Erbausschlagung,wieso will das Gericht jetzt dokumente?

7 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
jetzt kommt der Brüller, nur weil mein Kind in einer anderen Stadt wohnt, muss dort das familiengericht die ausschlagung genehmigen.

Was soll das mit der Stadt zu tun haben? Gerichte sind zudem Landesbehörden. Die Erbausschlagung muss genehmigt werden, wenn der Anfall an das Kind nicht durch deine vorherige Ausschlagung erfolgt. Und zwar immer.

Ohne Unterlagen kann das Gericht nicht beurteilen, ob die Erbausschlagung gut oder schlecht für das Kind ist. Lieferst du also keine Nachweise, wird die Genehmigung nicht erteilt und das Kind erbt.

Mama899 
Fragesteller
 18.09.2021, 04:42

Wie gesagt, wie soll ich an die Unterlagen kommen wenn "Wir" kein Kontakt zum Vater oder zu der Verwandtschaft haben?. Das verstehe ich auch nicht, ich habe die erbausschlagung unterschrieben und dann erzählt die mir das das familiengericht in der anderen stadt das prüfen muss und das genehmigen muss, da hab ich diesen wisch von Brief bekommen da es geprüft werden soll. Ich dachte eher ich mache ein Termin unterschreibe und gut ist aber falsch gedacht....

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Ronox  18.09.2021, 04:48
@Mama899

Dann musst du eben Kontakt herstellen und die Unterlagen anfordern. Gerade dass du keinerlei Kenntnis vom Nachlasswert hast, zeigt ja schon, dass es dieses Genehmigungserfordernis nicht umsonst gibt. Der Nachlass könnte schließlich auch werthaltig sein und deinem Kind geht Geld flöten. Ganz normales Prozedere.

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Mama899 
Fragesteller
 18.09.2021, 04:51
@Ronox

In den Briefen bzw im ersten abschriftsbrief steht das die Frau verschuldet sein soll.

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Tand0r  18.09.2021, 04:59
@Mama899

Woher weißt du den das alle anderen das Erbe ausgeschlagen haben wenn du keinen Kontakt hast.

Das Gericht will verhindern das ein Erbe zum Nachteil des Kindes ausgeschlagen wird, nur weil ein Elternteil mit dem anderen Elternteil nichts mehr zu tun haben will.

Deshalb wird geprüft ob das ausschlagen auch im Sinne des Kindes ist.

Das ist gut und richtig so.

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Mama899 
Fragesteller
 18.09.2021, 05:03
@Tand0r

Weil die Eltern bzw der nächste verwandte im Brief aufgeführt ist die schon das Erbe ausgeschlagen haben. Es ist nicht von meiner Seite das der Vater sich "rausgezogen" hat aus der Sache.

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Tand0r  18.09.2021, 05:03
@Mama899

Na und, Immobilienbesitzer sind z. B. Sehr oft verschuldet, der Wert der Immobilie übersteigt die Schulden aber deutlich.

Ein Erbe für das eigene Kind auszuschlagen ohne das man näheres weiß, dient eben nicht dem Kindeswohl.

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Mama899 
Fragesteller
 18.09.2021, 05:05
@Tand0r

Im ersten Brief steht das die Oma überschuldet ist womit ich das mein Kind nicht antun werde!

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Gr8Return  18.09.2021, 06:46
@Mama899

Mein Gott, lass sowas doch von einem fachkundigen Anwalt prüfen. Du wirst im Netz keine gleichwertige Beratung erhalten können, gerade bei solch komplexen Sachverhältnissen..

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Zunächst ist es egal, in welcher Stadt dein Kind lebt oder die Verstorbene. Das Familiengericht ist bei minderjährigen Kindern IMMER einzuschalten, um zu verhindern, daß ein Erbe ausgeschlagen wird, welches dem Kind zum Vorteil hätte gereichen können.

Du antwortest höflich und klar: ich habe keinen Kontakt zur Großmutter des Kindes, auch keinen Kontakt zur Familie und kann daher zu ihren finanziellen Verhältnissen nichts angeben und auch keine Belege beibringen, da ich mit ihr nicht verwandt oder verschwägert bin.

Das sollte es sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
kabbes69  18.09.2021, 12:38

Es gibt noch einen Vater des Kindes - sofern sorgeberechtigt, muss dieser doch auch für das Kind ausschlagen? Oder wird durch das Familiengericht dieses evtl Nichthandeln geheilt?

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sassenach4u  18.09.2021, 16:31
@kabbes69

Wenn es geteiltes Sorgerecht gibt ja, dann muss er auch ausschlagen bzw. mit ausschlagen für das Kind. Sonst reicht der Elternteil mit dem vollen Sorgerecht.

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Auf gar keinen Fall diese Unterlagen besorgen, denn das kannst du teilweise nur wenn du bereits das erbe antrittst, und wenn du jetzt beim Finanzamt zb die einsichten forderst kanns passieren das man dem Kind das erbe automatisch aufdrückt.

Da gibts so ganz gewisse Regelungen die man extrem beachten muss.

Hier wäre ein Anwalt wirklich ratsam und die Beschäftigung mit dem Erbgesetzen.

Ich nehme mal an dass es bei dem Kind auch darum geht dass es nich ausversehen übergangen wird.

Hatte selber sone Ausschlagung vor ner Weile, da kannste einfach zu einem gehen der auch zb Notar is, die kennen sich mit sowas ganz gut aus.

Schreibe einfach sowas dahin wie: Ich wiederspreche der Aufforderung und bitte um etwas mehr Zeit.

Guten Tag auch ich habe keinerlei Kontakt mit dieser Familie und möchte diese Unterlagen auch nicht einfordern müssen auch da ich nicht die rechtliche Befugniss habe diese Dokumente einzusehen solange ich das Erbe nicht antrete.

Oder so ähnlich, hauptsächlich um dir etwas zeit zu verschaffen;

Ich weiß nicht bei welchen Einsichten diese Regelung genau galt, aber hab das alles mal nachgelesen.

nur weil mein Kind in einer anderen Stadt wohnt, muss dort das familiengericht die ausschlagung genehmigen.

Nein, es liegt daran, das das Kind nicht erst durch Ihre Ausschlagung zum Erben geworden ist. Anscheinend haben sie das alleinige Sorgerecht, wenn der Vater bei der Ausschlagung nämlich mitgewirkt hätte, wäre es kein Problem gewesen.

Geregelt ist das in §1643 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1643.html

Der Hintergrund ist das der Gesetzgeber verhindern will, das die Sorgeberechtigen die Erbschaft ausschlagen um sich oder einen Dritten auf Kosten des Kindes einen Vorteil zu verschaffen. Denn es gibt hier sehr oft Intressenskonflikte zwischen den Kind und den Sorgeberechtigen.

Weder mein Kind noch ich haben Kontakt zum Vater oder zu der Verwandtschaft seiner, wie also soll ich das machen?

Zunächstmal weiß das Gericht das nicht. Insoweit sollten Sie dem Gericht zunächstmal ihren Kenntnisstand nach besten Wissen und Gewissen mitteilen. Insbesondere wäre für das Gericht natürlich wichtig zu wissen wer diese Unterlagen haben könnte und warum Sie von einer Überschuldung des Nachlasses ausgehen.

Das Problem ist hier ja auch, das Sie da a priori keine Auskunftsansprüche haben. Allerdings können Sie die entsprechenden Personen natürlich bitten Ihnen Kopien der Unterlagen zu schicken.

Sie sollten auch versuchen persönlich mit den Gericht Kontakt aufzunehmen um zu klären wie man die Sache vorantreiben kann.

Nur weil alle anderen aus der Vaters Seite die Erbschaft ausgeschlagen hat ist jetzt mein Kind der letzte daumenzieher und mein Kind ist nichtmal 10 Jahre.

Es ist hier so, das das Gericht gundsätzlich auf der Seite des Kindes steht. Das heißt es wird die Ausschlagung genehmigen, wenn es zur Auffassung kommt, das es aus Sicht des Kindes das Richtige ist.

Natürlich wäre der Arbeitsaufwand für das Gericht am geringsten, wenn sie entsprechende Unterlagen hätten und das Gericht das anhand der Kopien nachvollziehen kann. Denn z.B. den Vater, der ja ausgeschlagen hat, als Zeugen zu laden, ist halt für das Gericht mit Aufwand verbunden.

Nimm dir einen Anwalt und lass den das Regeln den du hast Nichtmal die unterlagen die die wollen und da du sie nicht beschaffen kannst kannst du das auch nur dem Gericht mitteilen bzw lass das den anwalt machen!

Aber Wen dein Kind in einer Anderen Stadt wohnnt als du mit 10 jahren hat ja normalerweise jemand anders das Sorgerecht und der müste sich darum Dan auch kümmern! Wen das so ist!

Mama899 
Fragesteller
 18.09.2021, 04:30

Nein, die elterliche sorge habe ich! Mein kind wohnt aus anderen Gründen in einer anderen Stadt.

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