Erbschaft? Pflichtteil von Enkelkinder, wenn die Mutter verstorben ist?
Guten Tag,
Steht Kinder der reguläre Pflichtteil der Mutter zu, wenn diese Verstorben ist?.
Meine Frau ist vor drei Jahren gestorben, wir haben zwei Töchter. Die Mutter meiner Frau hat noch einen Sohn und eine Tochter. Stehen nun unseren gemeinsamen Töchter, der Pflichtteil ihrer Mutter zu, sollte die Oma sterben?. Oder Erben nur ihr Onkel und Tante?.
Mir wurde gesagt, das der Pflichtteil ihrer Mutter, da sie verstorben ist, nun ihren beiden Töchter zusteht, ist das Richtig?.
Schon jetzt bedanke ich mich für die Antworten.
5 Antworten
Kommt drauf an für welches Modell deine Frau sich entschieden hat zu ihren Lebzeiten.
Meine Eltern entschieden sich damals dafür das nur der Ehepartner alles erbt, die gemeinsamen Kinder und Anverwandte gehen so lange leer aus bis auch der zweite Ehepartner verstorben ist.
Das gilt nur, für den gemeinsamen Besitz der Eheleute. Wenn die Schwiegermutter nach der Frau stirbt, erbt nicht der Schwiegersohn, sondern direkt die Enkel.
Das betrifft aber nur das reguläre Erbe, der Pflichtteil ist davon unbeschadet.
Die Enkel sind Nacherben ihrer verstorbenen Mutter, Stände der Mutter ein Pflichtanteil zu, geht dieser Anspruch zu gleichen Teilen auf die Enkel über.
Wieso eigentlich Pflichtanteil? Der GESETZLICHE Anspruch wäre doppelt so hoch.
Die Enkelkinder treten im Todesfall der Großmutter an die Stelle des verstorbenen Elternteiles ( der Mutter ) und sind voll erbberechtigt, soweit es keine anderslautenden testamentarischen Verfügungen gibt, durch die sie dann nur noch den Pflichtteil bekommen würden. Bedeutet sie hätten regulär Anspruch auf ein Drittel des Nachlasses der Großmutter mütterlicherseits.
Ja, das stimmt.
Aber nicht nur der Pflichtteil, auch der gesetzliche Erbanteil, wenn kein Testament vorhanden ist.
Gestern ist der Bruder ihrer Oma Verstorben, er war nie Verheiratet und hat auch keine Kinder. Es ist ein Barvermögen von ca. EUR 150,000 vorhanden und ein 3 FAM Haus, mit großer Schlosserei. Das Erbt ja jetzt die Schwester, also die Oma meiner Töchter. Dieses wird ja dann im Gesamterbe mit dazu gerechnet. Oha, danke für die Antwort.
Die Eltern des Verstorbenen wurde auch etwas erben und andere Geschwister sind nicht vorhanden?
Es gibt keine Eltern des verstorbenen mehr, nur noch eine Schwester
Dann wird das Vermögen, wenn kein Testament vorhanden ist, an die Schwester und dann am Ende auch zum Teil an deine Kinder gehen... nach Abzug der Erbschaftsteuer...
Das deutsche Erbrecht ist in Erbstämme aufgeteilt. Ein Erbberechtigter, der leibliche, adoptierte oder bereits gezeugte Kinder hat, steht einem Stamm vor. Verstirbt der Erbberechtigte, so geht sein Erbanteil zu gleichen Teilen auf seine Nachkommen über. Die Erbrechtsfolge und Pflichtteilsberechtigungen werden durch den Tod eines Erbberechtigten nicht verändert sofern die Person lebende Nachkommen hat oder Nachkommen gezeugt hat.
Nur wenn ein Erbberechtigter ohne lebende, oder ungeborene- bereits gezeugte Nachkommen ist, endet sein Erbstamm mit seinem Tod.
Danke, ich wusste nicht, das es einen Gesetzlichen Anspruch gibt.