruchsteller (oder besser dessen Rechtsbeistand) überlassen bleiben.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_17.html

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/konto.html

Wenn Du Dich an die geltenden Gesetze gehalten hast, hast Du ja nichts zu befürchten und solltest offen mit Deinen Geschwistern umgehen, solltest Du aber wirklich im negativen Sinne Geld "beiseite geschafft" haben, so solltest Du Dich aber auf eine evtl Rückzahlung bestimmter Beträge vorbereiten und schon mal einen Anwalt konsultieren.

Ist doch ganz einfach. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 2027BGB Abs. (1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.

Also mache die Aufstellung (nicht auf den Euro genau, aber was monatlich für Essen, Trinken, Kleidung, Miete usw. wegging. Thema beendet.

annokrat  03.03.2018, 20:46

es geht nicht ums erbe. die erben haben ja offensichtlich schon erfahren, dass das konto leer ist. aber den erben leuchtet nicht ein, wieso kein geld da sein sollte. sie folgern daraus, dass ihr geschwisterchen geld abgezweigt hat. was ja zu stimmen scheint.

es geht darum, was vor dem tod des vaters passiert ist. es scheint so, dass regelmässig grössere beträge abgezweigt wurden.

annokrat

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wfwbinder  03.03.2018, 20:54
@annokrat

Das gehört aber zusammen. Durch die Pflege, was ja eine sehr schwere Aufgabe ist, oblag Dir eben auch die Verwaltung und die Einteilung des Geldes.

Es ist aber kein Problem. Das Pflegegeld stand Dir ohnehin zu. Außerdem gibt es seit 2010 ein Erbvorab für Pflege:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2015/09/22/pflegende-angehoerige-erben-mehr-wenn/

Also selbst dann, wenn Du den Verbrauch des Geldes für den Vater nicht komplett nachweisen könntest, wäre es kein Problem.

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perrystreet 
Fragesteller
 04.03.2018, 13:06
@annokrat

warum haben meine Geschwister nicht vorher nach dem Verbleib der Rente gefragt , warum erst jetzt ??? ist schon komisch

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wfwbinder  04.03.2018, 13:16
@perrystreet

Warum sollten sie nach dem Verbleib der Rente fragen, während der Vater lebte. Da gingen die logischer Weise davon aus, das die für den Vater verwendet wird.

Nun wollen sie das einfach bestätigt haben. ob noch etwas übrig ist, oder nicht. ich würde das einfach ganz ruhig angehen und Bericht erstatten.

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perrystreet 
Fragesteller
 06.08.2018, 18:45
@wfwbinder

Hallo ,der Anwalt meiner Geschwister hat mir mit Strafanzeige wegen Unterschlagung des Erbes und der Veruntreuung der Rente meiner Mutter gedroht . Meine Geschwister haben durch Erlangen eines Teilerbschein Konteneinsicht erhalten . Und nun soll ich nachweisen was ich mit dem Geld meiner Mutter gemacht habe . Mein Anwalt meinte das ich nicht verpflichtet wäre meinen Geschwistern gegenüber Auskunft zu geben .Warum nur sind die Meinungen der Anwälte so unterschiedlich ? das verunsichert total .Danke für eine Antwort LG

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wfwbinder  06.08.2018, 18:53
@perrystreet

Weil Dein Anwalt Dich vertritt udn der Anwalt Deiner Geschwister die. Jeder der Anwälte sucht sich die Vorschriften aus, die für seine Klienten passend sind.

Ich bin aber auch nicht ganz der Ansicht Deines Anwalts, denn es gibt zwei Vorschriften die relevant sind.

  1. Da Du Kontovollmacht hattest, musst Du schon sagen, wie das Geld verwendet wurde. Natürlich nicht in kleinigkeiten, aber zumindest wenn mal größere Beträge abgegangen wären weil evtl. Anschaffungen warne.
  2. Als der Person, die das Erbe in Besitz hast, musst Du Auskunft darüber geben welche Wertgegenstände, Geld usw. zur Zeit in Deinem Besitz sind, die vorher Eigentum der Mutter waren.
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perrystreet 
Fragesteller
 06.08.2018, 19:10
@wfwbinder

Hallo danke für Ihre sehr schnelle Antwort . Ich habe damals als wir bei meiner Mutter in die Wohnung mit zugezogen sind um sie halt besser zu versorgen, mussten wir vieles an Einrichtungsgegenstände abgeben .Haben einiges davon verschenkt, also keinen Erlös erzielt .Von einigen anderen Dingen ja. Wie soll ich mich verhalten :-(

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wfwbinder  06.08.2018, 19:47
@perrystreet

Normal. Einfach soaufschreiben, wie es war.

Interessant sind die Kontobewegungen. Nicht verrückt machen lassen. Geldabhebungen um Lebensmittel zu kaufen sind genau das und nichts anderes.

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Natürlich habe deine Geschwister ein Recht darauf.

Da kein Testament vorhanden ist, wird das vorhandene Erbe auf allen zu gleichen Teilen aufgeteilt

MariekeJ  03.03.2018, 20:04

Allerdings musst du keine Quittungen für Essen usw vorlegen!

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Also da muss ich deinen Geschwistern aber recht geben. Da das Erbe ohne Testament an alle gleichmässig verteilt wird, ist doch klar, dass deine Geschwister Auskunft über das Konto wollen. Und natürlich musst du Belege als Nachweis aufheben, wenn du seine Rente für ihn ausgibst.

Das kann ganz dumm für dich ausgehen, denn im schlimmsten Fall müsstest du Geld zurückzahlen wenn du die Ausgaben nicht plausibel nachweisen kannst.

MariekeJ  03.03.2018, 20:06

Der monatliche Einkauf bei Edeka, inkl Naschereien wird hoch gerechnet

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