Erbschaft?

nanfxD  13.02.2022, 17:21

gab es ein Testament oder ähnliches ?

Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:26

Ja ein berliner Testament, meine Schwester und ich sind die Nacherben

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

DU musst doch nicht nachweisen, was Deine Mutter mit ihrem Geld gemacht hat, welches sie von Deinem Vater geerbt hat!

Sollte das Sparbuch jedoch noch existieren, lässt sich - wenn es unbedingt sein muss - doch ganz leicht beweisen, dass der restliche Betrag noch zu Lebzeiten Deiner Mutter abgehoben wurde. Existiert es nicht mehr, sei's drum! Daraus kann man Dir keinen Strick drehen. - SO eine Schwester braucht niemand!

Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:06

Da hast du recht, sie hat aber Auskunft bekommen, das meine Mutter das Geld abgehoben hat und das Buch gelöscht wurde

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Sterntaler927  13.02.2022, 17:22
@nanfxD

Aber doch nicht, von den, was nicht mehr da ist! - Hast Du nicht gelesen, worum es hier gerade ging?

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nanfxD  13.02.2022, 17:28
@Sterntaler927

Ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht ist eine ganz andere Frage. Auch wenn das Geld ausgegeben worden ist, steht ihr wohl ein gewisser Teil vom Sparbuch zu.

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Sterntaler927  13.02.2022, 17:30
@nanfxD

Ein Anteil von NICHTS? 🌝 Wie witzig!

Nächsten Kommentar kannst Du Dir gerne sparen.

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NonNam  13.02.2022, 17:38
@Sterntaler927

Die Frage ist in sich unlogisch. Da habt Ihr beide recht. Da steht: "möchte nun wissen von mir, was meine Mutter mit dem Geld gemacht hat 🙈 " Das geht sie schlicht nichts an. Aber da steht auch: "zum Zeitpunkt des Todes waren noch ca. 450,-€auf ihrem Konto, das Buch hatte sie bis April aufgelöst und das Geld verbraucht muss ich nachweisen was sie damit gemacht hat," Und spätestens das ist nicht verstehbar. Sie wird ja wohl kaum nach ihrem Tod das Geld aufgebraucht haben.

Aber hier geht es "nur" um knapp 500 Euro. Wofür wäre das noch wichtig?

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Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:50
@NonNam

Sternthaler, es geht um das Sparbuch, was meine Mutter vor ihrem Tod aufgelöst hat und das Geld verbraucht hat und ich soll nachweisen was sie damit gemacht hat, nicht um die 450,- die bei Tod noch vorhanden waren, denn davon musste ich noch einige Rechnungen nachweislich bezahlen, das und die Beisetzungskosten gehen jetzt durch zwei und nix anderes

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Sterntaler927  13.02.2022, 17:53
@Schnubbel1955

Ach, das habe ich missverstanden. Aber selbstverständlich musst DU nicht nachweisen, was DEINE MUTTER mit dem Geld gemacht hat!!!

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NonNam  13.02.2022, 18:01
@Schnubbel1955

Warum solltest Du nachweisen müssen, was die Mutter vor ihrem Tod mit dem Geld gemacht hat? Das ergibt doch keinen Sinn. Ausser bei Pflichtteilergänzungsansprüchen. Aber auch da wärst Du nicht in der Pflicht. Verstehe die ganze Problematik nicht.

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Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 18:14
@NonNam

Weil meine Schwester der Meinung ist, daß ich nachweisen muss wo das Geld ist, da sie noch vor der Beisetzung auf der Bank war um zu sehen, was für Geld da ist und die Bank ihr von dem gelöschten Buch erzählt hat und nun ist sie ja der Meinung, daß ich es wissen muss, da ja nur ich und mein Mann uns ja um sie gekümmert haben

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NonNam  13.02.2022, 18:16
@Schnubbel1955

Das sollte doch kein Problem sein. Die Bank muss noch mindestens 10 Jahre jede Kontobewegung nachweisen können. Das könntest Du als Erbin ja veranlassen. Und wenn da nicht "veruntreut" wurde, wo ist das Problem?

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Sterntaler927  13.02.2022, 18:20
@Schnubbel1955

Selbst wenn Du es wüsstest, müsstest Du keine Auskunft erteilen. Verbraucht bleibt verbraucht.

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Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 18:20
@NonNam

Na nur, daß sie von mir wissen will, was meine Mutter mit dem Geld vom Buch gemacht hat und ich nur wissen wollte, ob ich verpflichtet bin es nach zu weisen

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Sterntaler927  13.02.2022, 18:27
@NonNam

bei einem Sparbuch lässt sich lediglich nachweisen, wann und wie viel Geld abgehoben wurde; nicht, wofür es ausgegeben wurde.Und da es von der Mutter der FS abgehoben wurde, geht es die Schwester der FS auch nichts an.

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Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:42

Danke, für mich ist das Thema Schwester sowieso durch, meine Eltern würden sich, wie man so schön sagt, im Grabe umdrehen, zumal sie früher immer der Liebling war, aber meine Mutti hat es noch rechtzeitig erkannt und deshalb ihr Buch gelöscht und davon gelebt, bin sehr froh, daß sie mit uns wenigstens noch ein paar schöne Monate verbringen konnte

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Du bist als sogen. Erbschaftsbesitzer gegenüber den anderen Miterben nur auskunftspflichtig über den Nachlass zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin (hier: Mutter). Über das, was die Mutter zuvor mit ihrem Eigentum (aus dem der spätere Nachlass entstanden ist) gemacht und woraus es sich zusammengesetzt hat, bist du nicht rechenschaftspfdlichtig. Aber im Interesse des Familienfriedens könnte es liegen, dass du die Kenntnisse, die du selbst über etwaige Vermögensmaßnahmen der Mutter vor ihrem Tode hast, auch deiner Schwester zugänglich machst, also z.B. Einblick in ihre Kontoauszüge gibst. Vermutlich wird sich die Schwester zufrieden geben, wenn sie auf diese Weise erfährt, dass du z. B. nichts unternommen hast, um den Erbteil der Schwester zu mindern. Das dürfte den Frieden wieder herstellen.

Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 20:58

@sergius,die Kontoauszüge hat sie sich selber besorgt ohne mein Wissen, ihr geht's nur ums Bargeld meiner Mutter vor ihrem Tod und das hat meine Mutter für sich ausgegeben, natürlich hat sie mich auch unterstützt, aber als dank, daß wir mit ihr jedes We verbracht haben, im Urlaub waren und uns auch so um alles gekümmert haben, aber das war ihr freier Wille und deshalb wollte ich nur wissen ob ich das auch nachweisen muss? Und Frieden gibt es nicht, nach dem Theater und was sie alles hinter meinem Rücken gemacht hat, ist es für mich vorbei, wenn ich das erledigt habe. Nicht nur, daß sie sich nicht gekümmert hat, aber auch sonst waren meine Eltern nur ein Klotz am Bein für sie.

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Eure Mutter konnte mit ihrem Geld machen, was sie wollte ... du bist hierüber deiner Schwester keinerlei Rechenschaft schuldig !

Solange sie gelebt hat, konnte sie mit dem Geld tun und lassen, was sie wollte. Deine Schwester hätte zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters den Pflichtteil fordern können- hat sie nicht. Nun ist eben nur diese kleine Bertrag übrig, der auch in den Bestattunskosten aufgehen wird.

Schnubbel1955 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:09

Eben, weil sie das Erbe nicht ausgeschlagen hat und der Meinung ist, daß noch Geld dasein muss, will sie natürlich sich nicht an den Kosten beteiligen, ich habe meine Mama beigesetzt und hätte nie was gefordert, aber sie und mein so lieber Schwager drehen jetzt an der Uhr und wollen wissen wo das Geld ist

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sassenach4u  13.02.2022, 17:19
@Schnubbel1955

Sie kann, da sie das Erbe nicht ausgeschlagen hat, sich bei der Bank (auf ihre Kosten) Kopien von den Kontoauszügen holen und dann grübeln, was euere Mutter mit dem Geld gemacht hat. DU bist ihr keine Rechenschaft schuldig. Im Gegenzug ist sié jedoch verpflichtet, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen. Schick ihr eine Kopie der Rechnung, fordere 50% des Rechnungsbetrages, setz ihr eine Frist, bis zu der sie den Betrag auf dein Konto überweisen soll und teile ihr mit: "ist das Geld bis dahin nicht eingegangen, werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen- die Rechnung und ggf. dann anfallenden Kosten einer Zivielklage kommen dann für dich oben drauf. Deine Entscheidung! " Hängt davon ab, wie wichtig dir der Familienfrieden ist. Wenn du keinen Wert drauf legst, machst du es, sonst lass es laufen. Und sollten sie keine Ruhe geben, dann verweise darauf, daß, sollten sie es nicht unterlassen, dich weiter zu belästigen, du die Angelegenheit deinem Anwalt übergibst.

Leider ticken mache aus, wenn es um Geld geht. Vlt. kann sie auch mal rechnen, kann ja sein, dass die Rente euerer Mutter nicht so hoch war, um alle Kosten zu decken, vlt. hat sie gern eingekauft, alles möglich.

Kopf hoch, du kommst da durch.

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Sterntaler927  13.02.2022, 17:10

Wenn die Eltern ein Berliner Testament hatten, erbt nur der jeweilige Ehepartner; die Kinder sind dann lediglich Nacherben dessen, was beim Tod des anderen Elternteils noch übrig ist.

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sassenach4u  13.02.2022, 17:12
@Sterntaler927

Und können, desungeachtet, den Pflichtteil auf den Tod des Erstverstorbenen geltend machen- Testament vorhanden oder nicht, DAS ist an dieser Stelle egal.

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Sterntaler927  13.02.2022, 17:13
@sassenach4u

Tatsächlich? Ich dachte immer, dass gerade dies durch ein Berliner Testament ausgeschlossen werden sollte. Danke für die Info.

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kabbes69  13.02.2022, 18:47
@Sterntaler927

Du kannst beim Berliner Testament nur eine Strafklausel aufnehmen- derjenige der sein Pflichtteil nach dem Erstversterbenden einfordert - verliert seine Stellung als Schlusserbe. Gänzlich ausschließen- geht nicht.

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Wenn das Geld unterhalb des Freibeträge bei Schenkungen war, musst du nichts nachweisen.