Kann ein enterbter Enkel von seiner Großmutter erben

5 Antworten

wenn die großmutter ihren enkel in ihrem testament bedacht hat, erbt natürlich er. dass er von seinem vater enterbt worden ist, hat damit nichts zu tun.

das sind wahrscheinlich 2 verschiedene Geschichten:

Tod des Bruders: hier wurde sein Sohn enterbt, d.h. er hat nur den Pflichtteil geerbt.

Lebensgefährten hat wohl hier alles andere geerbt.

dann der tod der oma: hat mit dem testament oder enterbungen durch den bruder nix zu tun.

Da oma kein testament hinterlassen hat, gilt übliche erbfolge:

die kinder erben zu gleichen teilen.

im falle des bruders ist der schon tot, sodass eben dessen sohn das erbt, was der bruder normal geerbt hätte.

Also ja, er erbt genauso viel wie seine 3 Tanten.

Ja er kann erben er wurde nicht enterbt sondern auf den Pflichtteil gesetzt. Die Lebensgefährtin ist gegenüber der Oma nicht erbberechtigt

Mit Auszahlung des Pflichtteils jeder Erbe (und damit auch seine Nachkommen) "ausgezahlt".

Eine Lebensgefährtin ist keine direkte Erbin!

Frag einen Fachanwalt für Erbrecht.