Kann und darf das Jugendamt so agieren? dass man den Umgang verbietet und nicht den Eltern mitteilt wo sich das Kind aktuell befindet? Kind wird handy entzogen?
guten Abend,
ich und meine Familie haben ein großes Problem.
Meine Kleine Schwester im alter von 14 Jahren ist laut dem Jugendamt, zum Kinderschutzhaus (freiwillig) gegangen und lies sich in Obhutnehmen. das Jugendamt hat meiner Schwester eine Inobhutnahme zugestimmt. Seitdemher durfte meine Mutter meine Schwester Weder sehen noch sprechen. Lediglich kamen sehr komische und verwirrte Sprachnotitzen zurück die sich so gar nicht nach ihrem Typ anhören. so als ob ihr dort etwas angetan wird.
als sie aber in die Schule gegangen ist, teilte sie uns über eine Sprache Notiz mit, dass sie den Erziehern bescheid gegeben hat, wieder zurück nachhause gehen zu wollen. man sagte ihr vielleicht in. zwei Wochen.
Das Jugendamt unterstellt uns dinge, die wir nie getan haben und lügt uns auch an, dass meine kleine Schwester nicht nachhause will und meine Familie nicht sehen möchte. Es unterliegt hierbei kein Richterlichere Beschluss. Das Jugendamt verunsichert meine mutter und zwingt sie förmlich zu einer Mitarbeit ansonsten würde das Jugendamt über Gericht ziehen. Man meinte auch zu meiner Mutter das meine kleine Schwester außerhalb unseres Wohnortes untergebracht werden soll, was meine Kleine Schwester aber nicht möchte, sodass sie in der Stadt bleiben soll.
wie schon erwähnt meint das Jugendamt, dass meine kleine Schwester nicht uns sehen will, schickt uns aber sprachnotitzen, die was anderes beweisen.
Das Handy meiner Schwester wurde stand jetzt seit einer Woche eingezogen und sie bekommt es auch nicht weil sie dies vom Kinderschutzhauses nicht erlaubt bekommt. Das Jugendamt meint aber, dass meine kleine Schwester freiwillig ihr Handy abgegeben haben soll.
Deshalb haben wir also seitdem her kein wirkliches Lebenszeichen von Ihr und machen uns natürlich sehr große sorgen. Ebenfalls haben wir nie von meiner Schwester solche Äußerungen gehört, dass sie uns nicht sehen mag oder nicht sprechen will. Die Mitarbeiter vom Jugendamt und vom Heim Wiedersprechen sich auch mehr als häufig.
Was kann man tun? was Gibt es hier für rechte damit wir mit meiner Kleinen Schwester reden können, weil wir davon ausgehen, dass meine kleine Schwester vor uns verborgen wird, ohne irgendwelchen Beschlüssen? Rechtsanwälte meinen wir sollten mitmachen, jedoch ist dies nicht wirklich unser Wunsch und bestehen darauf mit meiner Kleinen Schwester sprechen zu können. Dazu kommt noch hinzu, dass meine Mutter das volle Sorgerecht hat und sie selber völlig am ende ist und nur noch weint. Ich bitte um eure Hilfe und Erfahrungen, vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen...
4 Antworten
Beim wohnortwechsel muss deine mutter zustimmen
DEINE MUTTER HAT DAS SORGERECHT
die ersten 2 oder 3 wochen sind eine schutzphase wo agieren von kind und verwandten beobachtet wird
das amt wird einen scheiss tun um mutter und kind wieder zusammen zu führen
das kannst du versuchen oder deine mutter muss dem heim/amt schriftlich auferlegen zu einem gutachten zu kommen das sie bei einem psychater in auftrag gibt (500€) kommt die kleine sonst nicht freiwillig gibt es eine schutzzeit über 90 tage, mit leichten lockerungen.
im schutzhaus sind handys verboten.
Die gesetze in deren rahmen eure möglichkeiten sind heisst sgb 8
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
darunter sollte deine mutter
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
beantragen und auf schnellen hilfeplan bestehen wo weiteres geregelt wird.
Sie muss ihre sorge wahr nehmen und die persönlichkeit der tochter respektieren.
Was sind denn die vorwürfe?
Ist deine schwester kopfkrank?
lügt uns auch an, dass meine kleine Schwester nicht nachhause will und meine Familie nicht sehen möchte.
Das kannst Du nicht wissen, wenn sie freiwillig gegangen ist, warum sollte es also eine Lüge sein? Vielleicht möchtest du, dass sie nach hause will.
Vielleicht sind auch Sachen vorgefallen, die Du nicht mitbekommen hast? Oder Du verdrängst Dinge, wirst von deiner Mutter beeinflusst. Das alles kann sein, ich weiß es nicht, es wirkt so, als ob Du eine sehr einseitige Sicht einnimmst.
Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche, die von zuhause freiwillig weggehen, oft in einem großen Zwiespalt. Fast immer lieben sie ihre Eltern, auch wenn sie misshandelt wurden. Sie haben ein schlechtes Gewissen, weil sie die Eltern verlassen und sie beim Jugendamt "anzeigen". Also eine "Flucht" aus der Familie zum Selbsterhalt ist meist verbunden mit vielen inneren Kämpfen!
Also einfach ist das sicher nicht.
Deine Mutter muss die Bedingungen die das Jugendamt stellt erfüllen. Erfüllt sie diese nicht ändert sich nichts. Es geht darum zu beweisen das alles in Ordnung ist und keine Gefahr für das Kind besteht in der Familie. Was ist vorgefallen das deine Schwester überhaupt zum Jugendamt musste?
Solange Deiner Mutter nicht das Sorgerecht entzogen worden ist (weil sie ihr Kind quält, vernachlässigt oder ähnliches) muss sie so einer Inobhutnahme zustimmen. Jugendliche werden aber manchmal von anderen beeinflusst und erzählen beim JA Lügen über ihre Eltern, Wohnverhältnisse etc. Das wird aber normalerweise nachgeprüft. Deshalb kann ich nicht so ganz glauben, was Du erzählst.
wieso sollte ich einseitige Sicht einnehmen wenn sie uns Sprachnotizen verweint schickt wo sie sagt sie will nachhause. Sie ist alt genug und darf ohne jeglichen Beschluss nicht festgehalten werden!