Erbschaft? Pflichtteil von Enkelkinder, wenn die Mutter verstorben ist?

5 Antworten

Kommt drauf an für welches Modell deine Frau sich entschieden hat zu ihren Lebzeiten.

Meine Eltern entschieden sich damals dafür das nur der Ehepartner alles erbt, die gemeinsamen Kinder und Anverwandte gehen so lange leer aus bis auch der zweite Ehepartner verstorben ist.

PaulPeter44  16.10.2019, 10:05

Das gilt nur, für den gemeinsamen Besitz der Eheleute. Wenn die Schwiegermutter nach der Frau stirbt, erbt nicht der Schwiegersohn, sondern direkt die Enkel.

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florestino  16.10.2019, 10:36

Das betrifft aber nur das reguläre Erbe, der Pflichtteil ist davon unbeschadet.

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Die Enkel sind Nacherben ihrer verstorbenen Mutter, Stände der Mutter ein Pflichtanteil zu, geht dieser Anspruch zu gleichen Teilen auf die Enkel über.

Wieso eigentlich Pflichtanteil? Der GESETZLICHE Anspruch wäre doppelt so hoch.

Josef761 
Fragesteller
 16.10.2019, 09:55

Danke, ich wusste nicht, das es einen Gesetzlichen Anspruch gibt.

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AnglerAut  16.10.2019, 10:11
@Josef761

Den gibt es auch nicht. Der gesetzliche Erbteil, falls es kein Testament gibt, wäre doppelt so hoch, wie der Pflichtteil.

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Die Enkelkinder treten im Todesfall der Großmutter an die Stelle des verstorbenen Elternteiles ( der Mutter ) und sind voll erbberechtigt, soweit es keine anderslautenden testamentarischen Verfügungen gibt, durch die sie dann nur noch den Pflichtteil bekommen würden. Bedeutet sie hätten regulär Anspruch auf ein Drittel des Nachlasses der Großmutter mütterlicherseits.

Ja, das stimmt.

Aber nicht nur der Pflichtteil, auch der gesetzliche Erbanteil, wenn kein Testament vorhanden ist.

Josef761 
Fragesteller
 16.10.2019, 09:54

Gestern ist der Bruder ihrer Oma Verstorben, er war nie Verheiratet und hat auch keine Kinder. Es ist ein Barvermögen von ca. EUR 150,000 vorhanden und ein 3 FAM Haus, mit großer Schlosserei. Das Erbt ja jetzt die Schwester, also die Oma meiner Töchter. Dieses wird ja dann im Gesamterbe mit dazu gerechnet. Oha, danke für die Antwort.

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wilees  16.10.2019, 10:02
@Josef761

Und bevor Du weiter "spekulierst" - warte doch ab, ob es dort evtl. ( klugerweise ) ein Testament gibt, welches das Erbe möglichst weit splittet, denn ohne wird dieses Erbe erst einmal mit 30 % Erbschaftssteuer ( ab 20.000 Euro Erbe ) belegt.

https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/

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PaulPeter44  16.10.2019, 10:02
@Josef761

Die Eltern des Verstorbenen wurde auch etwas erben und andere Geschwister sind nicht vorhanden?

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Josef761 
Fragesteller
 16.10.2019, 10:16
@PaulPeter44

Es gibt keine Eltern des verstorbenen mehr, nur noch eine Schwester

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PaulPeter44  16.10.2019, 12:21
@Josef761

Dann wird das Vermögen, wenn kein Testament vorhanden ist, an die Schwester und dann am Ende auch zum Teil an deine Kinder gehen... nach Abzug der Erbschaftsteuer...

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Das deutsche Erbrecht ist in Erbstämme aufgeteilt. Ein Erbberechtigter, der leibliche, adoptierte oder bereits gezeugte Kinder hat, steht einem Stamm vor. Verstirbt der Erbberechtigte, so geht sein Erbanteil zu gleichen Teilen auf seine Nachkommen über. Die Erbrechtsfolge und Pflichtteilsberechtigungen werden durch den Tod eines Erbberechtigten nicht verändert sofern die Person lebende Nachkommen hat oder Nachkommen gezeugt hat.

Nur wenn ein Erbberechtigter ohne lebende, oder ungeborene- bereits gezeugte Nachkommen ist, endet sein Erbstamm mit seinem Tod.