Muss ich weiter miete zahlen wenn ich zu meinem Vater ziehe?
Hi, wohne in einer Bedarfs gemeinschaft mit meiner Mutter und schwester in der Wohnung. Meine Mutter bezieht harz4 meine sis bekommt bafög. Ich arbeite Teilzeit für 1000 euro im monat. Nun muss ich aber von meinem geld 500 miete zahlen. Die gesamtmiete beträgt 700 euro. So meine Idee war es zu mein Vater zu „ziehen“ bzw. Mich umzumelden zu mein Vater der getrennt von meiner Mutter ist und Arbeitet. Würde ich dann kein Geld mehr zahlen für diese Wohnung. Wenn ich mich ummelde und meine Mutter dann ein neuen Antrag stellt wo drin steht das sie nur noch zu zweit hier wohnen. Oder geht es anders. Danke für Hilfe
2 Antworten
das ist eine gute idee und die kann man genau so umsetzen! Das Jobcenter kann dich nicht am Umzug hindern wenn du keine Leistungen erhälst
Der Vater ernährt sich selbst , da kannst du zu ihm umziehen und mit der Adresse melden. Die Gemeinschaft der Mutter und Tochter bekommt logisch dann nur noch für die beiden Sozialleistungen .
also kennst du das nicht ! wenn er die bedarfsgemeinschaft verläßt !!!!!!
Was? Wenn der zum Vater zieht verlässt er die Bedarfsgemeinschaft aber seine Mutter bekommt nicht weniger Geld und er kann bei seinem Vater wohnend seine vollen 1000€ behalten. Ps. Lerne bitte die Ausrufezeichen richtig anzuwenden
also weißt du nicht was du schriebst / jetzt ist es das was ich bereits geschrieben hatte .
Nein weil er ja selbst 1000€ verdient wird ihm knapp 365€ von seinem Lohn als Verpflegung angerechnet und 500€ als miete. Seine Mutter wird keinen Cent weniger haben.