Kann und darf das Jugendamt so agieren? dass man den Umgang verbietet und nicht den Eltern mitteilt wo sich das Kind aktuell befindet? Kind wird handy entzogen?

4 Antworten

Beim wohnortwechsel muss deine mutter zustimmen

DEINE MUTTER HAT DAS SORGERECHT

die ersten 2 oder 3 wochen sind eine schutzphase wo agieren von kind und verwandten beobachtet wird

das amt wird einen scheiss tun um mutter und kind wieder zusammen zu führen

das kannst du versuchen oder deine mutter muss dem heim/amt schriftlich auferlegen zu einem gutachten zu kommen das sie bei einem psychater in auftrag gibt (500€) kommt die kleine sonst nicht freiwillig gibt es eine schutzzeit über 90 tage, mit leichten lockerungen.

im schutzhaus sind handys verboten.

Die gesetze in deren rahmen eure möglichkeiten sind heisst sgb 8

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/

darunter sollte deine mutter

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html

beantragen und auf schnellen hilfeplan bestehen wo weiteres geregelt wird.

Sie muss ihre sorge wahr nehmen und die persönlichkeit der tochter respektieren.

Was sind denn die vorwürfe?

Ist deine schwester kopfkrank?

lügt uns auch an, dass meine kleine Schwester nicht nachhause will und meine Familie nicht sehen möchte.

Das kannst Du nicht wissen, wenn sie freiwillig gegangen ist, warum sollte es also eine Lüge sein? Vielleicht möchtest du, dass sie nach hause will.

Vielleicht sind auch Sachen vorgefallen, die Du nicht mitbekommen hast? Oder Du verdrängst Dinge, wirst von deiner Mutter beeinflusst. Das alles kann sein, ich weiß es nicht, es wirkt so, als ob Du eine sehr einseitige Sicht einnimmst.

emil123764 
Fragesteller
 27.07.2021, 19:40

wieso sollte ich einseitige Sicht einnehmen wenn sie uns Sprachnotizen verweint schickt wo sie sagt sie will nachhause. Sie ist alt genug und darf ohne jeglichen Beschluss nicht festgehalten werden!

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nochnefrage  27.07.2021, 19:50
@emil123764

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche, die von zuhause freiwillig weggehen, oft in einem großen Zwiespalt. Fast immer lieben sie ihre Eltern, auch wenn sie misshandelt wurden. Sie haben ein schlechtes Gewissen, weil sie die Eltern verlassen und sie beim Jugendamt "anzeigen". Also eine "Flucht" aus der Familie zum Selbsterhalt ist meist verbunden mit vielen inneren Kämpfen!

Also einfach ist das sicher nicht.

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Deine Mutter muss die Bedingungen die das Jugendamt stellt erfüllen. Erfüllt sie diese nicht ändert sich nichts. Es geht darum zu beweisen das alles in Ordnung ist und keine Gefahr für das Kind besteht in der Familie. Was ist vorgefallen das deine Schwester überhaupt zum Jugendamt musste?

eiersalat939  26.07.2021, 23:08

Die kleine hat darum gebeten

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Solange Deiner Mutter nicht das Sorgerecht entzogen worden ist (weil sie ihr Kind quält, vernachlässigt oder ähnliches) muss sie so einer Inobhutnahme zustimmen. Jugendliche werden aber manchmal von anderen beeinflusst und erzählen beim JA Lügen über ihre Eltern, Wohnverhältnisse etc. Das wird aber normalerweise nachgeprüft. Deshalb kann ich nicht so ganz glauben, was Du erzählst.