Kann man ein vorgezogenes Erbe zurückfordern - wegen Undankbarkeit und welche rechtlichen Schritte s

4 Antworten

Eine Schenkung ( wenn es denn eine solche ist...) ist normalerweise unwiederruflich, es gibt allerdings die Ausnahme des " Groben Undanks ".....

§ 530 BGB Widerruf der Schenkung (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Ob die Voraussetzungen dafür bei euch gegeben sind, kann aber nur ein Anwalt feststellen.

shareen68 
Fragesteller
 04.08.2014, 19:55

Vielen Dank. Man müsste halt wissen, was man als "groben Undank" bezeichnen kann. Ich möchte mich erst schlau machen, bevor ich Geld für einen Juristen ausgebe.

Am besten in dem Fall von einem auf Familien/Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen und alle Unterlagen vorlegen.

shareen68 
Fragesteller
 04.08.2014, 19:58

Das ist ein guter Rat zu einem Familien/Erbrecht spezialisierten RA zu gehen. Vielleicht kostet die grundlegende Auskunft: "Was ist grober Undank" nicht zuviel Geld! Vielen Dank für Deine Auskunft!

lass dich anwaltlich beraten.

shareen68 
Fragesteller
 04.08.2014, 19:56

Vielen Dank. Da geht wohl kein Weg vorbei und kostet Geld!

"Grober Undank" gemäß § 530 BGB wäre nur dann zutreffen, wenn der Beschenkte sie verprügeln würde oder einen Mordversuch unternähme.

Die Hürden für die Rückforderung von Geschenken ist sehr sehr sehr hoch.