Eigenheim - hintergangen von eigener Familie?

11 Antworten

Die Frage ist erst einmal ob es überhaupt rechtlich zulässig ist dieses Haus ohne deine Zustimmung nicht zu verkaufen, hier solltest du zu einem Anwalt gehen.

Auch wenn dieses Haus teils dir gehört kannst du einen Teil vermieten es geht warscheinlich nicht dass er das ganze Haus mit deine Mutter bewohnt.

Ich würde gleich einmal einen Spaziergang zum Anwalt machen und schauen was er sagt.

Einen Tipp: Wer schreibt der bleibt. Immer alles schriftlich geben lassen damit genau solche Situationen nicht passieren.

muellfisch 
Fragesteller
 11.04.2016, 14:42

Das Problem ist, dass ich natürlich nicht erneut einen solchen immensen Aufwand mit Anwaltskosten aufbringen möchte, wir hatten bis vor einigen Monaten erst ewig lange Stress wegen meiner Tante. Außerdem bin ich nicht scharf darauf, mich gegen meine Familie zu stellen. Und wenn sich das ganze auch ohne Anwalt lösen lässt, wäre mir das natürlich lieber... mein Vater meinte gestern, es wäre ein Mehrheitsbeschluss (die beiden haben mich also sozusagen "ausgestochen") was ich ganz böse aufgefasst hatte. Später meinte er, es wäre ein "Einheitsbeschluss". Ich habe das Gefühl, er weiß selbst nicht, was er erzählt.

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Ist jetzt schwierig als außenstehender Tipps zu geben, aber so wie du es beschreibst, finde ich es schon unfair dir gegenüber von deinem Vater und Bruder.

Und grundsätzlich sieht man mal wieder die Gier (nicht auf dich bezogen) des Menschen, da stirbt ein Familienmitglied und die Erben müssen vor Gericht gehen um sich ein Erbe zu sichern oder zu verlangen, anstatt dass die Familie durch den Tod näher zusammenrückt.

muellfisch 
Fragesteller
 11.04.2016, 14:36

Ja, das ist sehr traurig. Meine Tante hat sich schon vor Jahren gegen die Familie gewandt und natürlich ist sie gleich mit dem Anwalt um die Ecke gekommen, nachdem sie vom Tod ihrer Mutter erfahren hat.

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19hundert9  11.04.2016, 14:38
@muellfisch

Ja wirklich traurig, ich kenne es auch aus meinem Bekanntenkreis, die haben sich aber vor dem Tod noch gut verstanden und danach brach der Erbschaftsstreit aus. Die Gier ist einfach nur sehr traurig.

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Erbengemeinschaft ist ein komplexes Thema. Rein rechtlich gesehen ist zunächst festzustellen, dass die Erbengemeinschaft beim Verkauf einstimmig zu handeln hat, es geht hier also gerade nicht um überstimmen. Ansonsten reicht die Mehrheit der Stimmrechte allerdings aus, solange es sich um Fragen der Nachlassverwaltung handelt (siehe §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 1 BGB). 

Wenn sich die Erben untereinander nicht einigen können, dann kann jeder Einzelne die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft beantragen (§§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 und 3, 750 bis 758 BGB). Dabei ist allerdings zu bedenken, dass bei Zwangsversteigerungen regelmäßig nur ein Bruchteil des bei einem freien Verkaufs zu realisierenden Erlöses erzielt wird. Meistens kennt die Zwangsversteigerung keine Gewinner, sondern nur Verlierer (zumindest auf Seiten der Veräußerer).

Ungeachtet aller familiären Bande solltest du meiner Meinung nach dich umgehend rechtlich beraten lassen, da du sonst sehr wohl in eine finanzielle Falle laufen könntest - denn Kosten, die die Erbengemeinschaft für Unterhalt und Werterhalt des Nachlasses aufwendet, sind grundsätzlich durch alle Mitglieder der Erbengemeinschaft zu tragen, ob sie diesen nun zugestimmt hatten oder nicht.

Näheres und Quellen zu oben siehe u.a. hier

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbauseinandersetzung-die-teilungsversteigerung-f48441

Wird doch bestimmt noch ganz amüsant, wenn du mit dem Mietvertrag um die Ecke kommst...

muellfisch 
Fragesteller
 11.04.2016, 14:46

Welcher Mietvertrag?

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ErsterSchnee  11.04.2016, 19:25
@muellfisch

Du stellst dein Drittel an dem Haus doch nicht kostenlos zur Verfügung, oder? Falls doch,  zieh ich auch da ein!😀

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Ich habe es gelesen, aber dennoch nicht 100% verstanden.

Allgemein finde ich es eine traurige Sache, wenn die ganze Familie sich streitet. Wegen Farbigen scheine in der Hand, dann behandelt sich keiner mehr normal.

Zum anderen bist du männlich oder weiblich? Das andere ist, wenn du im Vertrag stehst, solltest du mit bestimmen können,was mit dem Haus passiert. Jedoch, wenn sich da keiner einigt, ist das auch doof. Kann man höchstens wieder mit zum Anw......das streite ich aber ab, weil das macht man unter einer Familie eigentlich nicht.

Meine Familie ist aber auch nicht besser.

muellfisch 
Fragesteller
 11.04.2016, 14:44

Ich bin weiblich, 26 und mein Bruder ist 23.

Ach, mich nervt das alles nur noch. Dachte, wir wären uns einig gewesen und das Haus wird verkauft aber mein Vater hat gemeint, dass man Häuser momentan nicht verkaufen sollte. Hat er eventuell auch nicht ganz unrecht aber mich beschäftigen die Kosten, die eventuell kommen. Das möchte ich nicht.

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schelm1  11.04.2016, 16:09
@muellfisch

Dank niedriger Zinsen sind die Immobilienpreise derzeit auf dem Höchststand!

Woher ihr Vater seine falschen Erkenntnisse zieht, mag sein wohlgehütetes Geheimnis bleiben.

Lösen Sie sich aus dieser kostenträchtigen Gemeinschaft und liqudieren Sie Ihren Anteil.

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