Erbe? Halbschwester?

3 Antworten

Es kommt drauf an. Wenn dein Vater vorverstirbt und z.B. alles an die Mutter fällt, dann ist er aus dem rennen und die Halbschwester erbt. Wenn er die Halbschwester adoptiert hat, dann erbt als Adoptivkind mit dem leiblichen Kindern gleichgestellt die entsprechenden Anteile, als sei sie ein leibliches Kind.

Wenn die Eltern Gütergemeinschaft bei der Eheschließung vereinbart haben, dann hat das mit den 'Anteilen' keine Bedeutung. Wenn der Vater ein Testament verfasst, dann kann er ihr vererben, was auch immer er will.

Du erbst von deinem Vater, ebenso wie mögliche andere leibliche (oder adoptierte) Kinder und eine mögliche Ehefrau.

Deine Halbschwester erbt von ihrem Vater, ebenso wie mögliche andere leibliche (oder adoptierte) Kinder und eine mögliche Ehefrau.

Ihr erbt beide von eurer Mutter, ebenso wie ein möglicher Ehemann.

Wenn deine Eltern noch verheiratet sind, und dein Vater stirbt zuerst, dann erbt deine Mutter einen Batzen, und davon kann wiederum deine Halbscwhester erben, wenn deine Mutter stirbt. Aber die Info hast du ausgespart.

Außer es gibt Testamente, die was anderes sagen.

Deine Halbschwester wird von deiner Mutter zu gleichen Teilen wie du erben. Von deinem Vater wird sie hingegen nichts erben. In beiden Faellen kann testamentarisch etwas anderes verfuegt werden (in begrenztem Rahmen).