Darf ich ein augestopftes Krokodil, welches ich beim ausräumen eines Hauses gefunden habe, verkaufen?
Hallo, wir haben vor 10 Jahren ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben. Dabei fand ich ein ausgestopftes Krokodil (oder ähnliches).
Darf ich dieses ohne Probleme verkaufen oder bekomme ich da mit einer Behörde Probleme?
2 Antworten
Ich denke, dass Du es behalten darfst, wenn Du nachweisen kannst, dass es zum Inventar zählt. Ob Du es verkaufen darfst, ist eine andere Sache. Frag besser mal beim Zoll nach.
Naja, behalten wäre ja wohl nicht das Problem, weis ja keiner und interessiert auch niemanden ob ich das hab. Habs behalten weil ich es doch irgendwie interessant fand. Jetzt ist es jedoch nur noch ein Staubfänger.
Kommt drauf an, wann es eingeführt wurde.
Das Artenschutzabkommen war glaube ich am 03. März 1973. Wenn davor, sollte es kein Problem sein.
Gute Frage, wie gesagt war eine Zwangsversteigerung eines Gebäudes und somit ein Fundstück bei dem ich weder die genau Art, Zeitpunkt der Einfuhr noch mit was/wie es genau präpariert wurde.