Erbrecht bei Enkel als Haupterbe und noch lebender Ehefrau und Sohn

4 Antworten

Zunächst wäre mal zu klären, wie die Erbeinsetzung des Enkels denn nun vorgenommen wurde: Haben die Eheleute ein gemeimsames Testemant? Gibt es ein Einzeltestament des Verstorbenen? Wurde der Enkel als Erbe bestimmt oder als Nacherbe beim Tod der Ehefrau?

Ohne wörtliche Widergabe seines letzten Willen kann hier nur geraten werden.

Grds. wären, im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, die Ehefrau zu einem Viertel erbberechtigt und alle leiblichen oder adoptierten Kinder des Erblassers teilen sich die andere Hälfte.

Sollte der Enkel als Alleinerbe bestimmt sein, können sie die Hälfte davon als Pflichtteil geltend machen, die Ehefrau zusätzlich pauschalierten Zugewinnanspruch i. H. ihres Erbteils.

Und sämtliche Kinder der Eltern erben in beiden Erbfällen bzw. hätten Pflichtteilsrecht, würden sie auch durch die Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen. Bei Einzelteatenten wäre das keinesfalls zwingend, seinen Sohn ebenfalls zu enterben.

G imager761

Sowohl die Großmutter als auch der Sohn haben beim Tod des Großvaters einen Pflichtteilsanspruch. Alles darüber hinausgehende kann der Großvater nach eigenem Gutdünken vererben. Stribt die Großmutter, erbt der Sohn auch wieder zumindest den Pflichtteil. Ob darin aber das Vermögen, das eigentlich dem Enkel zugedacht ist, mit zu berücksichtigen ist, hängt sehr von der konkreten Regelung des Großvaters ab. Ist die Großmutter erst Erbin und soll es dann an den Enkel weitergeben (Erbvertrag?) oder ist sie nur als Verwalterin eingesetzt oder erbt der Enkel schon bei Tod des Großvaters und die Oma hat nur den Nießbrauch oder oder oder - es ist ohne weitere Informationen also nicht abschließend zu beantworten.

mmmmmax 
Fragesteller
 14.09.2012, 16:23

Das klingt schonmal nach einer Menge Info, vielen dank. Bei dem von dir angesprochenen Ehevertrag waere der zweite entstehende pflichtteil ausgeschlossen? D.h. Beim Tod der Großmutter konnten 100% weitergegeben werden?

Einzelfahrer  14.09.2012, 17:38
@mmmmmax

Erbvertrag, nicht Ehevertrag - der Pflichtteil aus dem Vermögen der Mutter kann (praktisch) nicht ausgeschlossen werden, bei entsprechender Gestaltung lässt sich aber des Erbe, dass der Großvater dem Enkel zugedacht hat, aus dem zur Pflichtteilsberechnung heranzuziehenden Vermögen der Großmutter raushalten.

das gibt es nicht das der sohn vom erbteil ausgeschlossen werden kann ihm steht immer ein pflichtei zu, das stimmt von beiden erbt der sohn immer sein pflichteil, die großmutter kann nur alles erben wenn sie eingesetzt ist, ansonsten kann der sohn vorweg sein pflichteil beanspruchen, wenn der sohn nicht mehr leben sollte erhalten dessen kinder sein erbteil, ein erbe ist nur der , der den erbschein erhält diese entscheidung liegt beim-am gericht

imager761  14.09.2012, 17:18

das gibt es nicht das der sohn vom erbteil ausgeschlossen werden kann

Falsch.

ihm steht immer ein pflichtei zu

Was nun kein Erbteil, also Anspruch an Vermögenswerten meint sondern einen gesetzlichen Mindestanspruch gegen die Erben in Geld darstellt.

wenn der sohn nicht mehr leben sollte erhalten dessen kinder sein erbteil,

Falsch, er fällt den tetsamentatrisch verfügten Erben zusätzlich zu (Anwachsung, § 2094 BGB) :-O

ein erbe ist nur der , der den erbschein erhält diese entscheidung liegt beim-am gericht

Falsch, Erbe ist man auch ohne Erbschein bzw. kann es selbst mit Erbschein nicht mehr sein.

G imager761

rudelmoinmoin  15.09.2012, 09:49
@imager761

ich spreche hier aus eigene erfahrung, also von der praxis, keine § -theorie-

falsche wiedergabe : "das gibt es nicht das der sohn vom erbteil ausgeschlossen werden kann", >das heißt nicht, das ihm sein -pflichtteil- nicht zusteht !<

"wenn der sohn nicht mehr leben sollte erhalten dessen kinder sein erbteil" das stimmt z.b. mein sohn hat hat den pflichtteil bekommen von der verstorbenen schwester meiner verstorben frau

wozu ist der erbschein da ? die, die nicht im testament aufgeführt sind, müssen bei dem erbscheinbesitzer "ihr" -pflichtteilanspruch- einklagen

Es nennt sich "Berliner Testament". Da erbt erst der überlebende Ehepartner.

mmmmmax 
Fragesteller
 14.09.2012, 15:50

Da muss aber doch der Sohn zustimmen, oder nicht?

rudelmoinmoin  14.09.2012, 15:58
@mmmmmax

für was soll der sohn zustimmen ???

HeikeausBerlin  14.09.2012, 16:03
@rudelmoinmoin

Nein! Er würde dann ja nach dem Tod der Mutter erben. Ich kann doch regeln, was ich will. Google doch mal "Berliner Testament"

Einzelfahrer  14.09.2012, 16:07
@HeikeausBerlin

Googlen hilft tatsächlich, habe mich eben nochmals davon überzeugt, dass auch ein Berliner Testament die Pflichtteilsansprüche der Kinder nicht ausschließen kann!

mmmmmax 
Fragesteller
 14.09.2012, 16:18
@Einzelfahrer

Ja, ich hatte auch gegooglet. Deswegen meine Nachfrage nach der zustimmung. Der soh kann ja auch beim Berliner Testament sagen da hat er kein Bock drauf nx er will das Geld. Was ja auch sinnvoller wäre, wenn er eh nur seinen Pflichtteil kriegt. Dann hätte er jetzt den Pflichtteil und bei Tod der Mutter einen weiteren.

imager761  14.09.2012, 17:28
@mmmmmax

Wie gesagt, ohne wörtlichen Wortlaut des Testamentes kannst du die weitaus meisten Antworten hier knicken, weil sie schlicht auf Vermutungen beruhen :-(

Woher stammt die Erkenntis eines gemeinsamen Berliner Testamentes? Ist die Begünstigung des Enkels Erbe oder Vermächtnis? Beim Tod der Großvaters oder erst nach dem Tod der Ehefrau? Ist die Vorerbin befreit, kann also frei verfügen?

Solange das alles ungeklärt ist, alles reine Spekulation.