Halbschwester? Wer bezahlt?

3 Antworten

Nein, das muss er definitiv nicht, weil Geschwister grundsätzlich nicht gegenseitig unterhaltspflichtig sind.

Nein, weil nur Verwandte ersten Grades zum Unterhalt heran gezogen werden, es sei denn, es ist gemeinsames Eigentum vorhanden.

hier: Zur geraden Verwandtschaftslinie zählen die Eltern und die eigenen Kinder. Geschwister hingegen zählen zur Seitenlinie und sind gegenseitig nicht unterhaltspflichtig. 

  • Haben Sie und Ihre Geschwister gemeinsames Eigentum, wie zum Beispiel eine Immobilie, holen Sie sich den Rat eines Anwalts ein. Dieser kann Ihnen genau erklären, inwiefern es möglich ist eine Veräußerung der Immobilie anzuordnen, damit Ihr Bruder oder Ihre Schwester die Kosten für die eigene Pflege abdecken kann.Was muss ich bei pflegebedürftigen Geschwistern beachten? (pflegebox.de)

Für Geschwister muss man nie zahlen.