Großeltern Verstorben ,Eltern Erbe ausgeschlagen?

11 Antworten

Waren die Erblasser zum Todeszeitpunkt verschuldet, gehen deren Schulden beim Erbantritt auf den / die Erben über. Gleichgültig ob Du  z.B. nun Rentner bist oder nicht.

Man kann sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen picken.

Du kannst genau wie die Vorerben das Erbe ausschlagen, dann bist Du zumindest schon einmal nicht für die Bestattungskosten zuständig.

Kangaroooos  09.03.2017, 21:00

Falsch! Die Bestattungskosten haben damit gar nichts zu tun! 

Es gibt auch sogenannte Soziale Gräber, da werden Menschen beigesetzt die nichts und niemanden haben. 

Also immer Mal langsam! 

Und man muss gar nichts! Man kann! Und glaube mir in meiner Familie haben sich welche die Rosinen raus gepickt und das Erbe ausgeschlagen. Als ich das dem Amtsgericht mitteilte, hieß es..."Uns interessiert nur schwarz auf weiß! sprich dass das Erbe ausgeschlagen wurde!" 

Noch Fragen?!  Es interessiert keine Sau! Zumindest nicht auf dem Amtsgericht! Einzige Möglichkeit für mich wäre gewesen, Anzeige...Und Jahrzehnte langer Prozess. Nein Danke! Das sind die nicht Wert! Und die Quittung dafür kommt mittlerweile zum Tragen. Jeder bekommt am Ende was er verdient! 😊

wilees  09.03.2017, 21:24
@Kangaroooos

Doch die Bestattungskosten können durchaus etwas damit zu tun haben. Und dafür sind vorrangig die nächsten Angehörigen zuständig und im Falle des Erbantritts die Angehörigen, die das Erbe angetreten haben.

Ansonsten versucht der Staat, soweit er die Kosten verauslagt hat, diese von den Kindern erstattet zu bekommen, auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.

Ob Millionär, Rentner oder Arbeitslos spielt keine Rolle. Auch Schulden sind vererbbar. Da die gute Dame zuletzt im Pflegeheim war und dieses auch bezahlt werden muss. Als erstes vom ersparten , dann die Unterhaltspflichtigen Kinder zuletzt Staat würde ich davon ausgehen das nicht mehr viel zu holen ist. Und wenn das Erbe schon ausgeschlagen wurde hatt es bestimmt einen Grund. Ich würde in dieser Situation auch darauf verzichten.

Kangaroooos  09.03.2017, 20:52

Hey, sie hat sechs Wochen Zeit sich das zu überlegen, wenn die Anfrage bei ihr postalisch zu Hause eintrifft! Und damit hat sie Möglichkeiten der Recherche! Ihr macht ihr Aussagen, obwohl ihr alle nur vermutet! Geht's noch?! 

amtraxx  09.03.2017, 21:02
@Kangaroooos

Ich sage nur meine Meinung zum Thema dafür ist dieses Portal geschaffen. Anders als nur rumzutrollen und provozieren geht's bei dir noch !? 


Ganz ruhig! Hatte die selbe Situation vor zwei Jahren. 

Das Amt sendet dir eine Anfrage zu, ob du das Erbe antreten willst. Dazu hast du 6 Wochen Zeit. In den sechs Wochen musst du zum Amtsgericht und das Erbe, sofern nur Schulden da sind auszuschlagen und zwar schriftlich. Das Amtsgericht hilft dabei. Da mach dir Mal keine Sorgen. 

Was allerdings interessant ist, ob Erbe da ist? Und da hast du mit diesem "vorläufigen Erbschein", so nenne ich ihn Mal, mehr Möglichkeiten als du denkst. Wenn du diesen Schein bei der Bank vorlegst, bekommst du Kontoauszüge. Kann sein das du etwas bezahlen musst, aber das ist die Auskunft Wert. Ansonsten nimm dir einen Anwalt. 

Wobei meine Erfahrung diesbezüglich nicht besonders gut ist, die tun nur das nötigste! 

Also warte das Schreiben und entscheide dann. Mache dich nicht vorher verrückt. Macht nur unnötigerweise die Nerven kaputt. Und Gesetz ist Gesetz, die müssen die Erbfolge einhalten. 

Mein Vater hatte damals zu hohe Schulden, deshalb habe ich ausgeschlagen. Die Schulden ernst du nämlich mit! Also erkundige dich. 

Viel Erfolg! 

ja kannst du

hatte vor kurzem auch ne Erbsache,

Kinder aus 1. Ehe, uneheliche Kinder, da muß man Adressen beischleppen von Leuten die man gar nicht kennt um nen Erbschein zu kriegen

ein Drama das noch nicht abgeschlossen ist, und da ist was zum Erben

Fragen Sie mal Ihre Eltern, aus welchem Grunde die ausgeschlagen haben.

Niemand verzichtet freiwillig auf wertvolles Grundvermögen, Bargeld, Edelmetalle und Brillianten sowie sonstige Vermögenswerte!

Häufig ist ein Grund für das Ausschlagen die Überschuldung des Erbes.

Das sollte man sich dann auch selber nicht antun!