Haus von Mutter geerbt, ihr Ehemann kann miete nicht zahlen?

7 Antworten

Gehe ich richtig davon aus, dass ihr Ehemann nicht Euer Vater ist?

Vorab: Wenn er Euer Vater ist, lasst ihn doch dort leben!

Aber wenn es so ist, dass er nicht Euer Vater ist, dann könnt Ihr Euch zunächst einmal untereinander verständigen, wer von Euch wieviel an eine/n von Euch auszahlt, damit 3/4 des Hauses künftig einem von Euch Kindern gehören. Dieser eine könnte dann auch noch dem Ehemann den Betrag anbieten, um auch sein Viertel zu bekommen. In dem Zuge könnte diese/r verbleibende Eigentümer/in auch anbieten, dass der Ehemann ein lebenslanges Wohnrecht gegen eine bestimmte Miete, die Monat für Monat zu bezahlen wäre ins Grundbuch eingetragen bekommt. Zahlt er dann irgendwann nicht mehr, kann man ihn aus dem Haus entfernen und das Wohnrecht löschen lassen. Das müsste in einem notariellen Vertrag so vereinbart werden. Aber auch nur, wenn man ihm entgegen kommen mag.

Klappt das alles nicht, sollte eine/r von Euch die Teilungsversteigerung beantragen. Es kommt dann zu einer Zwangsversteigerung des Hauses und jeder von Euch kann mitbieten, aber auch der Ehemann der Mutter und fremde. Dabei ergibt sich dann ein Versteigerungserlös, der unter allen bisherigen Eigentümern aufgeteilt wird. Natürlich unter Abzug aller Kosten bis dahin und auch den Ehemann betreffend unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, die bis dahin aufgelaufen ist und die ggf. auch gerichtlich festzusetzen wäre. Da ist der normale Weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Justin22112211 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:46

Nein es ist natürlich nicht unser Vater.. haben schon lange streit mit ihm und seinen Kindern.. Dann wird es wohl zu einer Zwangsversteigerung kommen. Aufjedenfall Danke

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bwhoch2  12.06.2020, 16:09
@Justin22112211

In der Vergangenheit habe ich mir schon verschiedene Male solche Versteigerungen angeschaut und dabei das ein oder andere Drama mitbekommen. Allein schon wegen der Kosten sollte es das letzte Mittel sein.

Wenn Ihr Kinder Euch einigermaßen einig seid, ob bzw. dass einer von Euch das Haus in der Familie halten soll, weil es immerhin das Haus Eurer Kindheit ist, könntet Ihr untereinander einen moderaten Betrag vereinbaren, also etwas unter dem Marktwert, den einer den anderen auszahlt (Finanzierung - Zinsen sind gerade günstig!) und dem Ehemann der Mutter macht man ein Angebot, das ggf. etwas darüber liegt, nur damit ihn vielleicht schon die Aussicht auf schnelles Bargeld dazu verleitet, sein Viertel zu veräußern.

Angenommen, das Haus ist 400T€ wert, könnte man vereinbaren, dass einer von Euch die beiden anderen mit jeweils 80000 € abfindet und der Ehemann bekommt 100€ oder etwas mehr, könnte das doch Anreiz genug sein für ihn, das Haus zu verlassen und es dem Erwerber zu übergeben.

Klappt das in dieser Form nicht, kommt es zu einer Versteigerung und entweder es kommt ein sehr gutes Ergebnis raus, weil irgend ein Fremder sehr viel mehr bietet, als die 400 Mille, aber das Haus ist weg samt Zoff mit dem jetzigen Bewohner oder der Versteigerungserlös liegt deutlich unter dem Marktpreis, dann bekommt der Ehegatte auch nur sehr viel weniger als die 100tausend und muss trotzdem raus.

Auf jeden Fall viel Glück!

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Eine angemessene Nutzungsentschädigung muss der Ehemann der verstorbenen Mutter und Erblasserin an die restlichen Teilerben, die das Haus nicht bewohnen, bezahlen und dazu die Betriebskosten anteilig, die verbrauchsabhängigen BK vollständig. Dazu sollte eine Berechnung der BK und der Nutzungsentschädigung erstellt werden, die als Rechnung dem Nutzer und Teilerben nachweisbar zugestellt werden sollte. Fristsetzung und Monatszahlung verpflichtend ebenfalls aufführen.

Ist der Nutzer im Verzug, dann Zahlungsklage . Keine Teilungsversteigerung anstreben, weil das den Verkehrswert des Hauses negativ beeinflusst.

Die 104.000€ Teilerbe würden für 12 Jahre entgeltloses Wohnen ausreichen. Danach wäre das Teilebe verbraucht und der Teilerbe verlässt das Haus und verzichtet auf das Erbe >>> Notarvertrag wäre erforderlich.....

Ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB ist auf keinen Fall zu gewähren.

Ihr könnt eine Teilungsversteigerung androhen und im Zweifel diese durchführen, dann solltet ihr ihn da raus kriegen.

Im Zweifelsfall bleibt nur eine Zwangsversteigerung.

Er muss aber Nutzungsentschädigung zahlen.

mit wem hat er denn einen mietvertrag abgeschlossen? einfach so werdet ihr ihn nicht los. das würde in entwerder klage oder teilversteigerung zu lösen sein.

Gerhart  12.06.2020, 16:51

Vermulich gibt es keinen Mietvertrag - noch nicht eimal einen mündlichen. Der Teilerbe wohnte als Ehemann zusammen mit der Verstorbenen in dem Haus.

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