Darf ich ein augestopftes Krokodil, welches ich beim ausräumen eines Hauses gefunden habe, verkaufen?

2 Antworten

Ich denke, dass Du es behalten darfst, wenn Du nachweisen kannst, dass es zum Inventar zählt. Ob Du es verkaufen darfst, ist eine andere Sache. Frag besser mal beim Zoll nach.


Treitti 
Fragesteller
 16.06.2021, 20:44

Naja, behalten wäre ja wohl nicht das Problem, weis ja keiner und interessiert auch niemanden ob ich das hab. Habs behalten weil ich es doch irgendwie interessant fand. Jetzt ist es jedoch nur noch ein Staubfänger.

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Kommt drauf an, wann es eingeführt wurde.

Das Artenschutzabkommen war glaube ich am 03. März 1973. Wenn davor, sollte es kein Problem sein.


Treitti 
Fragesteller
 16.06.2021, 20:47

Gute Frage, wie gesagt war eine Zwangsversteigerung eines Gebäudes und somit ein Fundstück bei dem ich weder die genau Art, Zeitpunkt der Einfuhr noch mit was/wie es genau präpariert wurde.

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gogogo  16.06.2021, 20:51
@Treitti

Ich würde um Überraschungen zu vermeiden, den Zoll die Situation schildern. Hoffentlich bekommst du da auch eine Bescheinigung, dass das Krokodil nicht irgendwelchen Einschränkungen unterliegt.

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Treitti 
Fragesteller
 16.06.2021, 20:57
@gogogo

Ja, nachfragen auf die Gefahr hin das es dann evtl weg is. Aber eine Strafe kann mir da hoffentlich nicht aufgebrummt werden oder?

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